Hallo liebe Mitleidenden, auch ich habe mich auf dieser Seite angemeldet. böses Erwachen nach dem Zugang... hier wird nur schrott angeboten. 96 Euro sind für dieses Angebot allemal überzogen, zumal ich hier nur Tierstimmen und ähnliches downloaden konnte. die einzig scheinbar brauchbaren mp3´s sind noch dazu fehlerhaft, also auch schrott. eine Bertrugsanzeige gegen dieses Unternehmen würde den Herrschaften sicher guttun. ich kann nur empfehlen: widerruf bis denen die Schwarte knackt und auf keinen Fall bezahlen!!! Mit diesen Geschäftsmethoden haben die selbst genug Dreck am Stecken, um ein Grichtliches Verfahren zu meiden. liebe Grüße Udo
Hallo Leute, der Sohn eines Bekannten von mir ist auch auf diese Seite gerutscht und man hat wegen einer falschen Altersangabe mit der Anzeige wegen Eingehungsbetrug gedroht. Als kleine Hilfe für alle unvorsichtigen Kids und deren Eltern hier die Antwort seines Vaters:
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie schreiben in Ihrer Rechnung/Mahnung mein minderjähriges Kind an. Dieses wollte keinen kostenpflichtigen Vertrag schließen. Dafür hätte es im Übrigen meiner Einwilligung als gesetzlichen Vertreters bedurft, die weder damals vorlag noch nachträglich erteilt wird (§ 107, § 108 BGB). Auch der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) ist hier nicht einschlägig, da mein Kind keinerlei Leistung im Sinne der Vorschrift bewirkt hat. Richtig ist, dass mein Kind die Maske auf Ihrer Internetseite zwar ausgefüllt hat, aber nur um Ihr beworbenes „Gratisangebot“ zu erhalten Das von Ihnen in Rechnung gestellte Entgelt bin ich daher nicht bereit zu begleichen, da nach meiner Auffassung kein rechtsverbindlicher Vertrag vorliegt. Für den Abschluss eines behaupteten Vertrages würde es bereits an einer Einigung über die wesentlichen Vertragsinhalte fehlen. Betrachtet man die „Startseite“ Ihres Internetangebots, so ist nicht ohne weiteres erkennbar, dass hierfür einmalig Kosten/eine langfristige Bindung mit monatlichen Kosten entstehen soll. Ich berufe mich insoweit auch auf das aktuelle rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts München (Urteil vom 16.01.2007, Az.: 161 C 23695/06): „Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.“ Hilfsweise – ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung – fechte ich den angeblichen Vertrag wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB), hilfsweise auch wegen Erklärungsirrtum und / oder Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften Ihrer „Dienstleistung“ (§ 119 BGB) an. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass Daten wie IP-Adressen nicht dazu geeignet sind, den Inhalt von tatsächlichen oder vermeintlichen Willenserklärungen im Detail wirksam zu dokumentieren. Hilfsweise – ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung - widerrufe ich den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften für den Fernabsatz. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da Ihre Widerrufsbelehrung nicht gemäß § 355 BGB bei Vertragsabschluss in Textform zur Verfügung gestellt wurde. Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung in Ihren AGB’s weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß § 14 BGB-Info-VO noch entspricht sie den Anforderungen von § 355 BGB. Des Weiteren bestehen bereits rechtliche Bedenken an der Wirksamkeit der Musterbelehrung (siehe Urteil des Landgerichts Halle vom 13.05.2005, Az.: 1 S 28/05). Vorsorglich wird ferner angezweifelt, dass Sie die fernabsatzrechtlichen Informationspflichten ordnungsgemäß erfüllen. Das Widerrufsrecht wäre bei Vorliegen des angeblichen Vertrages auch nicht nach § 312 d Abs. 3 Nr. 2 BGB erloschen. Hilfsweise - ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung – kündige ich einen etwaigen Vertrag außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist entsprechend § 314 BGB. Die behauptete Forderung wäre nach meiner Auffassung zudem sittenwidrig. Hilfsweise – ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung – kündige ich den behaupteten Vertrag erneut mit sofortiger Wirkung. Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass keinerlei Ansprüche gegenüber meinem Kind bestehen. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist und erwarte eine entsprechende Bestätigung bis zum 19. 3.2007 Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor. Vor allem bei etwaigen Drohungen Ihrerseits mit einer Strafanzeige, werde ich meinerseits Strafanzeige wegen Nötigung in Erwägung ziehen. Mit freundlichen Grüßen, Name
Hallo, ein Schulfreund meines Sohnes hat den gleichen Ärger. Ich weiß nicht, ob das was ich da jetzt rate ok ist, aber bei einem solchen internetanbieter sehe ich keinen Grund, ganz nach dem Gesetz vorzugehen. Ein befreundeter Systemadministrator riet mir: Gehe in ein Internetcafe und mache mit vielen getürkten mailadressen (bei gmx zum beispiel) unter falschen namen möglichst viele Anmeldungen bei download-sofort.com. Auf diese Weise ist die IP-Adresse in keiner Weise von nutzen für diese Abzocker. Wenn alle Geschädigten auf diese Weise "Rache" nehmen, kann sich diese Firma mit haufenweise erfolglosen Mahnungen abärgern. Das ist meines Wissens zwar auch der von dieser Firma erwähnte Eingehungsbetrug, aber es kann keinem etwas oassieren, da auf diese Weise die Anonymität absolut gewahrt bleibt, sofern ausschließlich falsche Daten bei der Anmeldung angegeben werden. Ich würde sagen, DENEN HEIZEN WIR MAL EIN!
Halloooooooo, so wie vielen anderen hier, erging es mir auch. Angemeldet mit dem Glauben das es kostenlos sei. Ich habe mitlerweile die erste Mahnung bekommen aber werde sie ignorieren. Denn dort gibt es nichts zu downloaden was 96 Euro wert wäre. Nur Mist!!! Ich habe gestern einen Bekannten gefragt der sich zum Teil mit Zivilrecht auskennt (Polizist) und der sich für mich mal erkundigen wollte. Melde mich gerne wenn ich mehr weiß. Weiterhin viel Glück und hoffentlich nicht zu viel Drohungen. lg Minija
Ich hab das gleiche Problem wir ihr.hab mich auch da angemeldet und jetzt soll ich zahlen.hab den computer aba von nem bekannten gekauft.also können die ja sozusagen die ip nur bis zu ihm zurück verfolgen und mir können se nix oder?
Hallo, ich bin es wieder, Ich habe den musterbrief ein paar zeilen weiter oben meiner freundin gegeben und sie hat das an diese ominöse firma gemailt. seitdem hört man von denen nix mehr. ich denke, die scheuen das gericht, wie der Teufel das Weihwasser. nehmt nach möglichkeit diesen musterbrief und kopiert die teile, die ihr brauch einfach in einen widerruf
LEUTE ICH HAB EINE FRAGE HAB MICH AUCH AUSVERSEHEN OHNE PREISSICHT ANGEMELDET ABER WO ZUM TEUFEL ZUR sch...E NOCHMAL KANN ICH ÜBERHAUPT ETWAS RUNTERLADEN FINDE AUF DER SEITE LOGIN MEHR AUCH NICH PASSWORT GEHT SHCON ABER KANN NIX DOWNLOADEN WIE GEHT DNEN DAS wie kann ich etwas downloaden software lieder oder sontwas
Ich hab das gleiche Problem wir ihr.hab mich auch da angemeldet und jetzt soll ich zahlen.hab den computer aba von nem bekannten gekauft.also können die ja sozusagen die ip nur bis zu ihm zurück verfolgen und mir können se nix oder?
die ip wird demjenigen zugeordnet der den telefonanschluss hat...also können dir die dsehr wohl was...
@crash: wenn, dann müssen sie dich darüber informieren (so wie´s z.b. Ebay macht, per email), weiterhin besteht dann widerspruchsrecht sodass der vertrag dann mit nicht anerkennen der neuen AGB´s aufgelöst wird
das was Karo da vorschlägt wäre auch ne idee, aber muss jeder selber wissen ob er dafür seine zeit investieren will