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TDave86
(555)  
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Hallo, ich würde gern eine Galerie ab 16 oder auch ab 18 machen.. (galerie hätte ich da also das script) also da können die user dann echt alles reinsetzen. egal ob erotik oder auschnitte von Horror filmen Desktopbilder von brutalen PC games etc.  Nur wie verhinder ich, das unter 16 bzw. u 18 jährige rein kommen?
Das sollte natürlich alles kostenlos für mich sein???
Gibt es da eine möglichkeit irgendwas mit Perso oder so?
Gibt es da ein einfaches script?
Und wie binde ich es ein?

Wenn nicht wie kann ich das anders machen welche Texte kann ich als warnhinweis nehmen, damit ich dann auch keien rechtlichen Probleme bekomme?


Ich würde mich sehr über Antworten freuen



eBill (†)
(8.643)  
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Re: Bildergalerie Bildergalerie einloggen ab 16J.


Hi,

• meinst du vielleicht sowas :

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« Letzte Änderung: 08.01.06, 10:05:55 von nico »


TDave86
(555)  
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Re: Bildergalerie Bildergalerie einloggen ab 16J.


ja genau sowas.. nur ist sowas überhaupt dann sicher? also ich mein jeder kann den perso von seinen elötern nehmen und ist es dann somit ein richtige sicherung die mich selber auch rechtlich absichert?


orchidee
Gast
Re: Bildergalerie Bildergalerie einloggen ab 16J.


"Jugendschutz im Internet"

Ein Altersverifikationssystem (AVS) mit Hilfe der Eingabe einer Personal- oder Passausweisnummer mit Postleitzahl des Ausstellungsortes ist nicht ausreichend.

Landgericht Krefeld Aktenzeichen: 11 O 85/0  vom 15. September 2004

 Undecided

***
Ausschnitt:

Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 15.07.2004 ist aufrecht zu erhalten, da sie rechtmäßig ergangen ist. Die Kammer hat lediglich klargestellt, dass die Verifikation des Bestellers durch die Verwendung des Altersverifikationssystems "[…]“ nicht in ausreichender Weise gewährleistet ist. Im Übrigen hat sie den Hinweis auf die Verwendung des AVS X-Check herausgenommen. Dies bedeutet indes keine sachliche Änderung des Beschlusstenors.

***

Weitere Bestätigung: Personalausweis als Altersverifikation nicht ausreichend.

Lesenswert ist ein Revisionsurteil des Kammergerichtes Berlin vom 26.04.2004, Az.: 1 Ss 436/03 (4/04) 75 Js 46-02 Ns.

Der Angeklagte wurden wegen fahrlässig Zugänglichmachens von ---ografischen Angeboten im Internet zu einer Geldbuße von 2.000,00  Euro verurteilt. Er hatte - so das Kammergericht als Revisionsinstanz - gegen § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) verstoßen.

Das Urteil ist lesenswert und stellt ein weiteres Opfer dar, dass sich auf das Alterverifikationssystems "über 18.de" verlassen hatte. Über 18.de ist nicht das erste Mal als nicht ausreichend in der Rechtsprechung kritisiert worden, da dieses Alterverifikationssystem (AVS) allein auf einer Ziffernfolge des Personalausweises beruht.

Oftmals ist die Frage, ob es sich um ---ografie handelt oder nicht, gar nicht einfach zu beantworten. Die Grenzen sind fließend. Vorliegend hat das Urteil hiermit jedoch keine Probleme. Es heißt im Urteil schön formuliert: " Dass der Kunstbegriff angesichts der Banalität des Gezeigten keine Rolle spielt, liegt im vorliegenden Fall auf der Hand ............".

Problematisch war, dass diese Bilder zugänglich wurden, nachdem auch ein gegebenenfalls jugendlicher Betrachter irgendeine Personalausweisnummer einer beliebigen erwachsenen Person eingab und dann der Zugang zu den Bildern gestattet wurde.

Interessant sind auch die Ausführungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von "über 18.de". Diese verbieten eine Nutzung einer fremden Personalausweisnummer. Das Kammergericht vertritt jedoch - spitzfindig - die Ansicht, dass gegenüber Minderjährigen, die das System illegal nutzen, die Vereinbarung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohnehin nicht möglich sein.

Jedenfalls war dieses untaugliche Alterverifikationssystem nicht in der Lage, den Voraussetzungen des § 3 GjSM zu entsprechen, dass durch technische Voraussetzungen Vorsorge getroffen wird, dass das Angebot im Inland auf volljährige Nutzer beschränkt werden kann (sogenannter geschlossener Benutzerkreis). Die Voraussetzungen sind, so das Kammergericht, dann gegeben, wenn der visuelle Zugang Minderjähriger zu pronografischen Schriften zuverlässig verhindert werden kann. Ein solcher Schutz ist jedenfalls nur dann gegeben, wenn zwischen der ---ografischen Darstellung und dem Minderjährigen eine effektive Abgrenzung besteht. Eine Personalausweisnummer reicht dafür jedenfalls nicht aus.

Interessant sind im Weiteren noch die Ausführungen "zu nicht anerkannten" Altersverifikationssystemen. Der Nutzer kann jedenfalls die Verantwortung nicht auf die Anbieter von Altersverifikationssystemen schieben, sondern ist für die Wirksamkeit des Systems in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht selbst verantwortlich. Diese  Ansicht ist durchaus kritikwürdig, da sich der juristische Laie bei Nutzung eines Altersverifikationssystems darauf verlassen muss, dass der Anbieter die rechtlichen Vorgaben, soweit diese umsetzbar sind, einhält.  Entsprechende juristische Gutachten wurden als reines "Feigenblatt" abgetan. Dies ist jedoch nicht ganz unproblematisch, da sich die Frage stellt, ob die Ansichten der KjM hier das Maß der Dinge sind.

Das Urteil zeigt letztlich, dass die Frage von wirksamen Altersverifikationssystemen auch bei größeren Anbietern noch immer mit erheblichen rechtlichen Risiken begleitet ist. Letztlich wird man nach den aktuellen Diskussionsstand lediglich annehmen können, dass entsprechend den Vorgaben der KjM eine Face to Face Kontrolle bspw. im Wege des Post-Ident-Systems ausreichend ist.

***

http://www.netlaw.de/gesetze/gjsm.htm

http://www.artikel5.de/gesetze/jmstv.html

http://www.internetrecht-rostock.de/urteile-jugendschutz.htm

***

Da gibts viel zu lesen, was bissel nervig sein kann, ich weiss, aber so is das nun mal leider, wenn man sicher gehen will und man sich mit dem deutschen Recht befasst.







nico
Administrator (7.348)  
*****
Re: Bildergalerie Bildergalerie einloggen ab 16J.


Ich denke auch, dass so etwas in Deutschland schwierig ist. Wenn du das unbedingt anbieten willst, da gibt es fertige Prüfsysteme, die aber nicht ganz billig sein werden. Wenn du willst, kann ich da mal nach schauen - aber ob sich das für dich lohnt?

Wenn du die Seiten aber auf anderen Servern ausserhalb Deutschlands hostest, herrscht evtl. auch anderes Recht. z.B. auf Sealand.


Der olle Schwoebel
Special-Member (3.917)  
*****
Re: Bildergalerie Bildergalerie einloggen ab 16J.


Hat das irgendeine Bedeutung, dass du grade Sealand als Beispiel bringst, mich würde es ja schon wundern, wenn die überhaupt DSL Anbindung hätten, geschweige denn ein Rechenzentrum


TDave86
(555)  
****
Re: Bildergalerie Bildergalerie einloggen ab 16J.


hm also es sollte schon kostenlos bleiben für mich.

Hmm joa mit gesetzten kenn ich mich aus mache das auch jeden Tag :-P aber andere Gesetzte also habe keine ahnung von Jufgendschutz etc.
Also es handelt sich aber jetzt nicht um ---ographische inhalte. Denn 50 der Urteile beziehen sich auf ---ographie.

ICh werd mich mal umhören, was webspace in den USA kostet . bzw. welcher anbieter das hat.

Tun wir doch was für die Wirtschaft der anderen Länder  Tongue

Also ich kenne eine seite, die ist auch hier zugänglich man kklickt nur auif einen Button "Ja ich bin über 18" und ist drin. und man sieht da so einiges. habe mich total gewundert. ASber die seite ist aus den USA.

Und man kann da nichts machen? Also ich werde da ja keine ---obilder reinsetzten lasse (wie gesagt ews ist ja ne galerie für user)


hier die seitre, die mioch sehr "erschrocken" hat.
http://search.adultfriendfinder.com/p/memsearch.cgi

also in deutschland ist die seite doch auch zugänglich. macht für mich irgendwie keinen sionn :-P
Zumindestens bin ich darauf gestoßen, als ich mich informieren wollte in sachen zugang ab 16/18 etc. Und ich finde es ist sehr gut zugänglich ^^

Aber vielleicht habt ihr eine idee.

__________________________
Habe hier nochwas gefunden. diese haben sogar auf der titeklseite erotik werbung http://www.bildervote.de/

haben die denn alle ausländische server?

die galerie die ich vorhabe zu starten wird eigentliuh noch allgemeiner.. also ich bestehe nicht darauf, das erotik reinkommt aber es ist eben möglich
« Letzte Änderung: 08.01.06, 14:10:02 von TDave86 »


nico
Administrator (7.348)  
*****
Re: Bildergalerie Bildergalerie einloggen ab 16J.




Sim
(276)  
****
Re: Bildergalerie Bildergalerie einloggen ab 16J.


Hi,

• meinst du vielleicht sowas :

==> LINK

Deine Lieblingseite was eBill?? Grin Grin Grin der Name sagt schon alles Grin Wink


TDave86
(555)  
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Re: Bildergalerie Bildergalerie einloggen ab 16J.


hi, also ok ich weiß jetzt soweit, dass man diesen altercheck nicht machen kann bzw. dieser nichts nützt.  es ist auch egal, wo jetzt der server ist. (also ob in oder ausland) solange der Inhaber der seite (Impressum) in Deutschlöand lebt.

also was gibt es jetzt für kostenlose möglichjkeiuten für mich?
Keine?  Sad


antika
Gast
Re: Bildergalerie Bildergalerie einloggen ab 16J.


Du köntest dich natürlich davon distanzieren was die User hochladen.
Rein Theoretisch müste das funktionieren jedoch Praktisch...


Sim
(276)  
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Re: Bildergalerie Bildergalerie einloggen ab 16J.


Hi Cool
Nur mal eine Frage...Wieso ist dir das so wichtig das nur personen ab 16 oder ab 18 da reinkommen, Kinder können auch auf viele ungeschützte Seiten gehen, da kommts dann darauf auch nicht mehr an

  • (meine Meinung)


  • orchidee
    Gast
    Re: Bildergalerie Bildergalerie einloggen ab 16J.


    Sim, sicher weil´s um´s Prinzip geht
    und man nicht alles nachäffen sollte was andere machen.

    Man kann doch nicht sagen: "Ja ähm, andere machen das doch auch so."

    Und es geht hier um die rechtliche Absicherung.

    "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."

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