Laut n-tv prüft der Bundesgerichtshof zur Zeit, ob der Besitzer eines ungesicherten WLAN Funknetzes für darüber betriebenen Missbrauch haften muss. Wer sich über solche nicht verschlüsselten Funknetze in das Internet einloggt, kann anonym surfen, und etwa illegale Downloads tätigen: Gespeichert wird dann nur die IP-Adresse des WLAN Besitzers.
In dem aktuell geprüften Fall hatte ein Unbekannter ein nicht verschlüsseltes Netzwerk genutzt, um zahlreiche Lieder aus dem Internet zu laden. Der Anschlussinhaber konnte nach Angaben von n-tv allerdings nachweisen, dass er zu der Tatzeit im Urlaub war und wurde freigesprochen: Der Besitzer des WLANs habe “keine Prüfungspflicht dergestalt, dass er seinen WLAN-Anschluss gegen unbefugte Nutzung durch Dritte sichern müsse”.
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Dies könne sich aber bald ändern, so dass WLAN Besitzer demnächst gezwungen werden können, ihr Funknetz tatsächlich wirkungsvoll abzusichern. Schadensersatz bei einem Missbrauch über ein ungesichertes Funknetz könne eventuell auch fällig werden, spätestens dann, wenn der Besitzer nach Hinweis noch immer keine Verschlüsselung aktiviere.
März 19th, 2010 at 21:13
“Gespeichert wird dann nur die IP-Adresse des WLAN Besitzers.”
Und zusätlich ncoh die IP Adresse und genau dort liegt auch der Punkt, mit dieser Adresse könnte man theoretisch jemanden zurück verfolgen. Ich sag ja immer, man ist NIE 100% Anonym!
März 19th, 2010 at 21:15
sorry ich meinte nciht IP sonder MAC Adresse haha