kinox.to: Streaming von Filmen, Serien, Champions League – was ist noch erlaubt?
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31.10.2014, 12:06 Uhr (6410x gelesen)
Die Polizei ist gerade hinter den Betreibern des Portals kinox.to her – auf der Webseite gibt es die Links zu kostenlosen Filmen und Serien, die sich alle bequem per Streaming im Browser anschauen lassen. Im Internet lassen sich aber neben Filmen auch Fussball-Übertragungen, zum Beispiel die sonst nur auf Sky gegen Gebühr ausgestrahlten Spiele der europäischen Champions League meist kostenlos anschauen – aber nicht immer ist das legal!
Im Internet ist ziemlich viel kostenlos zu haben – von Musikvideos auf YouTube bis zu der aktuellen Serienfolge oder dem neuesten Kinofilm, den man sich ohne Anstehen an der Kasse oder nervige Mit-Zuschauer direkt am PC anschauen kann. Viele der angebotenen Sachen sind dabei aber nicht ganz legal – was noch erlaubt ist im Internet, und wie hoch die Gefahr bei der Nutzung zweifelhafter Angebote ist, zeigt Rechtsanwalt Christian Solmecke aus der Kölner Kanzlei „Wilge Beuger Solmecke„. Neben Streaming geht er aber auch auf speziellere Themen ein – zum Beispiel, ob es erlaubt ist Videos von YouTube zu speichern oder nur die Musikspur eines Liedes als MP3 herunterzuladen.
Download, Streaming und Filesharing: Was ist der Unterschied?
Während beim Download eine komplette Datei aus dem Internet auf den lokalen Rechner kopiert wird – die Datei auf dem eigenen PC ist dann eine identische Kopie des Originals – werden beim Streaming nur Stückchen der Datei in den Arbeitsspeicher geladen. Diese Stücke der Datei werden dann während des Anschauens angezeigt und wieder gelöscht, während im Hintergrund weitere Teile der Datei geladen werden. So entsteht beim Streaming keine wirkliche Kopie, sondern nur ein unvollständiges Abbild, das nach dem Anschauen wieder gelöscht wird. Beim Filesharing wird die Datei ebenfalls komplett heruntergeladen, allerdings zunächst wie bei einem Stream in mehreren Teilen, oft auch von mehreren Stellen gleichzeitig. Am Ende wird dann aus den einzelnen Stücken die Datei zusammengesetzt, die dann ebenfalls eine exakte Kopie der Ursprungsdatei ist – das Filesharing ist quasi ein Download von mehreren Quellen parallel, nicht mehr von einem zentralen Server. Nebenbei werden die bereits geladenen Teile aber gleichzeitig anderen Nutzern zum Download angeboten – und damit macht man sich bei urheberrechtlich geschützten Daten strafbar.
kinox.to und kino.to – was ist das?
Die Webseite kinox.to entstand kurz nach der Stilllegung der beliebten Webseite kino.to: Diese wurde 2011 von den Behörden abgeschaltet. Zuerst war die Seite für Besucher aus Österreich nicht mehr erreichbar, kurz darauf wurde sie von den Behörden vom Netz genommen. Direkt im Anschluss starteten neue Webseiten mit Namen wie movie2k oder kinox.to, die weiter Links zu Streaming-Angeboten von Filmen und Serien boten. Mittlerweile verfolgt die Polizei aber die Betreiber von kinox.to und versucht, die Seite ebenfalls vom Netz zu nehmen.