wenn solch ein schreiben ich als händler bekommen hätte,läge ich vor lachen auf dem boden.Rechtschreibfehler zuhauf,langatmig.So schreibt man keine mängelrüge.Solch ein schreiben wird nicht ernstgenommen,eher als Brüller der woche an die wand geheftet.
Desweiteren Hast Du keine garantie,oder hast Du dies schriftlich?Du hast gewährleistung und im rahmen derer anspruch auf mängelbeseitigung.Wenn der händler etwas nicht testen kann,ist dies sein problem,da er die mängelfreiheit nachweisen muß,nicht aber Du.Offensichlich kann der händler dies nicht.
Wenn bisher schon 2 mal erfolglos nachgebessert wurde,kann der kaufvertrag gewandelt werden.
Aber lasse Dich ruhig weiter ver...schen,Du stehst ja drauf,oder?
Aber heute ist freitag,also gibt es für trolle faule fische der vorwoche.