Am 31.12.2008 verlieren schnurlose Telefone nach den alten Standards CT1+ sowie CT2 ihr Zulassungen, d.h. der Betrieb dieser alten Telefone ist dann verboten. Ein Weiterbetrieb kann andere Funkdienste, die die Frequenz der alten Schnurlostelefon ab Jahresbeginn erhalten, stören. Sollte die Störung durch einen Messtrupp der Bundesnetzagentur entdeckt werden, so muss der verantwortliche Betreiber des verbotenen Schnurlostelefones für die entstandenen Messkosten aufkommen und mit einem Bußgeld rechnen.
Aufpassen sollte man auch bei Schnurlostelefonen mit dem Standard CT1, die immer noch auf Flohmärkten gehandelt werden, aber seit 98 nicht mehr verwendet werden dürfen. Die digitalen DECT Telefone sollen noch bis 2013 erlaubt sein.
Weitere Infos bei:
Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz
November 24th, 2008 at 21:44
Das ist mal Wieder so typisch für Deutschland ;D
November 26th, 2008 at 18:29
woran erkenne ich das mein schnurloses haustelefon CT1+ oder CT2 ist?
November 27th, 2008 at 18:26
Das ist mal ne gute frage ;D
Dezember 5th, 2008 at 01:32
[...] Was ist am 1.1.2009? -> Am 1.1. kann der Staat mit Strafen 1000 Euro eintreiben, für alte Schnurlostelefone. [...]