Am 31.12.2008 verlieren schnurlose Telefone nach den alten Standards CT1+ sowie CT2 ihr Zulassungen, d.h. der Betrieb dieser alten Telefone ist dann verboten. Ein Weiterbetrieb kann andere Funkdienste, die die Frequenz der alten Schnurlostelefon ab Jahresbeginn erhalten, stören. Sollte die Störung durch einen Messtrupp der Bundesnetzagentur entdeckt werden, so muss der verantwortliche Betreiber des verbotenen Schnurlostelefones für die entstandenen Messkosten aufkommen und mit einem Bußgeld rechnen.
Aufpassen sollte man auch bei Schnurlostelefonen mit dem Standard CT1, die immer noch auf Flohmärkten gehandelt werden, aber seit 98 nicht mehr verwendet werden dürfen. Die digitalen DECT Telefone sollen noch bis 2013 erlaubt sein.
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Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz