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BVG setzt Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aus19.03.2008, 10:00 Uhr. (2731x gelesen) Das Bundesverfasssungsgericht hat Teile des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig gestoppt. Einer einstweiligen Anordnung wurde damit statt gegeben. Die Datenspeicherung bleibt zwar weiter erlaubt, die Daten dürfen aber nur in besonders schweren Strafverfahren an die Behörden weiter gegeben werden.
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