Digitale Musik kann auch ohne Kopierschutz geschützt werden: Digitale Wasserzeichen können ein DRM-Rechtemanagement ersetzen. Immer mehr und immer Anbieter am Online-Musik Markt wie beispielsweise EMI, Apple, Universal Music oder Warner verzichten auf die oft als verbraucherfeindlich angesehenen Rechtemanagementverfahren (DRM – Digital Rights Management).
Dr. Martin Steinebach, Experte für Multimedia-Sicherheit beim Fraunhofer-Institut für Sichere Informations-Technologie, begrüßt diese Entwicklung: “Wir haben in der Vergangenheit immer wieder auf die Nachteile und Schwächen von DRM hingewiesen. Inzwischen haben verschiedene große und kleine Verlage und Distributoren den Schritt gewagt und sich von DRM abgewendet, was die Handhabe der ja schließlich bezahlten Daten für den Kunden flexibler macht.”
Steinebach weiß aber auch: DRM-frei muss nicht “schutzlos” bedeuten. “Was in der Hörbuch-Szene inzwischen weit verbreitet ist, findet jetzt immer mehr Interessenten im Bereich Musik und Video. Digitale Wasserzeichen werden als Alternative zum DRM als einfach zu handhabendes und zuverlässiges Abschreckungsmittel gegen die unerlaubte Weitergabe von Medien immer populärer.” So kann das SIT inzwischen Kunden nicht nur in Deutschland, sondern auch in den USA, Russland, Indonesien, England, Polen und der Schweiz vermelden. Gespräche mit weiteren Kunden buchstäblich aus der ganzen Welt belegen das gestiegene Interesse an der Technologie.
Die Wasserzeichen-Technologie des Fraunhofer SIT für Hörbücher und Musikstücke basiert auf nicht hörbaren Differenzen bei Lautstärke und Tonhöhe, die vom menschlichen Ohr nicht wahrgenommen und ohne Kenntnis des Einbettungsalgorithmus und des Wasserzeichencodes auch mit Computerhilfe nicht festgestellt werden können – und was nicht messbar ist, kann auch nicht zielgerichtet entfernt werden. Eingebettete Wasserzeichen verschlechtern also nicht die hörbare Tonqualität. Andere Versionen der digitalen Wasserzeichen sind für Bilddateien und digitale Videos verfügbar.
“Die logische Konsequenz der Verbreitung von Audio-Wasserzeichen ist nun die Einführung aktiver Suchsysteme, auf deren Basis automatisiert Inhalte in den verschiedensten Verbreitungswegen des Internets aufgespürt werden können. Dazu zählen nicht nur Tauschbörsen, sondern auch One-Click-Hoster wie Rapidshare”, verspricht Patrick Wolf aus dem Team von Steinebach. Er hat bereits Software entwickelt, die im Internet gezielt potenziell illegale Kopien aufspürt. Diese Software agiert automatisch als Teilnehmer einer Tauschbörse oder lädt die Dateien direkt von WWW-Servern herunter und durchsucht sie nach dem Wasserzeichen, das, falls vorhanden, Rückschlüsse auf die Quelle der illegalen Kopien erlaubt. So ist es im Gegensatz zu anderen Maßnahmen gegen die illegale Nutzung von Tauschbörsen, die auf mitprotokollierten IP-Adressen basieren, nicht notwendig, einzelne Download-Nutzer zu identifizieren.
Die markierten Medien weisen dem Rechteinhaber direkt den Weg zu denjenigen, die sie unberechtigt zum Download zur Verfügung gestellt haben, da das nicht entfernbare Wasserzeichen alle notwendigen Informationen zur Zurückverfolgung der illegalen Kopien beinhaltet.
Das SIT präsentiert zusammen mit seinem Kooperationspartner Watermark AG entsprechende Technologien, die bereits kommerziell nutzbar sind, auf dem diesjährigen Branchenforum “Prävention und Aufklärung” der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechten) am 5. Juni in Hamburg. Die Veranstaltung informiert über ineinandergreifende Maßnahmen und Lösungen zum Schutz vor Raubkopien.
Mai 28th, 2008 at 11:58
Klar. Irgendwelche Dumpfbacken die ihre MP3-Dateien bedenkenlos weitergeben werden die damit auch erwischen. Der Nachweis wer für die Verbreitung verantwortlich ist, wird aber trotzdem noch nötig sein.
Oder was passiert, wenn jemand in meinen Rechner einbricht und meine legal erworbenen MP3-Dateien online stellt? Habe ich dann eine Millionenklage am Hals?
Mai 28th, 2008 at 14:15
Wenn ein Computer dieses Wasserzeichen erstellt, mus ein Computer auch in der Lage sein es zu manipulieren.
Oder seh ich das falsch? ???
Mai 28th, 2008 at 15:40
@Andre: Nein, das sehe ich auch so. Aber: entfernen oder manipulieren ist ja nicht alles. Wahrscheinlich lässt sich die Signatur auch löschen – nur eben nicht verlustfrei. Wenn jemand quer über ein großes Bild seinen Namen schreibt, lässt sich das auch wieder entfernen. Nur dass das Bild dann nicht mehr ganz genau so aussieht wie zuerst.
Mai 28th, 2008 at 15:53
Und das “dumme” daran ist, dass man das Wz auch nicht durch Wiederaufnahme verhinder kann. Das wird ja mit aufgenommen dann. Ich frage mich auch, ob man wirklich keinen Qualitätsunterschied spürt. Ich bleibe im Moment bei den Kopiergeschützten.
Mai 28th, 2008 at 16:38
Kenne ich beides nicht ;D ;D ;D
Juni 3rd, 2008 at 13:52
Ich bezahle doch das Musikstück.
Durch diese Wasserzeichen, wird dieses doch verändert. Ob nun hörbar oder nicht.
Aber verstößt das nicht schon gegen das Copyright?