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Erotikseite über Google-Auswahl angeklickt

Muss ich für eine Erotikseite bezahlen, wenn cih sie nur bei der Google auswahl angeklickt hab, aber ncihts auf der seite direkt angeklickt hab???


Mein Computer-System:
   
Mein PC ist etwa älter als 6 Jahre alt. 

« Letzte Änderung: 19.06.08, 19:13:27 von Dr.Nope »


Antworten zu Erotikseite über Google-Auswahl angeklickt:

entgegen aller wahrscheinlichkeit das irgendeiner dir darauf antwortet habe ich mich mal entschlossen das zu tun.

nein, du musst generell nichts bezahlen. du kannst auch sachen anklicken und musst nichts bezahlen, solange du nicht ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht wirst. du solltest es auf jedenfall lassen irgendwo deine email addresse, konto daten oder wohnsitz anzugeben. solltest du dennoch irgendwann post bekommen sag einfach sie sollen umgehend aufhören dich zu kontaktieren bzw. zu mahnen, ansonsten wirst du rechtliche schritte einleiten (ja ich hab damit erfahrung, nur war es bei mir der fall das mich ne seite angeschrieben hat auf die ich tatsächlich nicht drauf war).

viel spaß dir noch.

Gut! Dann bin cih beruhigt! Besten dank!
Aber eine Fragen noch, man hat mir schon öftres erklärt wie ich den "Temporary Internet Files2 Ordner finde, aber selbst wenn cih es bei Suche eingebe, finde ich ihn nciht! Was tun? Kann es sein, das cih ihr vielleicht garnicht habe? 

Du wirst tatsächlich der einzige in den Weiten des Internets sein der keinen "Temporärordner" hat...

Vielleicht schreibst du dir das nächste Mal auf ,wie der Ordner zu finden ist...


Die Erotikseite wirst du oder besser gesagt deine Eltern bezahlen müssen !!!
Irgendwer muß doch immer bezahlen,oder ?
Dein Taschengeld wird dafür wohl komplett draufgehen ,oder ?
Geschieht dir recht.Was guggst du auch nackische Mädels an !
Das weißt du doch genau !!
Nice Day

------------------------
An die Nettiquette halten!
Nope

« Letzte Änderung: 20.06.08, 13:52:14 von Dr.Nope »

was bistn du fürn ..? machst mcih hier so doof an? Un außerdem ham mir schon viele weitergeholfen un bin mir desshalb auch sicher, dass ich nichst zahlen muss! trotzdem danke für den schönen tag! 

« Letzte Änderung: 20.06.08, 13:51:32 von Dr.Nope »

aufgrund massiver internetpräsenzbetrugsversuchen (*schnauf*) hat das bundesgericht entschieden das eine zahlungsaufforderung ausdrücklich und sehr gut sichtbar sein muss.

@ nice day: glotzefrosch wird sicherlich noch nicht sein alter erreicht haben, jedoch finde ich solche bemerkungen unnötig. er hat ja schließlich eine "normale" frage ganz fachlich gestellt.

@ glotzefrosch: lass dich nicht gleich provozieren. bleib locker.


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