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RECHT: Kunden beholfen nun ist sie verärgert.

Hallo.

Habe ein kleines "problem" hier! Und zwar habe ich ein Gewerbe dieses sich mit iPhone Reparaturen auseinandersetzt.

Neulich war eine Kundin bei mir, welche Ihre  iphone 3GS 32GB Software Updaten lassen wollte.

Alles klar, kein Problem dachte ich. Ich Gerät angeschlossen, Custom Software erstellt, und wiederhergestellt. Lief auch gut, nur danach befand sich das iphone im DFU Mode. Alle versuche es dort raus zu bekommen sowie sich mal erneutem wiederherstellen scheiterten. Itunes meldete auch keine Fehler etc.

Naja ist ja auch egal. Auf jeden fall ging nix mehr.

Also habe ich das Gerät diagnostiziert. Und bin zum Ergebnis gekommen, dass das iphone Logicboard einen Defekt auswies. Hier war ein kleines Teilchen Defekt dieses verantwortlich ist für DFU und Recovery Mode.


Gut, ich hatte hier noch ein neues Logicboard rumliegen, allerdings mit  16GB Also habe ich Ihr dieses eingebaut (Neupreis lag bei 200 euro, das habe ich ihr quasi geschenkt) und es funktionierte wieder einwandfrei. 

Am gleichen tag habe ich Sie angerufen, dass Sie ihr gerät wieder abholen kann, auf der Rechnung war nur "3GS Update" vermerkt. Sie hat auch unterschrieben, dass Sie ein Funktionstüchtiges gerät zurückerhalten hat)

2tage nach der Abholung des Gerätes erhielt ich eine SMS. In dem Sie mich auffordert mich bei ihr zu melden. Sonnst gibt's ne Anzeige bei Polizei und Finanzamt.

Also rief ich sie uns, und schilderte Ihr, das ihr altes Mainboard defekt war. Und ich Ihr Kostenlos ein brand neues eingebaut habe, auf dieses Sie bei apple 1 Jahr neue Garantie hatte.



Nun meine Frage:

Kommt Sie damit irgendwie durch ? Ich meine Sie kann gerne Ihr altes wieder ins Gerät haben. Und es irgendwo änderst machen lassen, die werden zum gleichen Ergebnis kommen.

« Letzte Änderung: 17.09.11, 13:35:54 von PassatCCdriver »

Antworten zu RECHT: Kunden beholfen nun ist sie verärgert.:

Ich kann mir nicht denken, dass Du hier eine "Rechtsberatung" in dem Sinne bekommen kannst, die Dir defintiv weiterhilft. Es könnten, wenn überhaupt, nur Tipps sein, auf die man aber sich nicht verlassen sollte bei einem eventuellen Rechtsstreit.

Ist da denn ein Unterschied weil du schreibst eins mit 16GB - merkt sie das oder hat sie Nachteile dadurch? es wäre sicher besser gewesen ihr diesen Austausch zu erklären oder hast du das gemacht. Anzeige beim Finanzamt? Wie ist die drauf, das weiß doch ohnehin vom Gewerbe.

Sagen wir es mal so: 16 GB sind nicht 32 GB. Auch wenn du das neue Board quasi verschenkt hast, wäre ich damit auch nicht einverstanden. Du hättest die Kundin zumindest vor dem Einbau darüber informieren müssen, dass das neue Board nur 16 GB Speicher hat. Auf der Rechnung hättest du das Board als Posten vermerken sollen, auch wenn du es ihr nicht berechnet hast. So haben wir das auch immer gemacht, wenn wir etwas (auf Kulanz) getauscht haben. Somit kann dir dann hinterher niemend etwas wollen, wenn der Kunde den Empfang auf der Rechnung bestätigt hat. Wie aber seitens der Justiz darüber entschieden wird, lasse ich mal im Raum stehen. Das Finanzamt kann dir aber in diesem Fall überhaupt nichts wollen. Du hast ja keine falsche Rechnung ausgestellt.

Ist da denn ein Unterschied weil du schreibst eins mit 16GB - merkt sie das oder hat sie Nachteile dadurch?
Das Board ist ja identisch, nur der Speicher hat anstatt 32 GB nur 16 GB. Das wäre mir persönlich auch zu wenig. ;)
Der Speicherplatz wird in Itunes bzw. im Iphone angezeigt. Daher hat sie es wohl gemerkt.
« Letzte Änderung: 18.09.11, 15:15:00 von Daniel_Düsentrieb »

Was bildest du dir ein? Willst du hier den Heilligen Spielen ?.

Die Kundin hat dir ein iphone mit 32 GB zur Reparatur gebracht, das funktioniert hat.

Du hast ein Update gemacht.
Du hast irgendwas gemacht das der DFU Mode kam
Du hast das falsche Board eingebaut.

Das ist gar keine Frage. Ganz klar ANZEIGE.

Ich bring doch auch nit meinen Audi TT in die Werkstatt und bekomme einen Dacia mit neuem 75 PS Motor zurück.
Und soll dann noch froh sein das da ein neuer Motor drin ist.

Mit deiner einstellung solltest du dein Gewerbe gleich wieder Abmelden.

Hallo

Wenn du dies bei mir gemacht hättest, würde bei dir auch eine Anzeige ins Haus flattern.

Wenn ich dir ein Notebook zum reparieren gebe, und eine kleinere Festplatte, oder eine weniger getacktete CPU bei der Rückgabe kriege, da gibt es von meiner Seite auch Stress.

Das macht man einfach nicht, da informiert man vorher den Kunden, bevor man etwas neues einbaut.

Wer sagt den, dass du Ihr nicht die 32GB Platte ausgebaut hast, und diese jetzt für dich beanspruchst. Und du Ihr danach deine 16GB eingebaut hast.

Ich hätte jedenfalls schon vor dem Updaten ein Haftausschuss unterschreiben lassen, wenn dies mit einem Risiko verbunden ist (und ist es ja anscheinend auch).

gruss

Hardy1979

Apropos: Du musst ja versichert sein, dann dürft die beim Schaden auch helfen können. Also 16er raus, neues 32er rein usw.

Pflichte den Vorpostern bei, würde hier unbedingt das Gespräch mit der Kundin suchen und so schnell wie möglich versuchen das Thema zu deinen Lasten aus der Welt zu schaffen. Du hast das Gerät ja Nachteilig verändert ohne darauf aufmerksam zu machen und ohne Freigabe des Eigentümers.

Das "A" und "O" ist heutzutage:
Alles schriftlich geben lassen und perfekt absichern.
Das hast du nicht getan und somit wirst du den Kürzeren ziehen.
Hast zwar einen guten Willen gezeigt, dass reicht aber so nicht aus.
Ich würde es mir auch nicht gefallen lassen.


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