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Also ich habe mich bei generalogi oder so angemeldet... ich bin noch minderjährig.... wusste nicht was das ist... und ich habe diesen Brief erhatlen ( Per Mail.. habe nicht alle angaben von mir gemacht)
Zitat
ZAHLUNGSERINNERUNG
Sehr geehrte/r Herr/Frau (Unbekannt),
leider konnten wir bis zum heutigen Tage keinen Zahlungseingang auf unsere Rechnung RE01-372287 vom 03.04.2007 feststellen. Sicherlich handelt es sich dabei um ein Versehen. Sollten Sie inzwischen gezahlt haben, so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
12 - Monatszugang Genealogie.de 60,00 Euro --------------------------------------------------------------- Zahlungsbetrag 60,00 Euro (Ohne Abzug sofort zahlbar)
Zu Ihrer Information: Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung der Online-Datenbank Genealogie.de. Sie haben sich für dieses Dienstleistungsangebot unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und E-mail Adresse eingetragen. Ferner haben Sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt. Insbesondere ist ein Widerruf nach Inanspruchnahme der Dienstleistung nicht mehr möglich, vgl. § 312d Abs. 3 BGB . Bitte beachten Sie hierzu die Ihnen mit Vertragsschluss übermittelten und auf der Seite Genealogie.de jederzeit einsehbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort unter II.2. sowie II.7. wurden Sie ebenso wie auf der Anmeldeseite klar und deutlich über die Entgeltlichkeit des Dienstleistungsvertrages informiert:
"Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmalige Nutzungsentgelts von 60,00 Euro verpflichtet (Entgelt). Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Über diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt. Der Rechnungsbetrag ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers und unter Abbedingung von § 614 BGB nach Vertragsschluss fällig."
Hinweis: Diese Zahlungserinnerung wirkt verzugsbegründend und bewirkt gem. §§ 280, 286 BGB, dass Sie von nun an zum Ersatz des sog. Verzögerungsschadens verpflichtet sind. Dazu gehören insbesondere auch die weiteren Kosten der Rechtsverfolgung, etwa durch weitere Mahnungen, Einschaltung eines Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros oder Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens. Die dadurch entstehenden Mehrkosten stehen nicht zu unserer Disposition.
Wir bitten Sie, den oben aufgeführten Betrag bis zum 24.04.2007 durch Zahlung auf dem u.g. Konto unter Angabe des Verwendungszweckes 01-OMTTSM-372287-QKDDQX-9 auszugleichen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter per E-Mail unter mahnung@genealogie.de oder telefonisch unter +49-180-3858-590-528 ( 9 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz ) zur Verfügung.
Sollten Sie Grund zu der Annahme haben, dass ein Dritter Ihren Namen, Email-Adresse und/oder Anschrift missbraucht hat, so teilen Sie uns das bitte mit. Wir werden dann selbstverständlich straf- und zivilrechtliche Schritte einleiten und den Ermittlungsbehörden die vorliegenden Informationen weiterleiten.
Im Anhang finden Sie die Zahlungsaufforderung im Originalformat auf unserem Briefpapier. Der Anhang ist virenfrei. Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader, um sich die Zahlungsaufforderung anschauen zu können. Diesen können Sie hier downloaden: http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html
Supportanfragen senden Sie bitte an mahnung@genealogie.de Telefonischen Support erhalten sie unter +49-180-3858-590-528* * = Montag - Samstag 9:00 bis 20:00 Uhr. ( 9 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz )
Den Eltern geben , Widerspruch einlegen bei Mahnung . Seite per Anruf bei Verbraucherschutz überprüfen lassen . Wenn der Preis versteckt war , oder man scrollen musste um ihn zu sehen oder in den AGBs stand , biste raus .... Vorsicht bei Mahnbescheiden .... Vollstreckungsbefehl ... dann beim Amtsgericht widersprechen . Die ist nur ein TIPP , KEINE Beratung ...... >>> mal HIER lesen <<<
Versteckt in den AGB : Habe ca 3 Min gebraucht , um das zu finden !!!
4. Preise, Zahlungsbedingungen Für die Teilnahme an Genealogie.de gilt der bei der Bestellung angegebene Preis. Er ist auch unter Ziff. II 7. dieser Geschäftsbedingungen einzusehen. Der Preis versteht sich brutto inklusive Mehrwertsteuer (Endgeld). Die Zahlung ist sofort nach Vertragsschluss fällig. Als Zahlungsbedingung besteht ohne besondere Vereinbarung die Möglichkeit der Überweisung nach Rechnungstellung. ------------------------------------------------------------ 7. Pflichten des Nutzers <<< Nanu , wae ist den ein Endgeld
Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmalige Nutzungsentgelts von 60 Euro verpflichtet (Endgeld). Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Über diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt. Der Rechnungsbetrag ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers und unter Abbedingung von § 614 BGB nach Vertragsschluss fällig.
Der Nutzer ist für den Inhalt seiner Anmeldung und damit für die persönlichen Informationen, die er über sich bereitstellt, verantwortlich. Der Nutzer hat die Registrierungsbestätigung auf offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sowie auf Abweichungen zwischen Anmeldung und Bestätigung zu überprüfen. Fehler oder Ergänzungen sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.
Er versichert, dass die angegebenen Daten richtig sind und es sich um seine persönlichen Daten handelt. Dies gilt insbesondere für die Mitteilung des Namens, der Adresse und der Bankverbindung.
Sollten falsche Angaben einen Schaden verursachen, behält sich der Betreiber entsprechende Ansprüche vor. Ferner ist der Betreiber ist bei bestehenden Unklarheiten über die Registrierung oder die Identität des Nutzers zum Rücktritt berechtigt und behält sich zudem in solchen Fällen auch eine strafrechtliche Anzeige vor.
Der Benutzer ist allein verantwortlich für alle Daten gleich welcher Art, die er über genealogie.de online stellt; dies gilt insbesondere für die Nutzung der Stammbaumfunktion. Er verpflichtet sich zur Prüfung und Sicherstellung, dass die von ihm bereitgestellten Daten nicht Rechte Dritter beeinträchtigen, etwa deren Allgemeines Persönlicheitsrecht.
Der Nutzer ist verpflichtet, Zugangsdaten für den Zugriff auf Genealogie.de vertraulich zu behalten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Nutzer ist verpflichtet, Emails und andere Nachrichten vertraulich zu behandeln und diese nicht ohne Zustimmung ihres Urhebers Dritten zugänglich zu machen. Gleiches gilt für Namen, Telefon- und Faxnummern, Wohn-, E-Mail- oder Web-Adressen sowie sonstige persönliche Daten.
Vor dem Abruf von zum Download angebotenen Informationen und Software wird der Nutzer zum eigenen Schutz und zur Verhinderung von Viren für angemessene Sicherheitsvorrichtungen und Virenscanner sorgen. Genealogie Ltd. haftet nicht für Virusschäden, die durch den zumutbaren Einsatz solche Vorrichtungen beim Nutzer hätten verhindert werden können.
Muss nicht unbedingt sein, dass du das bezahlen musst, denn soweit ich weiß, dürfen die dir keine Rechnung schicken, weil du noch minderjährig bist. Das heißt du durftest eigentlich garnicht angenommen werden und zweitens: Das ganze wurde ja online abgeschlossen und du hast nichts unterschrieben: das heißt du kannst das ganze glaubich noch rückgängig machen, weil du ja nichts unterschrieben hast. naja und wie gesagt, der Vertrag ist eigentlich ungültig weil du nicht volljährig bist und die die garnciht hätten annehmen dürfen. Wenn du aber falsche Angaben gemacht hast, siehts schlecht aus weil das gegen das Gesetz verstößt.
man muss das nicht bezahlen wenn man noch minderjährig ist.hier hast was tolles. hab ich angeschaut und scheint nützlich zu sein. les dir ma durch. da gibts musterbriefe für minderjährige zum abschicken. und das nächste mal besser aufpassen und sich nicht bei solchen seiten anmelden Nicky
« Letzte Änderung: 17.04.07, 19:36:12 von Nicky1889 »
Also mein Vater hat gesagt er wird sich drumm Kümmern... wir haben uns im Netz Informiert... bei Verbracuerh seiten... da er Beruflich Lehrer ist, kann er denen sicher einen schönen Brief schicken....
ich bin nicht mal 14.... das Entschuldigt meine Falschen Angaben....
Und Du solltest Dich lieber mal mit einem Anwalt unterhalten, denn so einfach ist es nicht! Die Verbraucherzentralen? Ich lache mich schlapp! Dein Vater wird sich noch wundern, wofür er haftet, wenn (angeblich) ein Minderjähriger von seinem PC aus Verträge abschließt! Ich habe schon Väter erlebt, die haben, um vermeintlich straffrei zu bleiben, ihr ---osurfen auf die Kinder geschoben. Leider ohne Erfolg. Papa sollte sich daher nochmal gründlich informieren, aber bei einem Anwalt!
ich bin nicht mal 14.... das Entschuldigt meine Falschen Angaben....
Lernt man sowas schon im Kindergarten bei euch Wenn du mein Sohn wärst, dann würde ich dir dafür erst einmal rechts und links eine runterhauen und dich so hart betrafen, dass du noch dein ganzes Leben daran denken würdest.
Wenn du mein Sohn wärst, dann würde ich dir dafür erst einmal rechts und links eine runterhauen und dich so hart betrafen, dass du noch dein ganzes Leben daran denken würdest.
@Mister Y was bist den du für ein Schlauschwätzer !
Hast du Kinder, wohl nicht !
Jeder muss seine Erfahrungen machen und wenn man Pech hat kostet eben auch evtl. mal etwas. So ist das Leben! Vorher muss man einhacken nicht danach.
sorry mister y. ich gehe davon aus, dass du hier nicht unbekannt bist und dir vielleicht auch deine "loorbeeren" schon hier "verdient" hast, aber jeder macht mal fehler.
und wenn es so einfach wäre solche fallen zu erkennen, würde es sie nicht geben.
wenn du deine kinder später mal verprügelst, ist das dein ding, aber dann würde ich hoffen, dass auch mal jemand kommt, der es dir mit gleichem vergelten wird.
wenn du fehlerfrei bist, dann freu dich.
wir hier sind es nicht und darüber bin ich froh.
« Letzte Änderung: 17.04.07, 20:12:33 von Luke001 »
sorry mister y. ich gehe davon aus, dass du hier nicht unbekannt bist und dir vielleicht auch deine "loorbeeren" schon hier verdient hast, aber jeder macht mal fehler.
und wenn es so einfach wäre solche fallen zu erkennen, würde es sie nicht geben.
wenn du deine kinder später mal verprügelst, ist das dein ding, aber dann würde ich hoffen, dass auch mal jemand kommt, der es dir mit gleichem vergelten wird.
Hier geht es nicht um ein "gibs ihm" oder ein "ich bin nicht verantwortlich", sondern um sehr kostspielige Prozesse, die Menschen ohne entsprechende Versicherung in finanzielle Nöte bringen können. Es ist daher ratsam, einen Anwalt aufzusuchen und die Möglichkeiten zu beraten. Wer meint, er könne seine Junioren schalten und walten lassen, ohne die Konsequenzen ziehen zu müssen, da sie ja minderjährig sind, hat etwas nicht verstanden. Wer meint, er könne eine Verbraucherzentrale aufsuchen, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt, der wird dort sicher Trost erfahren, aber das hilft nicht weiter. Wer schlußendlich glaubt, er sei für Handlungen, die von seinem PC-Anschluß aus verübt werden, nicht haftbar, der wird spätestens von der Staatsanwaltschaft eines Besseren belehrt.
"Einfach nicht zahlen" ist der Garant für ein gerichtliches Mahnverfahren. Daher sollte die Berechtigung der Forderung geprüft werden. Ein "ich stell mich mal tot" erbringt keine Abhilfe.
"Einfach nicht zahlen" ist der Garant für ein gerichtliches Mahnverfahren. Daher sollte die Berechtigung der Forderung geprüft werden. Ein "ich stell mich mal tot" erbringt keine Abhilfe.
WER? Soll dir bitte ein gerichtliches Verfahren einleiten? Wie man in dem Video sieht sind die doch garicht da! Die können das nicht machen, weil die zu Gesprächen oder sonstigem nicht vorhanden sind..
Ich bitte um Verständnis, aber diese Links rufe ich nicht auf, daher entzieht sich dessen Inhalt meiner Kenntnis. Ich kann nur betonen, daß Forderungen auf ihre Berechtigung geprüft werden müßen und entsprechende Schritte eingeleitet werden sollten, falls eine einklagbare Forderung im Raum steht.
Der Link handelt von einer Sendung des WDR (Markt) Dort wurde genau diese Internetseite geprüft und recherchiert wo und wer die Betreiber sind. Fazit: Abzockerverein mit bekanntem Namen und Sitz in England. Briefkasten, leeres Büro, unendliche Telefonwarteschleife in Deutschland, usw. Wer dort zahlt ist selbst schuld.
@Sims 13 Zeige deinem Vater dieses Video! ...und DU solltest nicht überall drauf klicken, was aussieht wie ein Button!! Klar?
@Boom-Town Eine Firma also, vor denen die Verbraucherzentralen warnen? Nichts desto trotz wurden doch Leistungen in Anspruch genommen. Denke an das ständige Gejaule der Verbraucherzentralen bezüglich der Kaffeefahrten. Jede Woche ein Bericht nach dem anderen, aber die Leistungen auch dieser Herrschaften sind faktisch erbracht worden. Die Wärmedecken für Omas und die Eierkocher sind zu zahlen. Hat das Gejaule der Verbraucherschützer jemals was gebracht? Nein! Das Geschäft brummt. Und genauso ist es mit den Internetangeboten. Egal, ob Sitz in England, ob das Büro frisch geräumt ist, es steht eine Forderung im Raum! Und die Rechtmäßigkeit dieser Forderung obliegt den Gerichten. Möchte der Schuldner es darauf ankommen lassen, wird er das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung eingehen müssen.
Ich habe schon viele Flachflieger lachend in den Saal tippeln sehen, so sicher, im Recht zu sein. Wie ein Haufen Elend kamen sie wieder heraus. Nun wohl wissend, daß das Bauchgefühl keinen Rechtsbestand hat.
Es gibt noch jede Menge anderer Webseiten dieser Betreiber. Wenn du dich im Net auskennst, weißt du wer die "Brüder" sind. Den Namen nenne ich hier nicht, denn ich will keinen Ärger. Jedenfalls sind ALLE diese Webseiten gerichtlich bekannt und "behandelt" worden und zwar NICHT im Sinne der Betreiber. Wurde eine verboten, kam am nächsten Tag eine neue. Niemals wurde seitens der Betreiber ein Gerichtsverfahren angestrebt, es ging ihnen nur um Einschüchterung der User und den Zahlungs-Erfolg dadurch. Es wurde bisher niemand verurteilt an diese Betreiber zu zahlen, weil die Betreiber niemals Anzeige erstattet haben.
"Einfach nicht zahlen" ist der Garant für ein gerichtliches Mahnverfahren.
Grundsätzlich hast du Recht. Aber, sicher nicht wenn es um eine Seite wie diese hier, in diesem Thread, geht! Solche/Ähnliche Themen bzw. Diskussionen hatten wir schon des Öfteren hier...
Es gibt noch jede Menge anderer Webseiten dieser Betreiber. Wenn du dich im Net auskennst, weißt du wer die "Brüder" sind. Den Namen nenne ich hier nicht, denn ich will keinen Ärger. Jedenfalls sind ALLE diese Webseiten gerichtlich bekannt und "behandelt" worden und zwar NICHT im Sinne der Betreiber. Wurde eine verboten, kam am nächsten Tag eine neue. Niemals wurde seitens der Betreiber ein Gerichtsverfahren angestrebt, es ging ihnen nur um Einschüchterung der User und den Zahlungs-Erfolg dadurch. Es wurde bisher niemand verurteilt an diese Betreiber zu zahlen, weil die Betreiber niemals Anzeige erstattet haben.
@Jurist Machen Sie weiter, helfen Sie weiter! Ich weiß aus sicherer Quelle, daß Sie auch Leuten helfen, die von Abzockerkollegen Ihrer Zunft ungerechtfertigt abgemahnt werden, aus welchen Gründen auch immer. Wir kennnen die Boards, wir danken Ihnen in aller Forum und in jeder Hinsicht.
Hallo, es geht doch um 60 Euro, einmalig. Sparbuch, Rechtsanwalt, Rechtsschutzversicherung, Mahnverfahren (Gläubiger anscheinend im Ausland) , Klage. Hallo?? Gehts noch?
Wenn man nicht zahlt, landet man in Bau oder wie? Ganz klar, dass da auch aus 60 Euro 150 werden können. Aber viel mehr nicht. Wenn die Forderung aus GB kommt, wirds sicher nochmal schwer. Da wird der Gläubiger(wenn kein rechtsverbindlicher Anschrift in D) sich das schon überlegen... Und wenn es sich um diese "zwei Brüder" handelt, naja, die sind ja weltbekannt!
Wenn es sich um einen seriösen Anbieter handelt, wird man sich mit ihm eingen können. Denn kein Rechtsanwalt rührt sich bei einem Streitwert von 60 Euro. Es sei denn, es geht um eine Massenabfertigung, die nach deutschem Recht, durch ein deutsches Gericht behandelt und für "gut" befunden wurde. Kenne ich aber nicht und auch nie was von gehört (in diesem Fall).
So sehe ich die Sache.
Eine Lehre sollte das aber jedem jetzt gewesen sein. Man macht da sehr leicht einen Klick und schon hat man den Salat. Dass, Eltern für ihre Kinder in den meisten Fällen haften müssen, ist klar. Ob da eine harte Bestrafung der Kids immer hilft.... Ein aufklärendes Gespräch, wäre denke ich angebrachter. Ohne Erfahrung, ob gut oder schlecht, wird man halt nicht alt.
« Letzte Änderung: 17.04.07, 22:04:15 von Perspolis »
@Jurist Machen Sie weiter, helfen Sie weiter! Ich weiß aus sicherer Quelle, daß Sie auch Leuten helfen, die von Abzockerkollegen Ihrer Zunft ungerechtfertigt abgemahnt werden, aus welchen Gründen auch immer. Wir kennnen die Boards, wir danken Ihnen in aller Forum und in jeder Hinsicht.
Oh man, werden hier jetzt wieder Spielchen gespielt (bez. der Nick´s usw.)? Manche müssen echt Langeweile haben.
Na viel Spaß noch, kann ja auch ganz witzig sein. Jedoch, im Prinzip ist bereits alles gesagt worden. Außerdem sind wir hier kein Jura-Forum oder Sonstiges in dieser Hinsicht.
PS: § 1 des RBerG dürfte für manche hier wohl auch nicht ganz uninteressant sein.
Und das Video hast du dir angesehen? Wenn ich es nicht gesehen hätte, würde ich dir ja recht geben. Aber da ist ja kein Einigen möglich. Niemand zu sprechen, niemand vor Ort. Das ist nur ein Briefkasten. Wer zahlt ist selbst schuld ist das Fazit des WDR-Beitrags. Es kam nie zu einer Klage oder ähnlichem. Wie auch, ohne Vertreter hier. Aber gut, kann natürlich jeder seine Meinung haben.
@Melanie: Wie willst du eigentlich wissen, dass der Poster hier, der gleiche wie in vielen anderen Foren ist? Das ist doch aus Luft gegriffen.
---@Melanie: Wie willst du eigentlich wissen, dass der Poster hier, der gleiche wie in vielen anderen Foren ist? Das ist doch aus Luft gegriffen.---
Dr.Nope Willste es wissen? Die Gemeinde ist nicht so groß, wie du vermutest. Der Jurist ist uns namentlich bekannt. Sein Einsatz ist mit Geld nicht zu bezahlen.
Klingt schon fast etwas verdächtig, manche können sich Namen (Nick´s) geben wie und welche sie wollen, man erkennt sie meist dennoch immer wieder, an ihrer Schreib-/Ausdrucksweise.