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gutes Beispiel  ;D

Und schalker wie sieht dein favoriten Ordner aus ;D

PS:

Das ist interessant

 

Zitat
Filme gucken auf Kino.to ist ILLEGAL, da das das gleiche ist wie
> runterladen,
> weil die Filme im Zwischenspeicher deines Browsers gespeichert werden.

Das heist wenn ich meinen Zwischenspeicher des Browsers lösche so ist es für mich keine illegale Aktivität mehr ???

Nein, kein gutes Beispiel. Denn Filme werden eben nur produziert, um sie anzusehen; Autos können noch mehr (zumindest sollten sie das können). Um bei deinem Vergleich zu bleiben wäre das Ansehen von Bildern eines noch nicht veröffenlichten Autos gleichzusetzen mit dem Ansehen eines DVD-Covers eines noch nicht veröffentlichten Filmes. Oder andersrum: Den Film ansehen bevor er dafür freigegeben wurde ist gleichzusetzen mit dem Fahren eines Autos, das es noch nicht zu kaufen gibt. Und wenn man nicht zu der kleinen Gruppe der Entwickler und Testfahrer (beim Film: Schauspieler, Regisseure, ...) gehört, bedeutet das eben, dass man sich das Ding unautorisiert (=illegal) zugänglich gemacht (=geklaut) hat.

Auch flüchtige Kopien sind Kopien, d.h. wenn es mal zwischengespeichert wurde ist es eine Kopie. Löschen bringt da nix. Kannst es sonst ja auch runterladen, ansehen und dann wieder löschen.

Und schalker wie sieht dein favoriten Ordner aus
Alles auf der Externen 500GB Platte  ;)
Wenn bestimmte Leute kommen vergess ich die aber immer wieder zu erwähnen  :P
Alles auf der Externen 500GB Platte  ;)
Wenn bestimmte Leute kommen vergess ich die aber immer wieder zu erwähnen  :P

Das du nichts davon gelernst hast  >:(

Die Festplatte ist doch am PC angeschlossen.

Sehen die Beamten es nicht?

Genau , und weißt Du , wie eine Hausdurchsuchung abläuft ?
Solltest dir schnell ne Netzplatte mit WLAN gönnen und beim Nachbarn laufen lassen !!

Genau , und weißt Du , wie eine Hausdurchsuchung abläuft ?
Solltest dir schnell ne Netzplatte mit WLAN gönnen und beim Nachbarn laufen lassen !!
Ja, Habe erfahrung  :P Warte heute noch auf meinem PC den die mir ''geklaut'' haben
Wlan hab ich auch, und 7 Netzwerke in der Umgebung

kino.to ist nicht überall ilegall, in ländern wie in der schweiz ist das downloaden von filmen legal somit ist auch kino.to nicht immer ilegall.

 

Zitat
in ländern wie in der schweiz ist das downloaden von filmen legal

Hinlänglich bekannt, Du erzählst nix Neues!
Wir sind aber nicht in der Schweiz.... 8)

Ich schon...  ;)

kino.to ist nicht überall ilegall, in ländern wie in der schweiz ist das downloaden von filmen legal somit ist auch kino.to nicht immer ilegall.

Kannst du das irgendwo nachweisen? Soviel ich weiss hat sich das Gesetz unterdessen auch geändert.

Ist mir ehrlich gesagt neu, das das Herunterladen von Dateien illegal ist.

Nur der Upload ( Vervielfaeltigung ) ist illegal.

Wenn man sich Filme auf Seiten wie veoh oder kino.to ( site existiert eh nicht mehr ) ansieht, macht man sich nicht strafbar. Wenn man jedoch Filesharing Programme wie emule, torrent etc benutzt, macht man sich strafbar, da man beim downloaden auch gleichzeitig uploaded.. das faellt dann wieder unter den Punkt Vervielfaeltigung.

Und nur mal am Rande.. Staatsanwaltschaften machen sich mittlerweile nicht mehr die Muehe Anklagen gegen Straftaeter minderer Schwere auszusprechen..

Die meisten Gerichte sehen darin kein oeffentliches Interesse. Die einzigen die also Strafanzeige stellen wuerden, sind die Unternehmen, die das Copyright haben.


Just my 2 Cent

Hast du den Thread auch gelesen, und von Anfang an? Wie lange gibts noch welche die nichts von den Änderungen an Urheberrecht & Co gehört haben.... es ist illegal natürlich. Ich schließ den Thread jetzt.
Die einzigen die also Strafanzeige stellen wuerden, sind die Unternehmen, die das Copyright haben.

Abschließend noch: Das ist ja das Problem, du musst dann für die Nutzung und den angeblich entstandenen Schaden aufkommen, weil du den Film ja weitergegeben haben könntest. Das es nicht so ist, musst du dann erstmal nachweisen. Und wenn du dann 500,- EUR zahlen sollst, hättest du für das Geld viele Filme kaufen oder in der Videothek leihen können...
du musst dann für die Nutzung und den angeblich entstandenen Schaden aufkommen, weil du den Film ja weitergegeben haben könntest. Das es nicht so ist, musst du dann erstmal nachweisen.
Contra... NOCH ist man solange unschuldig bis wer anders das Gegenteil bewiesen hat. Könnte/hätte/würde/wenn sind unrelevant.

Interessant hierzu auch: http://video.google.com/videoplay?docid=-3420289339390649238&hl=de
Sind nur 10 mins, und melden sich ein Richter vom OLG sowie Gema Leute etc. mal zu Wort. Da gehts allerdings um Musik nutzen. Ich find da sind interessante Ansätze drin. (ab der Hälfte gehts dann bissl ins juristische)

PS: ich hab mich schon gewundert warum der Thread vor nem Monat ca wieder geöffnet wurde, aber warum wird jetzt jemand von Oktober zitiert o.O?
Contra... NOCH ist man solange unschuldig bis wer anders das Gegenteil bewiesen hat. Könnte/hätte/würde/wenn sind unrelevant.

Ich würde mich darauf lieber nicht verlassen - du lädst Daten aus offensichtlich illegalen Quellen, und das ist verboten. Ob sie dabei nur für das Streamen oder länger gespeichert werden, ist wahrscheinlich egal. Fakt ist, dass dir bewusst ist, dass du einen Film umsonst bekommst, von dem du genau weißt, dass man dafür zahlen müsste.



Update

Einen sehr interessanten Artikel zu kino.to hat basicthinking:
http://www.basicthinking.de/blog/2010/02/17/die-jagd-der-behoerden-auf-kino-to-ein-wirtschaftskrimi-ohne-happy-ending/
« Letzte Änderung: 21.06.10, 12:24:36 von nico »

« Flash Update .. &: Beta 2 vom flashplayer11 ist da....Sandboxie »
 

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