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Windows XP: IP-Adresse bei online-Bestellung

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe eine Frage zur IP-Adresse meines PCs. In diesem Forum habe ich gelesen, dass sich eine IP-Adresse immer dann ändert, wenn der Router zwischenzeitlich keinen Strom hatte.

Wie ist das bei einer Online-Bestellung bei einer Firma: Kann eine Firma aufgrund der IP-Adresse (zum Zeitpunkt der Bestellung) erkennen, wer für die Bestellung verantwortlich war? Wenn sich nun die IP-Adresse zwischenzeitlich geändert hat, kann diese Firma dann heute noch nachvollziehen, wer damals die Bestellung aufgegeben hat?

Es soll nämlich angeblich vor 6 Monaten jemand eine Bestellung gemacht haben, von dem wir jetzt nicht wissen, wer das gewesen sein könnte. Ich wars nicht! Aber wer dann? Kann man das noch nachträglich rauskriegen?

Für Eute Antworten schon jetzt im Voraus mal Danke.
Grüße
Pilop




 



Antworten zu Windows XP: IP-Adresse bei online-Bestellung:

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Anhand der IP-Adresse kann man jeden Nutzer beim Provider ausfindig machen, was aber einige Zeit dauern kann. Allerdings werden diese Daten auch nach einer gewissen Zeit beim Provider wieder gelöscht. Solltest du also Strafanzeige deswegen stellen wollen, dann kann eine Behörde oder ein Rechtsanwalt eine Recherche in Auftrag geben.

« Letzte Änderung: 14.06.10, 16:37:19 von DD »

Hallo DD,

Eine Strafanzeige zu stellen hatte uns die Firma auch schon empfohlen. Wenn wir nun bei der Polizei eine Strafanzeige gegen unbekannt stellen, WER forscht dann WO nach? Nimmt der Nachforscher dann die von der Firma damals bei der Online-Bestellung erhaltene IP-Adresse und fragt beim Provider nach, zu welchem PC die damals gehörte?

Irgendwie verstehe ich den Zusammenhang mit IP-Adresse, Bestellung und Nachforschung noch nicht richtig.

Gruß
Pilop

Der Provider speichert die IP , die er dir gibt für die Rechnung / Nachfragen / Polizei ...

Wenn Du damit Unsinn machst , kommen die zu dir .
Wenn dein Router offen ist , kann JEDER deine IP nutzen !!
Und Du bist verantwortlich .

http://www.heise.de/ct/meldung/WLAN-Urteil-BGH-verlangt-marktuebliche-Sicherung-von-WLANs-Update-1014360.html

Wird schwer , das nach zu weisen , da das BVG die Speicherung ausgesetzt hat ... 

« Letzte Änderung: 14.06.10, 17:06:50 von Ava-Tar »

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Zitat
Nimmt der Nachforscher dann die von der Firma damals bei der Online-Bestellung erhaltene IP-Adresse und fragt beim Provider nach, zu welchem PC die damals gehörte?
So ist es. Dazu speichern die meisten Unternehmen auch die IP-Adressse samt Datum und Uhrzeit bei einer Bestellung.
Aber wie gesagt: Das kann lange dauern, bis der Übeltäter ausfindig gemacht werden kann. 

Hallo,

um die Sache mal von der anderen Seite aufzudröseln...

Zitat
Es soll nämlich angeblich vor 6 Monaten jemand eine Bestellung gemacht haben
Was für eine Bestellung? Ware oder Dienstleistung? Wenn Ware, muss sich ja feststellen lassen, an wen diese geliefert wurde.

Wenn Dienstleistung, dann muss auch die irgendwer in Anspruch genommen haben. Es sei denn, es handelt sich um eine der bekannten Abofallen.
Nenne doch mal die Firma.

Wie ist diese Firma überhaupt an euch herangetreten? Per E-Mail oder Briefpost? An wen war die Rechnung gerichtet?

MfG
Stand-Art

Es handelte sich um eine Firma, die downloads anbietet.
Der Besteller hat sich dort mit unseren Daten registiert und dann das Hörbuch gedownloaded. Wert: einige Euro.

Die Firma hat eine Inkassofirma beauftragt, die von uns die Bezahlung des Betrags von ca. 60,00 Euro erwartet. Am Telefon hatten wir die Situation geschildert, und es wurde uns empfohlen, eine Anzeige bei der Polizei zu stellen und den Beleg an die Inkassofirma zu schicken, damit sie den Fall einstellen.

60 € sind für uns viel Geld, sodass wir vor Anzeigenstellung wissen wollen, welche Konsequenzen auf uns zukommen? Wird die Wohnung durchforscht, Freunde und Bekannte interviewt, ....? Welche Rolle spielen damalige und heutige IP-Adressen? 

Urteil gelesen ?
Im Falle eines Nachweises , dass es von DEINER IP gemacht wurde ... mindestens 100 € ....

Im Falle des Ungesicherten Netzes ggf mehr ....
Ich würde mir mal überlegen , ob das Hörbuch (Titel) zu einem Mitglied der Familie passt ...

Und die Seite mal auf korrekte Preisangabe überprüfen .

Hallo Ava-Tar,

das Urteil hatte ich gelesen als Du es gepostet hast. Interessant, da ich es nicht kannte. Habe danach überlegt, ob unserer Internetanschluss auch wirklich gesichert ist und wie ich das prüfen kann. Dann fand ich eine Info, dass Router generell immer so ausgeliefert werden, dass man bei der Benutzung sofort geschützt ist. Hoffentlich stimmt das? Ich kenne mich mit solchem "handelsüblichen Schutz" nicht aus.

Wie kann ich prüfen, ob mein PC geschützt ist? Wir haben 2 PCs. Hat jeder PC eine eigene IP? Muss ich bei jedem PC enzlen prüfen, ob er geschützt ist? Was genau muss ich da machen, wenn ich prüfen will, ob die PCs geschützt sind?

Gruß
Öilop

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Das hat erst einmal nichts mit den PCs zu tun, sondern mit dem Router. Dort sollte eine Verschlüsselung eingestellt sein (WPA oder WPA2), ein Mac-Filter gesetzt sein, damit nur deine PCs in das Netz können und die SSID sollte unsichtbar gemacht werden. Das steht aber auch alles im Handbuch zum Router. Dazu auch mal diesen Artikel lesen:

http://www.chip.de/artikel/W-LANs-sicher-machen_12812586.html

Hey, Danke für den Link. Hab den gerade mal aufgerufen und muss mich dann morgen da mal durcharbeiten.

Gruß
Pilop

Hallo nochmal,

in dem verlinkten Urteil des BGH geht es um Abmahngebühren(!) wg. Urheberrechtsverletzung über ein unzureichend gesichertes WLAN.

Zitat
Der Beklagte haftet deshalb nach den Rechtsgrundsätzen der sog. Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten (nach geltendem, im Streitfall aber noch nicht anwendbaren Recht fallen insofern maximal 100 € an). [...] Hingegen ist der Beklagte nicht zum Schadensersatz verpflichtet.
Quelle

Der Fall hier liegt aber doch völlig anders.

Hier geht es augenscheinlich um Betrug. Betrüger zu verfolgen, ist nicht Sache des Anschlussinhabers. Soll die Firma doch Strafanzeige gegen Unbekannt stellen, denn schließlich wurde sie betrogen und nicht der TO.

Pilop,

schade, dass du den Namen der Firma nicht nennst und auch nicht verrätst, wie die Kontaktaufnahme (auch durch die Inkasso-Firma) erfolgte. Sonst könnte man sich eher ein Bild von der Seriosität dieser ganzen Sache machen.

Denn irgendwas stimmt doch hier nicht. Keine auch nur halbwegs seriöse Firma beauftragt ein Inkassounternehmen für einen Kleckerbetrag, ohne vorher eine Zahlungserinnerung zu schicken. Entweder ist es keine seriöse Firma oder du hast die Mahnung(en) "übersehen".




 

Hallo Standard,

den Firmennamen will ich nicht nennen, da ich vermeiden will, dass sie evtl. zu Unrecht einen schlechten Ruf bekommt. Ich erinnere mich, dass wir mal einen Brief erhalten hatten, Ich hatte den Brief damals als Werbung abgetan. Wir hatten ja nichts bestellt und auf die Idee, dass es eine Rechnung sein könnte, war ich nicht gekommen. Also wanderte er mit mehreren anderen Werbebriefen ungelesen in den Mülleimer.

Der Brief des Inkassounternehmens wunderte mich dann doch, sodass ich bei der Firma und beim Inkassounternehmen anrief. Auf meine Bitte bei der Firma, mir doch mitzuteilen, wer wann was bestellt hatte, erhielt ich eine nur knappe mail. "Es handelt sich um die Bestellung von xxx. MfG. Fa."

Der Typ vom Inkassounternehmen riet mir dann zu einer 'Polizei-Anzeige gegen Unbekannt' und um Zusendung des Berichts, um (s.o.) den Fall zu schließen. Wir haben oft Besuch und ich kann nicht wirklich auschließen, dass evtl. einer der Teenager was bestellt hatte. Ich weiß aber nicht wer das sein könnte. Und die Bezahlung übernehmen möchte ich nicht so gerne. Eine Anzeige bei der Polizei habe ich noch nie gemacht und es bammelt mir davor, weil ich sowas als schrecklich empfinde, zumal ich nicht erkennen kann, welche Auswirkungen eine solche Anzeige hat. Spielt da eine damlige IP-Adresse eine Rolle? 

Gruß
Pilop

 

Hallo nochmal,

in dem verlinkten Urteil des BGH geht es um Abmahngebühren(!) wg. Urheberrechtsverletzung über ein unzureichend gesichertes WLAN. Quelle

Der Fall hier liegt aber doch völlig anders.


m.E. falsch ... die Konsequenzen sind die gleichen.

Der Routerbesitzer haftet nicht dafür , WAS der Betrüger gemacht hat (Mithaftung bei OFFENEM Router aber möglich) .
 
Aber er haftet (Urteil : 100 €) für die schlechte Absicherung / AN bei Abwesenheit ....

Ava-Tar,

der Anschlussinhaber mit offenem WLAN haftet ja auch nicht für entstandenen Schaden durch Urheberrechtsverletzungen. Beachte:

Zitat
Hingegen ist der Beklagte nicht zum Schadensersatz verpflichtet.
(Quelle in Antwort #11). Und eine Urheberrechtsverletzung ist kein Betrug (vice versa). Hier wurde ja nicht abgemahnt, also Unterlassung gefordert, wofür ggf eine Gebühr von bis zu 100 € fällig werden konnte.

Pilop,

es sind leider immer noch viele Fragen offen geblieben

Warum du die Firma nicht nennen willst, ist mir schleierhaft, deine Begründung nicht nachvollziehbar (für mich). Vielleicht wäre die Sache mit der Nennung des Namens (eines bekannten Internet-Abzockers) schon aus der Welt.
Zitat
Der Typ vom Inkassounternehmen riet mir dann zu einer 'Polizei-Anzeige gegen Unbekannt' und um Zusendung des Berichts, um (s.o.) den Fall zu schließen.
Wollen wir wetten, dass du diesen Rat nicht schriftlich bekommst?  ;) Merke: Niemals auf telefonische Aussagen verlassen!

Ich vermute, hier sollen vorsorglich Tatsachen geschaffen werden, die dir bei einem gerichtlichen Mahnverfahren zum Nachteil gereichen würden. Mit einer Strafanzeige deinerseits würdest du ja quasi zugeben, dass die Bestellung von deinem Anschluss erfolgte. Und das weißt du ja überhaupt nicht. Wer weiß, welche IP die da geloggt haben und ob es am Tag X wirklich deine war. So ein Log kann außerdem manipuliert werden.

Nur ein Staatsanwalt kann auf richterliche Anordnung deine wirkliche IP vom Provider erfahren und das auch nur, wenn zuvor Strafanzeige gegen dich erstattet wurde - wegen Betruges eben in diesem Fall.

Wer hat eigentlich die gesetzliche 14tägige Widerspruchsfrist bei Internetgeschäften mit einer Bestätigungsmail außer Kraft gesetzt? Diese E-Mail-Adresse sollte die Firma ja benennen können.

Ohne weitere Daten von dem Unternehmen zum angeblichen Vertragsabschluss würde ich mich ganz entspannt zurücklehnen, den gerichtlichen Mahnbescheid (der vermutlich niemals kommen wird) abwarten und dann Widerspruch einlegen.

Deutlich besser wäre natürlich gewesen, du hättest gleich mit Widerspruch auf Rechnungen/Mahnungen der Firma reagiert.

Ich bin kein Jurist und vielleicht fragst du sicherheitshalber mal bei einer Verbraucherberatung nach. Aber ich weiß ganz sicher, dass ich niemals für eine Ware oder Leistung bezahlen würde, die ich nicht bestellt hätte, auch dann nicht, wenn minderjährige Personen die Bestellung über meinen Anschluss getätigt hätten.

MfG
Stand-Art (ohne Bindestrich verhunzt die Autokorrektur meinen Nick)
 

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