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Sonstiges: Versicherung zahlt noch weniger als das Gutachten, rechtens ???

Hi,

mir ist im Februar einer ins auto geknallt.

Kostenvoranschlag werkstatt : rund 1400€
Gutachten von der gegnerischen versicherung 1100€

jetzt zieht die versicherung vom gegener noch den restwert vom auto ab  ::) und es bleiben rund 700e übrig.

dürfen die vom gutachten noch zusätzlich den restwert vom auto abziehen ?

lg


Antworten zu Sonstiges: Versicherung zahlt noch weniger als das Gutachten, rechtens ???:

hast doch auch eine kfz versicherung, frag da doch mal nach.

DIESES ist KEINE Rechtsberatung , nur eine Suchhilfe!!

Behaupten die , dein Auto hätte weniger Wert gehabt , als die Rep kostete ?

http://www.google.de/search?q=reparatur++auto+teurer+als+der+wert&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a

1. Treffer z.B.:
Auto

Reparatur teurer als neues Auto: Trotzdem Erstattung

7. Nov 2008, 10:43

Karlsruhe (dpa/tmn) - Ein Fahrzeughalter kann die Reparaturkosten für einen Unfallwagen auch dann verlangen, wenn sie dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor, über das die Zeitschrift «BGH-Report» berichtet.

« Letzte Änderung: 15.04.09, 17:35:56 von HCK »

Das ist eigentlich nicht erlaubt. Würde ich sofort der eigenen Versicherung melden.

Eins dürfen die. Wenn du den schaden selbst reparieren lässt, mussen die Unfallverursacher zwar die Gutachten zahlen, also beispiel 5000EUR aber die MwSt im Gutachten, muss nicht bazahlt werden. Die Versicherung möchte hier die Rechnung von der Reparatur sehen.

Also bei uns war das so. Mein Mann hatte voriges Jahr auch  ein Unfall, auch eine rein gedonnert. Der Schaden am Auto belief sich auf ca. 5000 €, da aber unser Auto Baujahr ende 1998 war und nur noch ein Wiederbeschaffungswert von 1800 € hatte, wurde die Reparatur nicht mehr übernommen. Vom Schrottplatz, der Unfall war genau davor, hatte mein Mann noch 150 € bekommen. Diese hat die Versicherung der Gegenseite abgezogen. Ich denke wenn dein Auto ebenfalls ein älteres Baujahr ist, ist das dann so.

Wenn der Schaden dem des Wert des Autos übersteigt, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Da werden die wahrscheinlich von aus gegangen sein.

Ein Gutachten solltest du auch gleich anfertigen lassen, nicht drauf warten dass dort einer kommt.
Heißt: Nach Unfall ab zum Vertragshändler und da bescheid geben, die rufen einen unabhängigen Gutachter und der meldet den Schaden der Versicherung, Kosten entstehen dir keine.

Da es bei dir schon zu spät ist: Die gingen sicherlich von einem Totalschaden aus.
Dann bekommst du nur noch den Widerbeschaffungswert und der kann sich durchaus auf nur 700euro belaufen. Weiß ja nicht um welches Fahrzeug es sich handelt.

Wenn der Schaden dem des Wert des Autos übersteigt, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Da werden die wahrscheinlich von aus gegangen sein.

Simmt, genau das war bei uns.

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