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Geldstrafe -fuer-die-Nutzung-eines- offenen - WLAN

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Geldstrafe-fuer-die-Nutzung-eines-offenen-WLAN-und-Stalking-auf-studiVZ-917915.html

Zitat:
Juristisch bemerkenswert ist an der Entscheidung vor allem die Verurteilung wegen der Nutzung eines offenen WLANs. Die Staatsanwaltschaft bewertete diese Nutzung nach Anfrage von heise online als unbefugtes Nutzen eines fremden Computernetzwerks durch regelmäßiges Herstellen einer Funkverbindung per Laptop zum Internet. Das sei als Straftat nach den Paragraphen 89 und 148 des Telekommunikationsgesetzes  (TKG) bewertet worden.
Ende ....
« Letzte Änderung: 30.01.10, 14:06:21 von HCK »

Antworten zu Geldstrafe -fuer-die-Nutzung-eines- offenen - WLAN:

Sachen gibts...
Aber selber Schuld.

Steckt aber noch ein bisschem mehr dahinter, nämlich die Straftat an sich - also was damit gemacht wurde. Da sie dafür extra über das fremde WLan gegangen ist, völlig zu Recht die Strafe.

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