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Rechtsfrage beim Verkauf von Festplatten

Da stellte ich mir gestern eine Frage, als wir so über Computer gelabert hatten...

Angenommen ein Kunde kauft einen Computer. Nun speichert dieser dort wichtige Dokumente ab. Nach 2 Monaten geht die Festplatte kaputt.

Der Kunde verlangt eine neue Platte (Garantie) und verlangt Schadensersatz für den durch die verloren gegangenen Daten.
Durch den Verlust entstand ein Schaden von 2000€.

Vom Gefühl her würde ich sagen das der Kunde zwar eine neue Platte bekommt, aber für die Datensicherung selbst verantwortlich ist; in dem oben beschriebenen Fall selber schuld ist.

Meine Frage: Gibt es ein Gesetzt der genau diesen Sachverhalt klärt?

Ggf. kann mir das jemand genau erklären?
Gibt es da eine eindeutige Reglung?

Bin mal gespannt, Danke!


Antworten zu Rechtsfrage beim Verkauf von Festplatten:

Nein, ich bin der Meinung, dass der Verkäufer nur für die Platte aufkommen muss, der entstandene Schaden durch den Datenverlust muss nicht beglichen werden. Warum?

Der Verkäufer ist dazu verpflichtet die Ware ordnungsgemäß und mängelfrei dem Kunden zu übergeben, war dies nicht der Fall, ist der Verkäufer dazu verpflichtet den entstandenen Schaden zu übernehmen.
Solange kein Nachweis erfolgt, dass der Verkäufer der Schuldige ist, trifft ihm keine Schuld (logisch oder? ;D). Die defekte Platte kann ja auch durch fahrlässigen Umgang mit der Platte entstanden sein, so wäre der Verkäufer nicht schuld, sondern der Käufer darf für den Schaden selbst aufkommen - so seh ich das.

Sofern da kein eindeutiger Nachweis erfolgt, wird die Klage eh nichts, wenn doch, dann wird es für den Verkäufer ggf. teuer.

Zudem ist der Käufer selbst schuld, wenn er seine Daten nicht noch extra sichert, da er jeder Zeit mit sowas rechnen muss.

Leider finde ich dazu keine entsprechende Links zum BGB, vielleicht solltest du dich damit an ein "Rechtsforum" wenden, ich denke, da kann man dir sehr genau helfen^^

« Letzte Änderung: 01.11.12, 01:25:00 von SelfmadeIce »

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