Das Arbeitsgericht Oberhausen muss sich mit der Klage eines Arbeitnehmer beschäftigen, gegen den eine fristlosen Kündigung seines Arbeitgebers wegen des Aufladens seine Handy am Arbeitsplatz ausgesprochen wurde. Wegen des Stromdiebstahles wurde dem Arbeitnehmer fristlos gekündigt. Daneben wurde dem Arbeitnehmer das heimliche Fotografieren seines Arbeitsplatzes angelastet. Da eine ausergerichtliche Einigung scheiterte, wird der Fall nun am 29.10.2009 vor Gericht verhandelt.
Pressemitteilung Arbeitsgerichts Oberhausen