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WLAN – Schwarzsurfen doch nicht strafbar?21.10.2010, 14:15 Uhr. (5785x gelesen)
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Der Beschluss des Wuppertaler Landgerichts steht fest – “Schwarzsurfen” ist nicht strafbar. Der Auslöser für diese Entscheidung war eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen einen Nichteröffnungsbeschluss vom 03. August diesen Jahres. In dem Beschluss ging es um einen Angeschuldigten, der sich in ein offenes, unverschlüsseltes WLAN-Netz eingewählt haben soll ohne Geld für dessen Nutzen zu zahlen. Die 5. große Strafkammer verneint diese Strafbarkeit unter Berücksichtigung jedes rechtlichen Gesichtspunktes. Somit ist das Einwählen in unverschlüsselte, fremde Funk-Netze (WLAN) nicht strafbar. Grund dafür ist, dass beim Einwählen in ein WLAN-Netzwerk keinerlei personenbezogene Daten abgerufen werden und der Einwählende nicht in der Lage ist, private Nachrichten anderer Netzwerkteilnehmer mitzuhören. Auch lag keine andere strafbare Handlung wie Datenauspähung oder versuchter Computerbesuch vor. |
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