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GEZ-Gebühr für PCs rechtens27.10.2010, 16:49 Uhr. (2475x gelesen)
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Internetfähige Computer unterliegen auch weiterhin grundsätzlich der Rundfunk-Gebühr. Das heißt: Wer sonst noch keine Geräte angemeldet hat muss dafür dann die GEZ-Gebühr leisten. Alle anderen haben mit ihrer normalen Anmeldung auch die Pflicht für den PC abgegolten. Wie auch bei anderen Geräten genügt es, einen PC empfangsbereit stehen zu haben. Er muss nicht angeschlossen oder am Internet bereit sein. Insbesondere Geschäftsleute sind deswegen davon betroffen. Urteil vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG 6 C 12.09,6 C 17.09 und 6 C 21.09). Damit hatte die Klage zweier Rechtsanwälte keinen Erfolg.
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