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PC nicht öffnen nach Kauf?!

Aaaaalso hab ma ne ganz einfache Frage mal sehen was ihr dazu sagt.
Also hab mir vor gut einem Monat einen neuen Pc gekauft, mein Freund meint nun ich darf ihn für 2 Jahre nicht aufschrauben um ihn zu säubern oder etwas neues einzubauen. Stimmt das?!?! Ich mein ihn 2 Jahre lang nicht sauber machen ist schon ziemlich hart...und wie wollen die das überhaupt kontrollieren?


Antworten zu PC nicht öffnen nach Kauf?!:

Mit dem Aufmachen das ist falsch, wenn du keine Sperre oder ein Siegel brichst kanns dir eh keiner nachweisen! 8)
Anders ist es mit dem Umbau, also etwas Anderes rein - dann erlischt jeglicher Garantie-und Gewährleistungsanspruch!!! 8)
Also Vorsicht!!! 8)

Mache dir keine Sorgen. Das Siegel kannst du ruhig brechen - nur nichts verändern, solange du Garantie drauf hast. Denn jeder Kunde hat schließlich das Recht nachzusehen, was in seinem Komplett-PC eingebaut ist. Gibt es sogar ein Urteil darüber, dass solche Siegel unwirksam sind (werde mal schauen, ob ich es noch finde ...). 8)

Ich sage es noch einmal deutlich:
Wenn ein Siegel den Hinweis trägt: Bei Siegelbruch erlischt der Garantieanspruch, dann hüte dich, natürlich kannst du dich, wenn du genug Knete hast, auch bis zum Bundesgerichtshof durchklagen!!! 8)
In Garantie-und Gewährleistungsfragen gibt es unterschiedliche Urteile, so daß Vorsicht immer angebracht ist! 8)
Und es ist ein Unterschied, ob ich als Nichtfachmann etwas daran mache oder eine Vertiebsfirma des Herstellers. Sorglosigkeitsratschläge sind hier echt nicht von Nutzen!!! 8)

Öhm ne is kein Siegel....man muss ihn ja auch ma säubern können -.-
Ich werds einfach mal zwischendurch machen meinem freund aber nix sagen sonst gibts nur gemecker xD

Aber danke an alle

Hier ein Urteil zum Nachlesen:

Urteil

Es gibt aber noch mehr davon ...

OK, eines vieler Urteile vieler Landesgerichte, nur, dieses Urteil berührt die aufgeworfene Frage des einfachen Käufers nicht direkt.
Sich als Laie auf Urteile zu berufen ist immer gefährlich und besser ist, Fragesteller in solchen Dingen lieber zur Vorsicht zu mahnen!!! 8)

OK, eines vieler Urteile vieler Landesgerichte, nur, dieses Urteil berührt die aufgeworfene Frage des einfachen Käufers nicht direkt.
Sich als Laie auf Urteile zu berufen ist immer gefährlich und besser ist, Fragesteller in solchen Dingen lieber zur Vorsicht zu mahnen!!! 8)
Da gebe ich dir natürlich Recht ... :)8)

Wir zweie sind uns immer einig geworden und sie da - auch diesmal. ;)
 :-*

Eines vorab:

Den PC muß ich öffnen können, weil:

Habt Ihr denn alle eine Sterile Wohnung / Arbeitszimmer  ???

Staub und Teppichflußen zieht in den Desktop-PC

ganz geschweige, wenn Haustiere!!
also,
muß man diesen auch von innen reinigen können!

Siegel!!!!!!

Diesen PC kaufe ich mir erst gar nicht, warum  ???

Habt ihr denn ein Mobiles Mobile, wo ich fragen muß, wann ich den Zündschlüssel einstecken darf ???

Bullshit auf Rechte, wenn der Kläger oder andere alles herumdrehen, wie sie es wollen!!!

Da ist ja DELL noch Kullanter!!!

Komisch, was einige hier immerzu in ihrem PC reinigen wollen??? Wenn ich den PC im Pferdestall, auf dem Heu-oder Strohspeicher benutze - dann wäre es möglicherweise nötig! :P
Aber in einer normalen Wohnung - mir ist das alles zu konstruiert!!! ::)
Mit meiner Aussage will ich nur Leichtsinnige vor Schaden bewahren. Was einige Unverbesserliche machen - das berührt mich eh nicht! ;)

Ich denke, die Hersteller handhaben das ziemlich unterschiedlich.

Ich habe bei meinen Rechnern, 4 Desktop PCs und ein Laptop, vor dem Kauf klargemacht, und mich auch bei Komplettangeboten vorher beim Hersteller vergewissert, daß ich den Rechner öffnen und aufrüsten kann sowie ich den Bedarf dazu sehe.

Mir wurde immer zugesichert, daß dies nicht automatisch zum Garantieverlust führt.
"Ein Garantieverlust tritt nur ein wenn durch  unsachgemäßen Einbau eine Komponente beschädigt wird. Unter die Garantie fallen auch nur die beim Kauf enthaltenen Komponenten."
Dies ist eine Aussage von FSC, andere Hersteller handhaben es evtl. anders.

Bei einem dieser Rechner hatten sich in 1,5 Jahren das Motherboard und eine Festplatte verabschiedet. Obwohl ich meinen PC in diesem Zeitraum aufgerüstet hatte, wurden beide Komponenten auf Garantie ausgewechselt.

Ich meine, ein PC sollte generell ausgebaut werden dürfen. Ich würde immer dieses Recht für mich beanspruchen und nicht kaufen wenn es mir verweigert wird.
Daß Schäden durch fehlerhaften Einbau nicht unter Garantieleistungen fallen muß dabei allerdings jedem einleuchten ;D

OK, bei so klarer Vorausinformation des Käufers ist das natürlich anders. Es widerspricht auch nicht dem bisher Gesagten. 8)
Wenn du so handelst dann finde ich das richtig!!! 8)


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