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Gericht-Gewinnabschoepfungsanspruch-bei-Abofallen


Antworten zu Gericht-Gewinnabschoepfungsanspruch-bei-Abofallen:

 

Zitat
Ein Betreiber von "Abofallen"-Portalen muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Auskunft über seine Einnahmen erteilen und die erzielten Gewinne an den Staatshaushalt abgeben.
Welch Instanz hätte den Gewinn auch sonst bekommen können ::) lachhaft

Das ist doch wieder ein Bericht um die Leute zu beruhigen.

Diese Woche wieder bei Sat1 / Akte 2010 gesehen, man hört immer nur das seit Monaten und Jahren ermittelt wird. Aber ich habe noch nie gesehen das einer Verurteilt wurde.
Viele sind sowieso im Ausland gemeldet, und da  wird über die deutsche Justiz noch mehr gelacht.


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