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Urteil : "kein Widerspruch" ist keine Zustimmung !!


Antworten zu Urteil : "kein Widerspruch" ist keine Zustimmung !!:

Na da muss was an der AGB geändert werden.
Und den Lesern nach zu urteile, haben diese auch es allmählich satt diesen Anbieter zu nutzen :D

Ich zitiere nach einen Leserkommentar:

 

Zitat
24.10.10 19:02
king_for_a_moment

1und1 - Grottenschlecht! Korrekter Name wäre 0und0

« ilovethebeach !! Aufpassen , Erwin !!!Sonstiges: Sonstiges: Ab Morgen : Im Netz ist bald das "ß" möglich »
 

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