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Sonstiges: Verkehrsrecht

Hey Leute, ist hier irgendjemand fit in Sachen Verkehrsrecht?

Bin in meiner Probezeit mit 32 zu schnell geblitzt worden (innerorts) - war mein erstes Vergehen, sonst war vorher noch nie was.

Meiner Meinung nach hat das halt eine Geldstrafe (schon gezahlt) und ein Aufbauseminar / eine Nachschulung zur Folge.

Hab vorhin zum ersten Mal mit meiner Mum darüber geredet, die meinte ich müsse zur MPU - kann das sein?

Meines Wissens ist beim ersten Vergehen die Geldstrafe + Nachschulung fällig, beim zweiten Mal Geldstrafe + verkehrspsychologische Beratung (bewirkt Punkteabzug) und beim 3. Vergehen dann MPU?

Richtig soweit, oder?

Bitte nur antworten wer  wirklich Ahnung hat & nicht wer mal irgendwo irgendwas gehört hat - brauch was handfestes...

Ich mein zwischen MPU und Aufbauseminar liegen Welten, 300 Euro für die Nachschulung sind shcon viel aber biem MPU wird's ja 4-stellig...

danke im vorraus


Antworten zu Sonstiges: Verkehrsrecht:

 

Zitat
Kassiert man während der Probezeit einen Punkt in Flensburg, so sind das Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit fällig. Bei der Probezeit unterscheidet der Gesetzgeber zwischen schwerwiegenden (A-Verstoß) und weniger schwerwiegenden (B-Verstoß) Vergehen. Ein A-Verstoß oder zwei B- Verstöße führen zur Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger(§ 35 FeV).Dieser ASF - Kurs wird von speziell ausgebildeten Fahrlehrern angeboten. Hier findet man eine Liste der Fahrschulen, die den Kurs anbieten:
http://www.voss-group.de/punkte-flensburg-probezeit-.html

UND bei 32 KM/h kommt noch 4 Wochen Fussgänger dazu  ;)

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