aufgrund der momentanen rechtlichen Lage ist das Up-Loaden nicht direkt verboten, es wird nur im Falle eines Falles, d.h der Gerichtsverhandlung als Anstacheln zum Raubkopieren gewertet und kann demjenigen bis zu zwei Jahren bringen. Änlich dem ist es mit dem Download, an sich auch nicht verboten. strafbar macht man sich nur nur, wenn keine versteuerte Gebühr dafür abgeführt wird. Sofern alle Bearshearer für jeden Song eine Gebühr an den Urheber überweisen würden, wäre Bearshear ein legales Netzwerk. Also, hoffe euch eine umfassende Antwort geliefert zu haben euer E. S. 65
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