Nun habe ich an meine zuständige Arbeitsagentur geschrieben und die haben mir bestätigt, dass ich die Fortbildung als Werbungskosten geltend machen kann.
Hi @ Rumak18
Sehr gut. Wobei eigentlich hier Dein zuständiges Finanzamt ein Wörtchen mitzureden hat.
Als ich ein Abendstudium zum Betriebswirt absolvierte, konnte ich nicht nur die Weiterbildung,sondern auch die Anschaffung eines PCs, von der Steuer absetzen.
Wobei das Finanzamt von mir unaufgefordert Unterlagen, wie zum Präsentationen für Fachvorträge, zugeschickt wurden.
Wenn ich mich recht daran erinnere, muss man in solchen Fällen das Gerät zu 90% für die Weiterbildung nutzen.
Gruß
Hutzel
PS. ist aber ohne Gewähr, denn die Einkommensteuergesetze ändern sich regelmäßig.