aber muss ein Beschuldigter denn neuerdings seine Unschuld beweisen ??
Nein.
Aber wenn ein Bürger von mehreren anderen Bürgern - unter anderem auch von der Kripo Spaniens einer Straftat beschuldigt wird, dann kann er, (wenn er es kann) auf ein Alibi verweisen. Ein Gentest würde alle privaten und auch amtlichen Beschuldigungen widerlegen. Und den Herren als strahlenden Sieger in einer böswilligen Verleumdungskampange erscheinen lassen.
Es kann nicht sein, das die Unschuldsvermutung soweit geht, das ein Beschuldigter die Nennung eines Alibis verweigert!
Und das hat ganz sehr wenig mit dem N azitum ("Blockwarte" gab es nur damals) zu tun.
Das Alibi zur Widerlegung eines Verdachtes ist ein rechtlich legitimes Mittel.
Und hat weißgott nichts mit Denuziation zu tun.
Jürgen