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Bürokratie in Reinkultur

Folgendes ist neulich passiert:
 
Mein Nachbar, Herr X hat Anfang November 06 über seinen Notar in schriftlicher Form eine Änderung der Eintragung im Handelsregister an das zuständige Registergericht geschickt. 
 
Nach 4 Wochen erkundigt X nach dem Stand der Dinge. Das Vorzimmer hat keine Ahnung von dem Vorgang,  der zuständige Richter Y ist leider erkrankt.  2. Anruf Mitte Dezember 06.  Richter Y befindet sich im wohlverdienten Urlaub.  3. Anruf Anfang Januar 07.  Das Vorzimmer entschuldigt sich, der Antrag ist nicht auffindbar.  X soll den Vorgang nochmals per Fax zusenden. Was er auch tat.
 
Am 19. Januar 07 erhält X ein Schreiben des Richters Y:
 
"Sehr geehrter Herr X,
 
Sie haben die Änderung am 8. Januar 07 per Fax dem Gericht übermittelt.
 
Gemäß § 12 HGB sind ab 01.01.2007 sämtliche Anmeldungen und Dokumente in elektronischer Form über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) einzureichen.  Die technische Ausstattung für die elektronische Einreichung, insbesondere für eine qualifizierte Signatur, stehen den Notaren zur Verfügung.  Die Einreichung in Papierform ist ab dem oben genannten Zeitpunkt unzulässig."
 
Herr X faxt das Schreiben an seinen Notar. Der kann auch nicht weiter helfen.  Die elektronische Übermittlung funktioniert überhaupt nicht, alle Sendungen verschwinden im Nirwana - nicht nur bei ihm, sondern auch bei allen ihm bekannten Notaren.  Man streitet sich gegenwärtig darüber, wo der Fehler liegt.
 
Bis der gefunden ist, gibt es wohl keine Eintragungen im Handelsregister, weil laut § 12 HGB Einreichungen seit dem 01.01.07 nur in elektronischer Form zulässig sind, und Richter Y folglich keine Anträge in Papierform annehmen darf.
 
Es lebe St. Bürokratius!
 
     


Antworten zu Bürokratie in Reinkultur:

Typisch

*g* Genau, das Thema gibts bei uns und unseren Kunden auch. An sich einfach. Das Programm ist arbeitet mit einer Signatur 2 Schlüssel jeder hat einen und signiert damit die Übertragungen ins Handeslregister. Dafür brauch er allerdings noch ein Chipkartenlesegerät und eine elektronische Signaturkarte. Hat ja auch jeder Unternehmer... nee also ab zum Notar - die kennen das noch gar nicht usw. Wer aber nicht seine Eintragung schafft verpasst u.U. ein rechtlich wirksamen Termin und kann dadurch wirtschaftlichen Schaden haben. Soweit ich es gelesen habe hat aber jede 12 Monate Zeit die Eintragung beizubringen. Nur wenns drauf ankommt.... Das Material selbst ist relativ einfach zu erstellen, als PDF, CSV, RT sogar TXT Datei.

Habe mal ´ne ganze Weile bei der Deutschen Post Signtrust im Trustcenter gearbeitet.
Die Technik - sowohl die Software, als auch die Verschlüsselung - hat eigentlich einwandfrei funktioniert. Auf Länderebene haben seinerzeit verschiedene Notarverbände, Rechtsanwaltskammern und kommunale Einrichtungen, aber auch Journalisten (= Meinungsmacher) teilgenommen. Ist ja auch an sich alles in allem eine gute Sache gewesen. Es gab nur einen Haken...
Das Beantragungs-, Genehmigungs- und Zertifizierungsverfahren war dermaßen kompliziert und aufwendig und dem Kunden/Interessenten (und auch den Pilot-Teilnehmern) eigentlich nicht wirklich zuzumuten.
Die logische Konsequenz war, daß dieses Geschäftsfeld der Post eingestampft (und ich arbeitslos) wurde...

« Letzte Änderung: 30.01.07, 09:43:35 von phoenixx »

- ich halte mich da raus -  ;)


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