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Namensrechte bei Domainvergaben

Hallo,
het Jemand eine Ahnung wie es mit den Namensrechten einer Domain aussieht, wenn ich beispielsweise eine freie "XXXXXde"-Domain buchen will, wenn diese bisher nur als XXXXX.com vergeben ist und XXXXXauch kein registrierter oder auch nicht registrierter Markenname oder Ähnliches ist.


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Komplette Erklärung zum Domainnamensrecht hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Domainnamensrecht

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Das erklärt leider nicht mein Problem. Klar ist, das zum Beispiel ein Unternehmen Namens vwxyz das Vorrecht für die Second-Level-Domain vwxyz hat und nicht der Besitzer eines Dackels mit dem Namen vwxyz. Beispiel vwxyz.de
Was ist aber, wenn im entfernten Tadschikistan eine Domain einer Kneipe mit dem Namen xyz.com existiert? Dort gilt ja deutsches Recht nicht. Dann kann ich mir die Domain xyz.de problemlos gönnen. Was aber, wenn die Kneipe in Detschland ihren Sitz hat und die Domain xyz.com gewählt hat? Darf ich dann trotzdem xyz.de nutzen?
Ist leider nicht ganz so einfach.


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