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§ Das Recht am Bild ++++ Infos zum Urheberrecht §

Bilder und Fotos unterliegen grundsätzlich dem Urheberrecht. Wenn wir vom "Urheber" sprechen, meinen wir den Schöpfer, Hersteller (Fotograf) oder rechlichen Eigentümer des Bildes.

Er besitzt die Rechte an Veröffentlichung jeglicher Art, sowie Verbreitung und Vervielfältigung.

Bilder/Fotos die also z.B. im Internet zu sehen sind, dürfen NUR zu privaten Zwecken genutzt werden. Das bedeutet natürlich AUCH, das diese Bilder nicht in einer Signatur oder als Avatar z.B. in einem öffentlichen Internetforum genutzt werden dürfen. Ohne Einverständnis des Urhebers dürfen auch keine Fotos auf einer Homepage veröffentlicht werden.

Nachfragen beim Urheber der Fotos kosten nichts und in den meisten Fällen wird es erlaubt  (vorwiegend bei privaten Urhebern).

Wenn man nun "Urheber" eines Fotos ist, auf dem Personen abgelichtet sind, müssen diese grundsätzlich eine Einwilligung zur Veröffentlichung/Verbreitung geben. Das gilt allerdings nicht für Aufnahmen in denen z.B. Touristen im eigentlichen Motiv zu sehen sind oder für V.I.P. Personen, also Schauspieler, Politiker und/oder andere "Personen der Zeitgeschichte".

Texte zum Urheberrechtsgesetz (UrhG) und des Kunsturheberrechts (KunstUrhG) kann man hier lesen:
 
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/BMJ_index.html

« Letzte Änderung: 27.02.06, 09:28:03 von nico »
« JPG Bilder nicht lesbar auch sd-karte und festplatteBildgröße für TV über DVD Player »
 

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