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Laut Wiki (Tausch)börsendownload legal?

Schaut mal was ich grad auf Wikipedia.de gefunden hab:

 

Zitat
Bei gewerblichem Handel können „Raubkopien“ Bußgelder oder Haftstrafen nach sich ziehen, § 106 UrhG. Zudem können die Rechteinhaber Schadensersatzansprüche geltend machen und kostenpflichtig abmahnen. Das Gleiche gilt im Privatbereich für das Zuverfügungstellen („Upload“) von urheberrechtlich geschützten Werken. Das Anfertigen einer Kopie für private Zwecke ist wie der „Download“ in Tauschbörsen laut des Bundesministeriums für Justiz nach derzeitiger Rechtslage im Regelfall nicht rechtswidrig.

Das ist doch meiner Meinung nach Mumpitz... Das würde ja heissen, dass wenn ich den Upload in z.B. BearShare ausschalte, es mir laut Gesetzgeber erlaubt wäre alles möchle, auch was mit Copyright versehen ist, zu Downloaden...

Ich kanns mir halt einfach nicht vorstellen!


Stimmt das denn wirklich was Wiki behauptet, oda war da einfach wieder mal so ein Spaßvogel am Werk?

Antworten zu Laut Wiki (Tausch)börsendownload legal?:

Erstmal was für ein Wiki, sowas kann jeder auf seiner Seite selbst einbauen. Oder meinst du Wikipedia?

Zum Inhalt: Auch auf Wikipedia kann sich jeder nach seinem Belieben am Inhalt beteiligen. Die Aussagen dort sind aussagekräftig wie die B*ldzeitung. Jeder schreibt was ihm einfällt. Deswegen muss man die Aussagen immer in Zweifel stellen. Was daran stimmt ist, der Download wird nicht immer so stark verfolgt wieder Upload. Dies ist weitaus strafverfolgungswürdiger. Außerdem kann man in den meisten Tauschbörsen den Download nicht gänzlich abschalten weil faiererweise dann nichts runtergeladen werden kann (Belohnungssystem). Davon leben die Börsen. Auch der lezte Satz ist fehlerhaft, dort wird gar nicht auf das Umgehen eines Kopierschutzes eingegaben worum es in der heutigen Zeit am häufigsten geht.
« Letzte Änderung: 13.09.06, 18:43:47 von Dr.Nope »

Die zitierte Quelle ist authentisch vom Justizministerium:
http://www.bmj.bund.de/media/archive/1122.pdf

Und dort wird tatsächlich geäußert, daß der geringfügige reine Download nicht zu bestrafen wäre, z.B. von Musik. Ausgenommen, es handelt sich um SOFTWARE.

Aber die Quelle ist nur ein ENTWURF vom Januar 2006. Verlassen sollte sich keiner drauf.

Aha, danke. Dann ist es also ein Entwurf für die vielleicht kommende Ansicht, wird aber dort schon als ausgemachte Situation im Wiki erklärt.

in einigen börsen kann man edn upload ganz abstellen...allerdings wenn das jeder machen würde könnte man nix downloaden...weil ja niemand was hergit...also können die das ruhig so machen....damit ist den filesharern nicht geholfen.  ;D


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