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GEZ

Ist das war?
Ein Freund hat sich heute bei mir gemeldet und sagte mir das er einen Brief von der GeZ bekommen hat.Und darin steht das sie eine GeZ gebühr in höhe von 5 euro fordern,Für das KfZ.Er lebt in einer Ehe ähnlichen gemeinschaft ,seit 8 Jahren.Ich sagte ihm er solle dort mal anrufen .Das tat er auch und die Dame am Telefon sagte ihm er müsse das zahlen.Da es ja eine Melde Plicht in Deutschland gibt und er hätte das melden müssen das erin eine Beziehung lebt, aber nich verheiratet ist und ein eigenes Auto besietzt.Und er müsse dafür eine Gebühr bezahlen (Autoradio).Ich Persönlich halte das für einen Witz,nach 8 Jahren n zu kommen und diese Gebühr einfordert.Nun stimmt das oder nicht?


Wie gesagt erlebt in einer Beziehung seit 8 Jahrten.
Die Partnerin bezahlt GeZ.(er nicht weil das die Partnerin bezahlt).
Das Auto ist auf sein Namen (gehört auch ihm)


Antworten zu GEZ:

Der Größste Witz ist ja die Seiter der GeZ man kannn viel lesen haha (siehe linke seite)

Tja, wenn er nicht verheiratet ist, ist das Autoradio meldepflichtig, sofern er sonst keine Geräte angemeldet hat.

Da hast du ihm ja nen tollen Tipp gegeben.  :P
Merke: Schlafende Hunde weckt man nicht  ;)

mfg
tremor4fun

hab ich ja auch nicht gewust, das er es trotzdem zahlen muß

Und Unwissenheit schützt vor Rundfunkgebühren nicht...
Aber dafür hat er jetzt mit dem Radio gleich sein "neuartiges Rundfunkgerät" (sprich Computer  oder Handy/Smartphone) mit angemeldet. Aber nur eins davon, sollte er also beides besitzen gibst du ihm besser keine weiteren Tipps, bezüglich der GEZ mehr  ;)

mfg
tremor4fun

Ist erstmal 1 Gerät angemeldet , kostet die 2. Anmeldung ggf NIX !
Beim PC allerdings muss er Fernsehgebühren anmelden ....
Und wenn er das Auto geschäftlich nutzt , zahlt er dafür EXTRA !!

Beim PC allerdings muss er Fernsehgebühren anmelden ....

Falsch, siehe:
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenuebersicht/index.html
Radio und neuartiges Rundfunkgerät (Computer) gibts zusammen im Sparpack für supergünstige 5,52 € !

mfg
tremor4fun

Also muß er für sein autoradio zahlen ,trotz das seine Patnerin (nicht verheiratet)schon gez zahlt .
Richtig?
Oder zählt nun weil sie zusammen Wohnen,muü er keine Zahlen(nicht verheiratet)?

Wie ich schon sagte, er muss zahlen, siehe...

Zitat
In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio- und ein Fernsehgerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und das Autoradio in seinem Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte.
Der andere Partner jedoch muss seine weiteren Geräte in der Wohnung (z. B. im Arbeitszimmer) oder in einem auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeug selbst anmelden und dafür Gebühren zahlen.

Also entweder vermacht der eine dem anderen das Auto, oder der andere dem einen den Fernseher  ;D ...
...dann wird das Autoradio gebührenfrei...
(Ausser die Lebenspartnerin hat auch ein Auto mit integriertem Radio...)


Hülfe, ich verwirr mich gerade selbst  ;)
mfg
tremor4fun

Fakt ist doch das die beiden in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, und das seit 8 Jahren.
Wissen die das bei der GEZ? Hat er das mal erwähnt, auch das sie bereits zahlt?
Demnach müsste für die beiden doch folgendes gelten:

Ich bezahle bereits Rundfunkgebühren für ein Radio und ein Fernsehgerät.
Muss mein Ehepartner ebenfalls Rundfunkgebühren zahlen?

Für den gemeinsamen ehelichen Haushalt ist die Anmeldung von einem Radio und einem Fernsehgerät ausreichend. Weitere Rundfunkgeräte, die von Ihnen in der Wohnung oder in ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, sind gebührenfrei. Dies gilt auch für neuartige Rundfunkgeräte, die vom Rundfunkteilnehmer oder seinem Ehepartner zum Empfang bereitgehalten werden.


Quelle

Ich persönliche halte es für Quatsch das dann für´s Autoradio noch extra gezahlt werden. *grübel*
Da die beiden in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und sie zahlt, ist er doch mit "drin"...

Würde da mal Widerspruch einlegen @zoger.

PS: Eheähnlich = eine soziale Verbindung, die eine definierte Festigkeit hat und eine gegenseitige Versorgung voraussetzt.

Wie kann man feststellen, ob eine derart enge Partnerschaft vorliegt?

Hierzu haben die Karlsruher Richter einige Hinweistatsachen aufgeführt. Ausschlaggebend sind beispielsweise "die lange Dauer des Zusammenlebens, die Versorgung von Kindern und Angehörigen im gemeinsamen Haushalt und die Befugnis, über Einkommen und Vermögensgegenstände des anderen Partners zu verfügen". Konkret: Lebt ein Paar noch keine drei Jahre zusammen, hat es keine gemeinsamen Kinder und auch kein gemeinsames Konto, gilt es in der Regel nicht als eheähnliche Lebensgemeinschaft.

Radio und neuartiges Rundfunkgerät (Computer) gibts zusammen im Sparpack für supergünstige 5,52 € !

Aber dann ist noch kein Vista dabei, oder ein tolles Programm. Nur ARD, ZDF und(!) unsere dritten. Ist dafür nicht 5,52 zu viel? ;)

@orchidee

"eheähnlich" gibts (im Gegensatz zur sonstigen gängigen Rechtssprechung) nicht im Wortschatz der GEZ.
Da gibts "eheliche" und "nichteheliche" Gemeinschaften.
Nicht mehr, nicht weniger, da sind die stur!

In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio- und ein Fernsehgerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und das Autoradio in seinem Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte.
Der andere Partner jedoch muss seine weiteren Geräte in der Wohnung (z. B. im Arbeitszimmer) oder in einem auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeug selbst anmelden und dafür Gebühren zahlen.


Ich kann mir vorstellen, dass das für die Leute gilt die nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, die z. B. erst 1 oder 2 Jahre zusammen leben.
Ich kenn das eigentlich so das eheähnlich der Ehe gleichgestellt wird, zumindest wenn es um irgendwelche Ämter und Leistungen geht.

Ich glaube mich zu erinnern, dass Lebenspartner getrennt betrachtet werden. Muss ich mal nachschauen, ich hab auch noch Post von denen. Ob die wohl vorbeikommen, wenn der Fernseher nicht funktioniert? Schliesslich zahle ich dafür ja diese GEZ-Service-Gebühr, die nur bei empfangsbereiten Geräten gilt. Ich werd die mir mal einen ihrer Vertriebspartner (=Techniker?) schicken lassen...

@orchidee
NÖ!
Da hast du noch nicht wirklich Bekanntschft mit der GEZ gemacht!  ;)

@Nico
Und die 5,52 € auch noch monatlich...
...aber Versuch das denen mal zu Erklären, dass ihr Programm den Sendplatz nicht wert ist, den es belegt (geschweige denn 5,52 €)  ;D


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