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Nico  ;D

@orchidee

"eheähnlich" gibts (im Gegensatz zur sonstigen gängigen Rechtssprechung) nicht im Wortschatz der GEZ.
Da gibts "eheliche" und "nichteheliche" Gemeinschaften.
Nicht mehr, nicht weniger, da sind die stur!

tremor, eheähnlich wird doch aber der Ehe gleichgestellt, wenn es um Leistungen etc. geht,
zumindest ist das in der Regel bei den Ämtern/Öffentlichen so.
Ich würde wie gesagt erst mal Widerspruch einlegen, bei der GEZ.
Als ich damals noch mit meinem Freund zusammen gewohnt hatte, brauchte auch nur einmal gezahlt werden.
Hat sich das inzwischen evtl. geändert? Kann natürlich auch sein.
@orchidee
NÖ!
Da hast du noch nicht wirklich Bekanntschft mit der GEZ gemacht!  ;)

Woher willst du das wissen?  ;D
Ich habe seit 6 Jahren meine eigene Wohnung (bin 3x umgezogen),
habe mit jemanden zusammen gewohnt und auch alleine.
Natürlich kam zu der monatlichen Miete auch immer die GEZ, ob nun Gebühr oder Befreiung, da hab ich beides durch.
Und glaub mal nicht das ich nicht alles immer erst genau unter die Lupe nehme wenn es um Geld geht. *g*

@Blümschen

ich sage ihm einfach er soll es iknorieren
Was wollen die den machen wegen 5 euronen klagen ha

tremor, eheähnlich wird doch aber der Ehe gleichgestellt, wenn es um Leistungen etc. geht,
zumindest ist das in der Regel bei den Ämtern/Öffentlichen so.

Richtig, wenn es um Leistungen geht (siehe Hartz) da BEKOMMT man ja aber in der Regel auch was.
"Sie leben in eine EHEÄHNLICHEN Gemeinschaft, sie haben leider KEINEN Anspruch mehr auf...."
Hier geht es darum, zu beweisen, das man NICHT in einer EHEÄHNLICHEN GEmeinschaft lebt.

Anders bei der GEZ. Da BEZAHLT man. Und zwar wenn man verheiratet ist nur einmal, und wenn nicht, dann halt 2x.
(Wobei es ja die Regel mit den gemeinsam genutzten Geräten gibt, bezieht sich aber nur auf 1x Fernseher und 1x Radio). Alles weitere muss gezahlt werden. Da gibts kein EHEÄHNLICH.

Zitat
Ich würde wie gesagt erst mal Widerspruch einlegen, bei der GEZ.

Oh ja und dann bitte zur allgemeinen Erheiterung den kompletten Briefverkehr, der über die Monate zusammenkommt hier posten, das wird lustig  ;D

Zitat
Als ich damals noch mit meinem Freund zusammen gewohnt hatte, brauchte auch nur einmal gezahlt werden.
Jupp, für einen Fernseher und für ein Radio, alles weitere wäre Meldepflichtig gewesen (ausser das Zweitradio von demjenigen der die Rechnung bezahlte)!
Geändert hat sich da nix dran.

mfg
tremor4fun

Nun ja fackt ist aber
Sie leben ,Wohnen seit 8 Jahren zusammen
Sie ,bezahlt schon gez
Er hat das auto und wohnt auch mit bei ihr
Und dann kommen die nach 8 JAHREN an HALLO
Also ich bin auch der Meinung von Blümschen NICHT ZAHLEN

@orchidee

Ich meine, so "richtig" Bekanntschaft, mit Mahnungen, Androhung Gerichtsvollzug, weiteren Mahnungen, an der Tür klingelnden GEZ-"Vollzugsbeamten" (zumindest scheinen die sich so vorzukommen), doof guckenden (weil nicht reingelassenen) GEZ-"Vollzugsbeamten", bellenden Hunden, kreischenden Frauen, heulenden Kindern...

...das komplette Programm halt  ;D

Watt'n Spass sag ich Dir (und das mein ich ernst!)

@zoger
der Meinung bin ich doch auch, nur wenn du dich da einmal gemeldet hast, geben die so schnell keine Ruhe (siehe oben)

mfg
tremor4fun

 ;)

mfg
tremor4fun

Ich bin da unsicher tremor, müsste mich da jetzt noch mal genau informieren.
Wir brauchten damals jedenfalls nicht noch extra irgendwas zahlen weil wir nicht verheiratet waren (Auto war auch vorhanden).

zoger, einfach nich zahlen und ignorieren is auch nich so das Wahre.
Ich würde wie gesagt erst mal Widerspruch einlegen.
Dazu dann halt noch mal genauere Info´s einholen oder aber ein klärendes Gespräch mit denen führen, wo halt auch erwähnt wird wie lange die beiden schon zusammen wohnen und alles.

@orchidee

Ich meine, so "richtig" Bekanntschaft, mit Mahnungen, Androhung Gerichtsvollzug, weiteren Mahnungen, an der Tür klingelnden GEZ-"Vollzugsbeamten" (zumindest scheinen die sich so vorzukommen), doof guckenden (weil nicht reingelassenen) GEZ-"Vollzugsbeamten", bellenden Hunden, kreischenden Frauen, heulenden Kindern...

...das komplette Programm halt  ;D

Watt'n Spass sag ich Dir (und das mein ich ernst!)

Ja gut, so eine "richtige" Bekanntschaft hab ich noch nich gemacht mit denen, stimmt.
Is aber auch bissel arg heftig.  ;D
Sowas stressiges versuch ich eigentlich immer zu vermeiden, Nerven schonen und so. *g*

Naja ich sage ihm einfach das ist dein Problem (ob wohl, ich möchte ja HELFEN)
dANKE FÜR EURE HILFE

@orchidee
Ich fands lustig.
Resultat des ganzen, ich bin offiziell abgemeldet und habe auch (ehrlich!) keinen Fernseher und kein Radio mehr. Das Handy ist ein altes Siemens...
...naja, nur mit dem Rechner muss ich mir noch irgendwas überlegen (vielleicht in ein altes C64-Gehäuse bauen oder so  ;) )

mfg
tremor4fun

« Letzte Änderung: 22.02.07, 17:28:07 von tremor4fun »
Ja gut, so eine "richtige" Bekanntschaft hab ich noch nich gemacht mit denen, stimmt.

http://www.lustigestories.de/stories/gez.php

 ;)

 ;D  ;D  ;D
Ja, der ist auch gut (zumindest super geschrieben, ab ins Witze-Forum damit!)

@tremor4fun : Stimmt , hab ich verpennt ..... PC = Sondergebühr ...  :o::):-[

Ich Persönlich halte das für einen Witz,nach 8 Jahren n zu kommen und diese Gebühr einfordert.Nun stimmt das oder nicht?

Da hat er eben 8 Jahre Glück gehabt  ;)

Ich ziehe zu meinem nichtehelichen Partner, der bereits seine Rundfunkgeräte angemeldet hat. Kann ich meine Geräte nun abmelden?[/i]
Ja, wenn die gemeinschaftlich genutzten Geräte weiterhin auf Ihren nicht-ehelichen Partner angemeldet bleiben.
Nein, wenn Sie weitere Rundfunkgeräte im eigenen Zimmer oder in einem auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeug zum Empfang bereithalten.


Und DAS war schon immer so bei der GEZ  ;)

Die selben Fragen und Regeln.
Nur...ob man sich dran hielt war eben eine andere Sache. ;)
Da wurde das Kreuzchen bei „nein“ gemacht, ob weiterer Fernseher...Radio...oder der Partner ein Autoradio hatte.
Auch da wurde schon immer drauf „aufmerksam“ gemacht, dass das nicht rechtens ist, wenn man es nicht anmeldet.
Nur, wenn sie es eben nicht weiter nachgeprüft haben...  ;)

Heute ist es so, dass die Einwohnermeldeämter jeden Umzug bei der GEZ weitergeben.
Und es ist dann noch ein leichtes auch anhand von „Doppelnamen“ an den Klingeln nachzuprüfen.

Wir haben das Kreuzchen damals auch nicht gemacht, waren uns aber bewußt, wenn sie uns "erwischen" MUSS eben der andere auch zahlen.
...für das eigene Autoradio oder den Zweitferseher ect.

Und in dem Moment, wo man zusammenzieht und unter einer Adresse gemeldet ist, lebt man in einer
 "nichtehelichen Partnerschaft".

Geli  8)
« Letzte Änderung: 22.02.07, 19:19:45 von Geli »

@Geli
Wenn man mit jemanden zusammen lebt(zusammen Wohnt)
Ist nich eine NICHTEHELICHE PARTNERSCHAFT sondern eine EHEÄHNLICHE PARTNERSCHAFT
und das ist doch der Punkt,es wird gewertet wie eine ehe (auser Steurlich)und da müste er ja nicht zahlen weil seine
EHEÄHNLICHE PARTNERIN die gez schon zahlt.


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