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@Geli
Wenn man mit jemanden zusammen lebt(zusammen Wohnt)
Ist nich eine NICHTEHELICHE PARTNERSCHAFT sondern eine EHEÄHNLICHE PARTNERSCHAFT
und das ist doch der Punkt,es wird gewertet wie eine ehe (auser Steurlich)und da müste er ja nicht zahlen weil seine
EHEÄHNLICHE PARTNERIN die gez schon zahlt.


Genau DAS hat doch schon tremor4fun so schön beschrieben  ;)

Richtig, wenn es um Leistungen geht (siehe Hartz) da BEKOMMT man ja aber in der Regel auch was.
"Sie leben in eine EHEÄHNLICHEN Gemeinschaft, sie haben leider KEINEN Anspruch mehr auf...."
Hier geht es darum, zu beweisen, das man NICHT in einer EHEÄHNLICHEN GEmeinschaft lebt.

Anders bei der GEZ. Da BEZAHLT man. Und zwar wenn man verheiratet ist nur einmal, und wenn nicht, dann halt 2x.
(Wobei es ja die Regel mit den gemeinsam genutzten Geräten gibt, bezieht sich aber nur auf 1x Fernseher und 1x Radio). Alles weitere muss gezahlt werden. Da gibts kein EHEÄHNLICH.

Und für die GEZ ist es eine "nichteheliche Partnerschaft"  ;)

Auch wenn man es "eheähnliche Partnerschaft" nennen würde, steht eindeutig in ihren Statuten, dass es eben NUR für EHEPAARE gilt  :)

Also bleibt entweder heiraten, um es zu "legalisieren" für die GEZ oder in den sauren Apfel beißen.  ;)

Geli  8)

Urteil: Tragbare Empfangsgeräte im Ferienhaus sind GEZ-pflichtig
http://www.heise.de/newsticker/meldung/85779
man beachte auch : eigenes / gemietetes Haus / Wohnung ...
DIE SIND IRRE , die Richter .... SO ein ** Netiquette! ** !!!

Tja, Aschermittwoch ist vorbei,
die Pappnasen sind wieder bei der Arbeit
und die Kostüme (äh, Richterroben) haben´se gleich angelassen.

mfg
tremor4fun

Hier noch was ähnliches:

http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=18740

Antwort von yannick in diesem Thread:

ihr müsst gar nichts beweisen! es zählt allein, ob ein gemeinsamer haushalt besteht. wenn das der fall ist, ist mit eimal zahlen alles erfasst, was in diesen haushalt gehört! egal, wem es gehört. anders wäre es dann, wenn ihr ne WG sein würdet, dann wäre jedes WG mitglied ein eigener haushalt und jeder müsste für seine geräte zahlen.

So kenn ich das auch, bzw. so war´s bei uns damals auch das mit einer Zahlung alles erfasst war.


http://www.frag-einen-anwalt.de/GEZ---Nachzahlung

Antwort vom Anwalt, Auszug:

Hinsichtlich der eheähnlichen Gemeinschaft verhält es sich ebenfalls so. Solange Sie als Rundfunkteilnehmer nicht abgemeldet sind, werden auch die Gebühren fällig. Sie sollten Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und hier darlegen, dass die Gebühren bereits durch Ihre Freundin bezahlt worden sind und im Rahmen der eheähnlichen Gemeinschaft alle Geräte gemeinsam genutzt wurden. Wenn die GEZ dies anerkennt, könnte auch eine rückwirkende Anerkennung der Zahlungen zu Ihren Gunsten möglich sein.


Die Partnerin bezahlt GeZ.(er nicht weil das die Partnerin bezahlt).
Das Auto ist auf sein Namen (gehört auch ihm)

Vielleicht können die beiden das ja auch so machen das die GEZ-Gebühren,
da das Auto auch auf seinem Namen läuft, über ihn gehen?
Wäre dann vielleicht besser, besonders dann wenn die GEZ  da rumstreiten will,
trotz eheähnlicher Gemeinschaft und allem.
Vor allem sparen ´se dann ja auch noch bissel was, wenn sie kein Auto hat,
wenn´s über ihn geht ist das Auto ja bereits in der Gebühr mit drin.
Komisch ist zwar das bei der GEZ der gemeinsame Haushalt zählt,
das Auto vom Partner dann aber anscheinend extra abgerechnet/angesehen wird...

Alles etwas verwirrend manchmal.
« Letzte Änderung: 23.02.07, 15:25:27 von orchidee »

Vielleicht können die beiden das ja auch so machen das die GEZ-Gebühren,
da das Auto auch auf seinem Namen läuft, über ihn gehen?

Hatte ich doch gestern auch schon irgendwo vorgeschlagen, klappt aber nur, wenn die Frau nicht zufällig auch ein eigenes Auto hat (und damit ihr Autoradio mit den Gebühren bereits abdeckt.)
Dann wäre es nämlich das selbe, nur dass das Radio der Frau dan nicht mehr gemeldet wäre!

Wir halten fest: Wenn im kompletten Haushalt nur 1xFernseher, 1xRadio, 1xAutoradio existiert, dann reichts aus EINMAL die 17,irgendwas Euro zu zahlen, sofern derjenige zahlt, auf den das Auto zugelassen ist (Natürlich muss er dann auch behaupten der Fernseher und das Radio in der Wohnung wären seins!)

Sobalt ein zweites Auto(radio) ins spiel kommt, klappts nicht mehr!

Wie verhält sie die GeZ eigentlich wenn er nicht zahlen wurde?
Ich meine die renne ja nicht gleich aufs Gericht wegen 5,52 euro oder doch ?

Ich meine die renne ja nicht gleich aufs Gericht wegen 5,52 euro oder doch ?

Es ist ja nicht für eine 1malige Gebühr von 5,52€, sondern meist für einen längeren Zeitraum.
Und da sie den Gerichtsstreit gewinnen würden, fallen keine Proßess-Kosten  für sie an, da diese der Beklagte in voller Höhe trägt.

Geli  8)

Da die 5,52 € nicht nur einmal anfallen werden die mit Sicherheit irgendwann einen Gerichtsvollzieher (was in der Regel so gemacht wird, nicht gleich zum Gericht) beauftragen das Geld einzutreiben, zumindest dann, wenn die Rechnungen nicht bezahlt werden und auf Mahnungen auch nicht reagiert wird.
Ich würd´s nicht drauf ankommen lassen, der Gerichtsvollzieher kostet auch, und diese Kosten kommen dann nachher noch mit dazu, die bezahlt werden müssen.


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