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kann man zur Zahlung von Nutzungsgebühren gezwungen werden?

Hi!

Ich hab da ein kleines Problem. Ich bin auf die Werbung von genealogie.de reingefallen und habe mich dort registriert ohne zu merken, dass die Nutzung 60Euro kostet. Allerdings habe ich weder meinen richtigen Namen, noch meine Adresse angegeben. Mein Name ist auch nicht in meiner E-Mail-Adresse enthalten.
Meine Frage ist jetzt, ob genealogie.de mich zur Zahlung zwingen kann, ohne meinen Namen zu haben.

Wäre sehr nett, wenn jemand antworten würde !
Danke schonmal

Lisa


Antworten zu kann man zur Zahlung von Nutzungsgebühren gezwungen werden?:

Über  deine IP  ( vom Provider ) bekommen die Name und Adresse raus.

 >>> Allerdings habe ich weder meinen richtigen Namen, noch meine Adresse angegeben. <<< Böser Fehler !!
Hast Du dich  FALSCH angemeldet , ist dir Betrugsabsicht zu unterstellen , da du "dich drücken" wolltest . Dann hast Du echt schlechte Karten.

Wende dich an die Verbraucherzentrale  , ansonsten brauchst Du dich erst rühren (Anwalt) beim ersten (gerichtlichen) Mahnbescheid.
So habe ich es gelesen .
http://www.verbraucherzentrale.de/

Diese ist KEINE  Rechtsberatung ,
Google auch mal nach Genealogie und lies...     

« Letzte Änderung: 17.01.08, 16:15:19 von HCK »

okay, also zahl ich besser, richtig?

Wenn sie deine IP Adresse haben bleibt dir nichts anderes als zu zahlen

okay,
da ich mich von meinem eigenen computer aus angemeldet habe werden sie die wohl haben

danke nochmal für die hilfe !

NEIN , warte auf jeden Fall den Mahnbescheid ab. Die klagen NIE ....
Und ruf die  VZ an !!

aber kann mich die verbraucherzentrale dann nicht drankriegen, weil ich mich unter falschem namen angemeldet habe?
und muss ich nicht noch mehr zahlen, wenn sie mir den mahnbescheid erstmal geschickt haben?

Also es ist jetzt eine Mahnung per eMail gekommen, aber nicht per Post. Ich werde diese jetzt mal hier reinkopieren, damit ihr seht worum es genau geht:




ZAHLUNGSERINNERUNG

Sehr geehrte/r Herr/Frau Blabla,

leider konnten wir bis zum heutigen Tage keinen Zahlungseingang auf unsere Rechnung RE01-601470
vom 14.01.2008 feststellen. Sicherlich handelt es sich dabei um ein Versehen. Sollten Sie
inzwischen gezahlt haben, so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

12 - Monatszugang Genealogie.de                     60,00 Euro
---------------------------------------------------------------
Zahlungsbetrag                                      60,00 Euro
(Ohne Abzug sofort zahlbar)

Zu Ihrer Information:
Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag über die
Bereitstellung der Online-Datenbank Genealogie.de. Sie haben sich für dieses Dienstleistungsangebot
unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und E-mail Adresse eingetragen. Ferner haben Sie uns gegenüber
bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu
haben. Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt.
Insbesondere ist ein Widerruf nach Inanspruchnahme der Dienstleistung nicht mehr möglich, vgl. § 312d
Abs. 3 BGB . Bitte beachten Sie hierzu die Ihnen mit Vertragsschluss übermittelten und auf der Seite
Genealogie.de jederzeit einsehbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort unter II.2. sowie II.7.
wurden Sie ebenso wie auf der Anmeldeseite klar und deutlich über die Entgeltlichkeit des
Dienstleistungsvertrages informiert:

"Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmalige Nutzungsentgelts von 60,00 Euro verpflichtet (Entgelt). Die
Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Über diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt.
Der Rechnungsbetrag ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers und unter Abbedingung von § 614 BGB
nach Vertragsschluss fällig."

Hinweis:
Diese Zahlungserinnerung wirkt verzugsbegründend und bewirkt gem. §§ 280, 286 BGB, dass Sie von nun an zum
Ersatz des sog. Verzögerungsschadens verpflichtet sind. Dazu gehören insbesondere auch die weiteren Kosten
der Rechtsverfolgung, etwa durch weitere Mahnungen, Einschaltung eines Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros oder
Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens. Die dadurch entstehenden Mehrkosten stehen nicht zu unserer
Disposition.

Wir bitten Sie, den oben aufgeführten Betrag bis zum
06.02.2008
durch Zahlung auf dem u.g. Konto unter Angabe des Verwendungszweckes
01-FABLMA-601470-CQPWCZ-7
auszugleichen.

Unsere Bankverbindung lautet:
Konto-Inhaber: Ahnenforschung Ltd.
Kontonummer: 55009295
Bank: Taunus Sparkasse
BLZ: 51250000
IBAN: DE77 5125 0000 0055 0092 95
BIC: HELADEF1TSK
Verwendungszweck: 01-FABLMA-601470-CQPWCZ-7


Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter +49-180-3858-590-528 ( 9 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz ) zur Verfügung.

Sollten Sie Grund zu der Annahme haben, dass ein Dritter Ihren Namen, Email-Adresse und/oder Anschrift missbraucht hat, so teilen Sie uns das bitte mit. Wir werden dann selbstverständlich straf- und zivilrechtliche Schritte einleiten und den Ermittlungsbehörden die vorliegenden Informationen weiterleiten.



Im Anhang finden Sie die Zahlungsaufforderung im Originalformat auf unserem Briefpapier.
Der Anhang ist virenfrei. Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader, um sich die Zahlungsaufforderung anschauen zu können.
Diesen können Sie hier downloaden:
http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Genealogie.de - Team

*************************************************************

Supportanfragen senden Sie bitte an [email protected]
Telefonischen Support erhalten sie unter +49-180-3858-590-528*
* = Montag - Samstag 9:00 bis 20:00 Uhr. ( 9 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz )

*************************************************************

[ Registered Office: Ahnenforschung Ltd., 5 Jupiter House, Cavella Park, Aldermaston Reading Berkshire, RG7 8NN, United Kingdom ]
[ Hauptverwaltung: Registered in England and Wales, No. 06165229 ]
[ Steuernummer: 007/228/08805 - Director: Martina Gazikova  ]







Soll ich jetzt zahlen?
 

Allerdings habe ich weder meinen richtigen Namen, noch meine Adresse angegeben. Mein Name ist auch nicht in meiner E-Mail-Adresse enthalten.

Damit hast Du zugegeben , dass Du beschei.ßen wolltest .
Hast es nicht besser verdient .

Wende dich an die Verbraucherberatung ....

das, denke ich, ist nicht rechtens, Verbraucherschutzzentrale, sowas ähnliches hatte, ich auch schon mal, las es erstmal laufen, normalerweise hören sie beim Mahnbescheid auf!
hab mir damals die webside etc. runtergelagen, für meinen Anwalt.

« Letzte Änderung: 30.01.08, 19:48:58 von copy »

1. Hat der Provider die Daten nicht weitergegeben! Niemals!
2. Da dieses untersagt ist, was den Sachverhalt betrifft.
3. Hat der User seine Adressdaten daher selber bekanngegeben, anders ist es nicht möglich, an dessen Adressdaten zu kommen. Kein Provider gibt sie raus!
4. Ist der Sachverhalt schwammig, geht der durch die Presse gehende Schuß "Mach doch einfach nichts, zahle doch einfach nicht", oft nach hinten los.
5. Falls ein rechtswirksamer Vertrag geschlossen wurde, hat eine Klage keinen Erfolg.
6. Es kommt auf den Einzelfall an.
7. Alle Trottel loggen sich heutzutage überalle ein, meinen, sie seien auf der sicheren Seite, schöpfen Leitungen ab, für die sie nicht zahlen möchten. Die Gerichte reagieren entsprechend. Das Thema, die arme Sau hat immer Recht, ist erledigt.

Es wird gezahlt.

@ Recht
könnte es sein, das wir, uns von irgendwo kennen?
du läufst, hier noch unter "anderen" Gastnamen, vergesse nie ein Gesicht.

« Letzte Änderung: 30.01.08, 20:38:59 von copy »

Wir sind immer online.

Einige holen uns on Board, andere mögen uns weniger.

Aber wir passen immer auf.
Kein Köter könnte schneller kläffen.

Was auch immer geschieht, wir sind beißen zuerst.

auf jedenfall, seit ihr, sehr agressiv...

Um nochmal auf das Thema zurueckzukommen: Hier ist ein ganz interessanter Artikel zu dem Thema:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,530915,00.html


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