Aber ... wen doch in den HVTAFDBIC
Hirnrissige
Vorschriften
Technische
Anlagen
Für
Die
Bahhn
ICs
32°C als Oberer Grenze vorgeschrieben ist , hat sich das Wetter dran zu halten.
Der TÜV hats in die Prüfvorschriften als "Obere Grenze" übernommen .
BASTA ...
ist rechtens so , wieso also Entschädigung ?
Hat eigentlich schon EINER von EUCH die Beförderungsbedingungen der DB gelesen ?? NEIN ??
Dann gönnt euch mal den "Spaß" !!
sind nur 162 Seiten !!
http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt2010/neu/MDB78965-gesamtdatei_fassung_19_07_10.pdf
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