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Blitzer-App verboten: 75€ Bußgeld – Für Beifahrer legal?
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16.11.2015, 09:37 Uhr (7205x gelesen)
Keine Grauzone mehr: Ein Autofahrer darf keine Blitzer-App zum Warnen vor Radarfallen mehr nutzen, der Beifahrer aber anscheinend schon! Für den Fahrer kann das sonst teuer werden: Wer sich mit einer Smartphone-App vor Radarkontrollen warnen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen, urteilte jetzt das Oberlandesgericht Celle. Schon die bloße Installation verleihe dem Smartphone die zusätzliche Zweckbestimmung eines Blitzer-Warngerätes: Und dessen Nutzung ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten.
Auch eine in das Navi eingebaute Funktion zum Warnern vor festen Blitzern oder gar mobilen Radarfallen dürfe „nicht betriebsbereit“ sein. Auch das Nutzen einer Smartphone App ist nicht mehr erlaubt, selbst wenn diese gar nicht einwandfrei funktioniert. Legal bleiben dabei aber die Warnung aus dem Auto-Radio. Laut dem Gericht verstoße auch schon eine Blitzer-App gegen den Paragraf 23b Absatz 1b StVO. Dieser besagt, dass der Fahrzeugführer „ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen“ darf, das dafür bestimmt sei „Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“. Neben den Radarwarngeräten werden dort auch noch Laserstörgeräte genannt, die Autofahrer vor mobilen Geschwindigkeitskontrollen mit Laserpistolen schützen sollen. Laut den Richtern aus Celle zählt auch eine Handy-App zu den Radarwarngeräten, die der Fahrer nicht „betriebsbereit“ mitführen darf – der Paragraph geht aber nicht auf weitere Mitfahrer ein, sondern verbietet die Nutzung nur dem, der das „Fahrzeug führt“.
Das Oberlandesgericht Celle schreibt dazu auf seiner Webseite: „(…) ein Smartphone sei ein technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Sinne der Straßenverkehrsordnung, falls darauf eine sogenannte Blitzer-App installiert ist. Mit Installation und Nutzung der Blitzer-App erhalte das Smartphone über seine sonstigen Zwecke hinaus die zusätzliche Zweckbestimmung eines Blitzer-Warngerätes. Ohne Bedeutung sei, ob die Blitzer App tatsächlich einwandfrei funktioniert habe. Entscheidend sei allein, dass das Smartphone vom Autofahrer zur Warnung vor Blitzern eingesetzt werden sollte“.
Schlimm wird es dabei besonders, wenn die Polizei bei einer Kontrolle die App auf dem Smartphone erkennt: In dem vor dem Oberlandesgericht verhandelten Fall ging es um einen Autofahrer, der bei Nutzung einer Blitzer-App von der Polizei angehalten wurde: Das Handy war allerdings von außen gut sichtbar in einer Halterung am Armaturenbrett angebracht. Die Polizisten machten auch Beweisfotos von dem Handy-Bildschirm und verhängten ein Bußgeld von 75 EUR. Interessant ist dabei, dass der in dem aktuellen Fall als Zeuge aussagende Polizist die Blitzer-App selber kennt und nutzt – allerdings nur als Beifahrer, wie aus dem Text zu dem Gerichtsurteil hervorgeht.
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