Rechtsanwalt warnt vor YouPorn-Abmahnung – ist Streaming noch legal?
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18.08.2017, 13:23 Uhr (52145x gelesen)
Neuer Fall: Aktuell befinden sich gefälschte Emails im Umlauf, die angeblich von der Rechtsanwaltskanzlei Auer Witte Thiel aus München stammen sollen und Wondo GmbH & Co. KG aus Hamburg vertreten sollen: In der Mail wird der Empfänger aufgefordert, den Betrag von 207,00 EUR bis zum 20.08.2017 zu bezahlen, da er das „Onlineangebot youporn.com in Anspruch genommen“ habe. Diese Mail ist aber genau so eine Fälschung wie ein früher Betrugsversuch, der damals angeblich von der Londoner Anwaltskanzlei „Robert Barber Solicitors“ stammte. Damals soll der Empfänger der Email Filme per Filesharing und auf der Webseite Youporn verbreitet haben – dafür soll er jetzt 280,- EUR Schadensersatz zahlen. Wie die Münchner Kanzlei Auer Witte Thiel gibt es die als Absender angegebene Kanzlei wirklich, die Schreiben sind aber gut gemachte Fälschungen!
Im aktuellen Fall weist die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Auer Witte Thiel auch auf ihrer Webseite darauf hin, dass es sich bei den Emails mit den Aktenzeichen 10316002088 und 131213371312 um Fälschungen handelt und die Emails nicht aus der Kanzlei stammen.
Zum Video: Ist Streaming noch legal? Oder Musik-Downloads von YouTube?
Der Betreff der Emails enthält zur Zeit die Aktenzeichen 10316002088 und 131213371312. Der Inhalt der aktuellen Email lautet:
Sehr geehrter Herr…
wir zeigen Ihnen an, dass wir die Firma Wondo GmbH & Co. KG., Stadthausbrücke 1 – 3, 20355 Hamburg, anwaltlich vertreten. Sie haben das Onlineangebot … in Anspruch genommen. Trotz Fälligkeit haben Sie leider bislang die geschuldete Vergütung in Höhe von EUR 99,60 zzgl. Mahngebühr, Bankspesen i.H.v. EUR 48,00 nicht bezahlt.
Wir bitten Sie daher, diesen Betrag sowie die bei uns angefallenen gesetzlichen Anwaltsgebühren in Höhe von EUR 59,40, insgesamt also EUR 207,00 bis zum 20.08.2017 zu überweisen.
Nach Zahlungseingang werden wir die Angelegenheit abschließen und die Akte zur Ablage bringen.
Hier noch einmal zusammengefasst alle für die Bezahlung relevanten Daten:
(…)
Mit freundlichen Grüßen
Auer Witte Thiel
Rechtsanwälte
Bayernstraße 27
D-80335 München
Wer Post von den Münchner Anwälten oder der britischen Anwaltskanzelei „Robert Barber Solicitors“ bekommt, sollte die darin enthaltene Abmahnung genau prüfen, oder sich mit der als Absender genannten Kanzlei in Verbindung setzen. Wird einem in dem Brief vorgeworfen, über Streaming-Webseiten wie Youporn oder X-hamster urheberrechtlich geschützte Filme verbreitet zu haben, sollte man den geforderten Schadensersatz in Höhe von 280,- EUR nicht ohne weiteres zahlen. Das frühere Schreiben gibt vor, die Rechte und Interessen der Firma „xfun film Ltd“ zu vertreten, aktuelle Mails wollen angeblich die Rechte der Firma Wondo GmbH & Co. KG vertreten. Die Briefe erinnern an den Fall mit den RedTube-Abmahnungen, in dem die Empfänger einen Schadensersatz für das Streamen von Filmen über die RedTube Webseite zahlen sollten.
Der Rechtsanwalt Tobias Röttger von der Mainzer Anwaltskanzelei „GGR Rechtsanwälte“ rät, den geforderten Betrag nicht zu zahlen: Die Kanzlei GGR hatte von einem vertreteten Mandaten das angebliche Schreiben der englischen Kanzlei erhalten und es als Beispiel im Internet veröffentlicht. Sein Fazit zu dem Schreiben lautet: „Nicht bezahlen, keine Unterlassungserklärung abgeben“.
Die Abmahnung sei sehr dubios, wer eine solche Nachricht erhalte, solle nicht zahlen und auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung abgeben. Für Rechtsanwalt Tobias Röttger fehlen in der Abmahnung auch viele Daten: So werden weder der Tatzeitpunkt, noch die ermittelte IP und der Provider als Beweis genannt, dass man tatsächlich illegal urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet habe. Laut dem Berliner Medienrechtsanwalt Johannes von Rüden gibt es die angegebene Firma „xfun film Ltd“ gar nicht, genauso wenig wie den Film, den man angeblich illegal verbreitet haben soll. Der Berliner Anwalt schätzt, dass derzeit mehrere hundert Abmahnungen im Umlauf sind oder in den nächsten Tagen noch zugestellt werden könnten.
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