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Problem mit einer Mahnung

Hallo

Habe heute eine Mahnung bekommen:

Da Sie auf unsere Rechnung vom 21.01.2007 nicht reagiert haben, fordern wir Sie nun letztmalig auf,
den offenen Betrag in Höhe von 84,00 EUR bis zum 10.02.2007 auf unser unten genanntes Konto zu
überweisen. Bitte geben Sie dabei als Verwendungszweck unbedingt Ihre Rechnungs- und
Kundennummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können.

Habe nach gesucht und habe heraus gefunden dass das eine Seite ist um sachen herunter zu laden.
Doch ich war nie da drauf und trotzdem muss ech jetzt bezahlen.Was kann ich jetzt machen?Bin ich jetzt schon in der sch...e?


MFG


Joe


Antworten zu Problem mit einer Mahnung:

Hat das vielleicht etwas damit zu tun?
http://www.computerhilfen.de/hilfen-2-149997-0.html

Sorry, aber für Rechtsberatung sind wir sicherlich die falsche Anlaufstelle. Nur so am Rande: Aus dem Bauch heraus würde ich der Firma mitteilen, dass du dich nie dort angemeldet hast. Ich gehe mal stark davon aus, dass die Beweispflicht dann bei der Firma liegt, und anhand der Zuordnung IP <-> Person sollte dann im Zweifelsfall Klarheit geschaffen werden können.

greez 8)
JoSsiF

Hat ein bissen damit zu tun ja.
Habe ihnen eine Mail zugewiesen, dass ich das nicht war...
Hoffe jetzt das ich kein ärger kriege dawegen.
Sorry dass ich hier nach gefragt habe doch gibt es keine seiten die sich damit befassen?

MFG

Joe
 

Du bist hier ja nicht grundsätzlich falsch, aber das mit der Rechtsberatung ist nicht immer so ganz einfach. Eigenltich darf nur ein Rechtsberater solche Auskünfte geben. Wenn ich so einen Brief allerdings bekommen würde, dann würde ich der Firma erst mal schreiben, dass ich mich nie angemeldet habe und sicherlich keinen Betrag zahlen werde, wenn ich auch sicher wüsste, dass ich mich dort nicht angemeldet habe.

klar kannst du hier fragen, aber alles ist natürlich nur eine persönliche Meinung - eine richtige Rechtsberatung kann und darf dir nur ein Anwalt geben.

Also, ich würde das auch erst mal versuchen so zu klären - Anruf oder so.

Wie alt bist du denn wenn ich Fragen darf?
Denn wenn du minderjährig bist können sie Dir nichts anhaben. Allerdings koennen dann glaube ich deine Eltern dran glauben. ::)

EDIT: Und glauben, glauben, ja genau, glauben ;D

Ich glaube die Gegenpartei muß aber auch ersteinmal beweisen das du auf ihrer Seite warst.Und wenn ja dann halt  bezahlen.Wenn du nicht auf ihrer Seite warst ,würde ich nicht bezahlen.Sie werden auch nicht auf ein Gerricht rennen und klagen.Ist ja nicht logisch.

Natürlich machen die sich Strafbar wenn Sie illegal Musik zum Download anbieten. Es ist ja nichts anderes als ein Tauschprogramm (Filesharing).

Ja alles schon und gut doch  warum machen sie mir dann jetzt gerne Probleme?
Dann kann ich ihnen ja auch mir gericht drohen?

MFG


Schau mal hier nach, da kommen solche Themen haufenweise zur Sprache: http://www.netzwelt.de/forum/vermeintliche-gratisdienste-abofallen/

Bei einem so aktuellem Sachverhalt und dem Geschilderten ist nur das von JoSiF Geschriebene entscheidend !!!Unbedingt danach handeln!!! 8)
Firma anschreiben (per Einschreiben) und Auskunft verlangen, worauf sich diese Rechnung stützt!!!. 8)

@ Peter

Wie meinst du das ganze jetzt?
Wie meinst du das zb mit der Rechnung?

MFG

Wie meinst du das ganze jetzt?
Wie meinst du das zb mit der Rechnung?

Du hast doch oben geschrieben das du eine Rechnung bekommen hast.  :)
Demnach Peter´s Antwort mit der Auskunft worauf sich diese Rechnung stützt.

Aber mal ehrlich, ich glaube nicht das du hier so wirklich weiter kommen wirst mit deinem Problem.
Such dir bitte einen RA und kläre das mit dem, zumindest dann, wenn du es mit dem Rechnungssteller nicht allein klären kannst bzw. es sich nicht klären lässt.
Hast du eine Rechtschutzversicherung? Dann umso besser.
Falls nicht, solltest du Geringverdiener sein, kannst du dir beim Amtsgericht einen kostenlosen Beratungshilfeschein holen.

Der Weg zum Beratungshilfeschein ...

***

Verbraucherzentralen können ebenfalls weiter helfen:

http://www.verbraucherzentrale.info/index.php

Die Verbraucherzentrale ist - wie alle Verbraucherzentralen - seit 1980 nach Art. 1 § 3 Ziff. 8 des Rechtsberatungsgesetzes zur Rechtsberatung und außergerichtlichen Rechtsbesorgung legitimiert.

Sie gibt zunächst Hilfe zur Selbsthilfe und greift dann erst rechtsbesorgend und rechtsverfolgend ein, wenn der Einzelne sich allein nicht durchsetzen kann.

Trotzdem, ich sage es noch einmal:
Jeder Berater wird dir als erstes empfehlen ( ist auch logisch!) Anschreiben an den Rechnungsabsender, Einspruch erheben und begründen damit, dass du nie diese Seiten besucht hast und du bittest um nähere Auskunft! Die Rechnung als Anlage dazu mit dem Vermerk: falsch !
Jede Rechtsberatung, jeder Anwalt und jeder etwas Sachkundige wird es dir so empfehlen als ersten Schritt. Einen Anwalt nimmt man erst, wenn es eine offizielle Weigerung des Absenders der Rechung gibt, diese zurückzunehmen.
Das ganze in jedem Fall per Einschreiben!!!

Jede Rechtsberatung, jeder Anwalt und jeder etwas Sachkundige wird es dir so empfehlen als ersten Schritt. Einen Anwalt nimmt man erst, wenn es eine offizielle Weigerung des Absenders der Rechung gibt, diese zurückzunehmen.

Deshalb habe ich auch geschrieben:

Such dir bitte einen RA und kläre das mit dem, zumindest dann, wenn du es mit dem Rechnungssteller nicht allein klären kannst bzw. es sich nicht klären lässt.

Die Verbraucherzentrale hilft auch weiter wenn man damit alleine nicht klar kommt, wenn man nicht weiß was man nun zu tun hat!

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