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Was sind das überhaupt für "Bekannte".... ::)::)

Von solchen Leuten würde ich mich aber schleunigst distanzieren! :(

nach dieser geschichte gibts einen all time block bei msn , studivZ, myspace etc.
kenn ich zwar persönlich aber mit so einem will ich nix mehr zu tun haben ^^

habe dem käufer nun alles gebeichtet vor einer stunde und im angeboten wenn er möchte ihm am telefon alles nochmals zu erklären ...

vor 5 min kam eine sms : er hat sein handy wieder  ::) seine nachbarn haben sich drum gekümmert, wurde versand !  :-X glaub ich erst wenn ich die packetnummer habe  :P und vorallem der inhalt stimmt  ;D

Hoffentlich bist du @ rockinhouse in dieser Hinsicht etwas schlauer geworden? Sowas würde ich nie im Leben für andere machen. Was hindert deinen Bekannten daran, sich selber einen Account bei eBay anulegen? Wenn man genau darüber nachdenkt, was du hier am Anfang dieses Threads so alles geschrieben hast - da muss ja schon etwas faul sein...

Ist zwar geklärt nun, aber finde auch dass das ziehmlich mies wäre von dem Bekannten
Sowas kenn ich bei uns glücklicherweise nicht... auch wenn ich mich mit einem Bekannten nicht so verstehe, wird Respekt gezeigt !
Weiß ja nicht, aber bei uns ist das einfach so...

Und wegen den Russen die das klären
Bin ja wie die meisten hier wissen auch Russe... Kenne da paar Leute die machens recht billig .... ;D

... kann eine "Ente"(24) auch nicht verstehen.... 8)

 

Zitat
Niemals werde ich/würde ich für andere etwas zum Verkauf anbieten.

Mit Ausnahme der Eltern und Geschwister-oder?
Wenn man ihnen nicht mal trauen könnte wem dann? :-*
mit der deiner bank sprechen und darum bitten die buchung zu stornieren,die können das zu 100% machen

Falsch.
Sobald das angewiesene Geld von der Empfängerbank verbucht ist, ist da nichts mehr drinn.
Das geht nur, wenn es eingezogen wurde.
Du hast verdammt schlechte Karten, rockinhouse.
Lehrgeld, teures Lehrgeld.
Hatte ich vor einigen Jahren auch mal zahlen dürfen - 500 €.
Hatte bei "connecting-electronics" eine Kamera gekauft und das Geld überwiesen - dann machte der Herr Prothmann pleite, behielt natürlich Geld + Kamera.
Und machte flugs eine neue Firma auf.
Und der bloede jüki ärgert sich noch heut.
Kauft allerdings nienienie mehr auf Vorkasse.

Jürgen

Seit 08-99 Überweisungsgesetz (BGBl Nr. 39):
Überweisungsauftrag kann nur solange widerrufen werden, wie der Betrag noch nicht endgültig auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wurde (§ 676 a Abs. 4 BGB). Bedeutet, mit Gutschrift auf Empfänger-Konto wird der Überweisungsauftrag somit unwiderruflich.
Der Zahlende kann sich dann nur noch an den Empfänger wenden, wenn er sein Geld zurückhaben will.

Wen du deinen Bekannten das Geld Überwiesen hast kann die Bank das Geld auch nicht wieder zurück ziehen.

Deinen Bekannten würde ich mal wen ich Urlaub habe besuchen und ihn die Bude einrennen. Oder du machst das alles mit deinen Anwalt aus und schickst deinen Bekannten einen Mahnbescheid (geht auch ohne Anwalt). Antwortet dieser Innerhalb von 2 Wochen nicht bekommst du Automatisch Recht, vom Gesetz her, und es wird den Betrag (Kann sogar mehr sein als die 400€, da man alles geltend machen kann, Porto, Mahnbescheid, Anwalt, Zinsen, ...) eingeklagt.

Dazu kannst du deinen Verwanden wegen Hinterziehung, Betrug, ... bei der Polizei Anzeigen.

Seit 08-99 Überweisungsgesetz (BGBl Nr. 39):
Überweisungsauftrag kann nur solange widerrufen werden, wie der Betrag noch nicht endgültig auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wurde (§ 676 a Abs. 4 BGB). Bedeutet, mit Gutschrift auf Empfänger-Konto wird der Überweisungsauftrag somit unwiderruflich.
Der Zahlende kann sich dann nur noch an den Empfänger wenden, wenn er sein Geld zurückhaben will.

Bei Überweisung per PC ist GENERELL KEIN RÜCKRUF möglich.
Nur bei Papier......

Fassen wir zusammen: Außer "Spesen" nix gewesen! 8)

Richtig!

Dazu kannst du deinen Verwanden wegen Hinterziehung, Betrug, ... bei der Polizei Anzeigen.

Ohne etwas schriftliches wird es schwierig.
Da kann ja jeder sagen "der meinte ich solls verkaufen"...

Ein Versuche wäre es Wert.



Deinen Bekannten würde ich mal wen ich Urlaub habe besuchen und ihn die Bude einrennen. Oder du machst das alles mit deinen Anwalt aus und schickst deinen Bekannten einen Mahnbescheid (geht auch ohne Anwalt). Antwortet dieser Innerhalb von 2 Wochen nicht bekommst du Automatisch Recht, vom Gesetz her, und es wird den Betrag (Kann sogar mehr sein als die 400€, da man alles geltend machen kann, Porto, Mahnbescheid, Anwalt, Zinsen, ...) eingeklagt.

Dazu kannst du deinen Verwanden wegen Hinterziehung, Betrug, ... bei der Polizei Anzeigen.

Also zuerst der Mahnbescheid und wärend den 14 tagen anzeige machen oder erst danach wenn er nicht reagiert ???

Kann ich diesen bescheid auch an seine Freundin schicken mit z.Hd an Herrn xxx oder an seine Adresse wie sie auf seiner Homepage hinterlegt ist ? nur wird er dort nicht anzutreffen sein oder reicht ein briefkasten einwurf  ???


Ein Versuche wäre es Wert.

habe freitag noch mit DHL telefoniert, die meinten das ein maxi versand bis 14 tage dauert, somit müsste der Artikel nun in dieser Woche beim Käufer eintreffen  :)  nach meiner beichte, möchte der käufer nun umgehend eine rücküberweisung und nach erhalt des artikels sofern er ankommt mir das geld nochmals überweisen  :-\

soll ich das so machen  ???

Ohne etwas schriftliches wird es schwierig.
Da kann ja jeder sagen "der meinte ich solls verkaufen"...

hab das ganze nur via textaufzeichnung msn und mündlich via handy ... mündlich wird nix bringen , in textform auch nicht, da könnte der richter sagen, das kann ja jeder geschrieben haben, genauso wie mit einer sms  :-\


PS : mein bekannter meinte noch ganz dreist vor ein paar tagen, es tut ihm leid das die packetnummer in seinem briefkasten liegt für die sendungsverfolgung ich solle ihm bitte glauben das die ware unterwegs ist oder ihm 100e via western union überweisen damit er @ home fahren kann und er sie mir dann sofort gibt  ;D;D;D UNGLAUBLICH  :P
« Letzte Änderung: 15.12.08, 04:17:09 von rockinhouse »

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