Deinen Bekannten würde ich mal wen ich Urlaub habe besuchen und ihn die Bude einrennen. Oder du machst das alles mit deinen Anwalt aus und schickst deinen Bekannten einen Mahnbescheid (geht auch ohne Anwalt). Antwortet dieser Innerhalb von 2 Wochen nicht bekommst du Automatisch Recht, vom Gesetz her, und es wird den Betrag (Kann sogar mehr sein als die 400€, da man alles geltend machen kann, Porto, Mahnbescheid, Anwalt, Zinsen, ...) eingeklagt.
Dazu kannst du deinen Verwanden wegen Hinterziehung, Betrug, ... bei der Polizei Anzeigen.
Also zuerst der Mahnbescheid und wärend den 14 tagen anzeige machen oder erst danach wenn er nicht reagiert ???
Kann ich diesen bescheid auch an seine Freundin schicken mit z.Hd an Herrn xxx oder an seine Adresse wie sie auf seiner Homepage hinterlegt ist ? nur wird er dort nicht anzutreffen sein oder reicht ein briefkasten einwurf ???
Ein Versuche wäre es Wert.
habe freitag noch mit DHL telefoniert, die meinten das ein maxi versand bis 14 tage dauert, somit müsste der Artikel nun in dieser Woche beim Käufer eintreffen
nach meiner beichte, möchte der käufer nun umgehend eine rücküberweisung und nach erhalt des artikels sofern er ankommt mir das geld nochmals überweisen
soll ich das so machen ???
Ohne etwas schriftliches wird es schwierig.
Da kann ja jeder sagen "der meinte ich solls verkaufen"...
hab das ganze nur via textaufzeichnung msn und mündlich via handy ... mündlich wird nix bringen , in textform auch nicht, da könnte der richter sagen, das kann ja jeder geschrieben haben, genauso wie mit einer sms
PS : mein bekannter meinte noch ganz dreist vor ein paar tagen, es tut ihm leid das die packetnummer in seinem briefkasten liegt für die sendungsverfolgung ich solle ihm bitte glauben das die ware unterwegs ist oder ihm 100e via western union überweisen damit er @ home fahren kann und er sie mir dann sofort gibt
UNGLAUBLICH