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Sonstiges: Aufpassen - Richter fallen Verbrauchern in den Rücken bei Abzocke

http://computer.t-online.de/c/18/11/90/66/18119066.html

 
Zitat
Keine Strafe für Abo-Abzocker: Nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt sind die Praktiken der Betreiber von Abo-Fallen zumindest strafrechtlich nicht zu verfolgen. In einem aktuellen Fall hatten die Richter eine Klage der Staatsanwaltschaft abgewiesen und festgestellt, dass ein Kostenhinweis auch im Kleingedruckten völlig ausreichend sei. Die Staatsanwaltschaft will nun gegen die Klageabweisung vorgehen – für die Verbraucher bedeutet der Richterspruch in jedem Fall einen Rückschlag.

Antworten zu Sonstiges: Aufpassen - Richter fallen Verbrauchern in den Rücken bei Abzocke:

Is ja schon eine Frechheit zu sagen, dass eine Dienstleistung nicht auf den 1.Blick als kostenpflichtig erkennbar sein muss!
In einem Zeitalter in dem diverse Dienstleitungen auch Routenplanen etc. kostenlos angeboten werden. Sollten kostenpflichtige Angebote klar gekennzeichnet sein!

morgen kommt die rg von CH lol

Nicht aufregen... Das Alles will uns doch nur eines lehren: nachmachen


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