Das BKA (Bundeskriminalamt) soll laut einem neuen Gesetzentwurfes zukünftig das das Recht zu einer Online-Durchsuchung von Computern verdächtigter Personen erhalten.
Dies soll aber ausschließlich zur Abwehr der Gefahren durch den internationalen Terrorismus erfolgen und nicht für den allgemeinen Gebrauch in der Verfolgung von Straftaten genutzt werden. Nähere Einzelheiten zum Gesetzentwurf sind unter dem unten angeführten Link einzusehen.
Der neue Gesetzentwurf richtet sich nach den Vorgaben der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes
hib Meldung des Bundestages zum Gesetzentwurf