Handy am Arbeitsplatz geladen – fristlose Kündigung
05.08.2009
Das Arbeitsgericht Oberhausen muss sich mit der Klage eines Arbeitnehmer beschäftigen, gegen den eine fristlosen Kündigung seines Arbeitgebers wegen des Aufladens seine Handy am Arbeitsplatz ausgesprochen wurde. Wegen des Stromdiebstahles wurde dem Arbeitnehmer fristlos gekündigt. Daneben wurde dem Arbeitnehmer das heimliche Fotografieren seines Arbeitsplatzes angelastet. Da eine ausergerichtliche Einigung scheiterte, wird der Fall nun am 29.10.2009 vor Gericht verhandelt.
Pressemitteilung Arbeitsgerichts Oberhausen
Die Nero AG aus Karlsbad hat sein Brennprogramm nun auch als kostenlose Version veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um die Version Nero 9, die aber nur die Brenn- und Kopierfunktionen für CDs und DVDs enthält. Alle anderen Teile des Programmes bleiben weiterhin kostenpflichtig. Bei der Installation wird in den Dialogen ferner die Installation einer Toolbar von ASK vorgeschlagen, die aber für die Nutzung des Programmes nicht notwendig ...
Vermutungen über ein Google Betriebssystem ...