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Sonstiges: Kündigung Arcor-DSL wegen Umzug

Hallo zusammen :)

Meine Freundin wird ab Mai dieses Jahres bei mir wohnen. Sie hat einen Vertrag bei Arcor, der noch etwas mehr als 1 Jahr läuft. Ich hab aber natürlich bereits DSL-Anschluss.

In den AGBs von Arcor steht:
Kündbar mit Frist von 2 Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit und weiter:
"Im übrigen bleibt das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt".

Klar werden wir ihren Anschluss einfach mal kündigen und sehen was die sagen, aber was genau sollen wir als Begründung reinschreiben? Bei mir wäre Arcor ebenfalls verfügbar, bin aber bei einem anderen Anbieter unter Vertrag und will auch gar nicht zu Arcor. Hab beim Googlen gelesen, dass der Anbieter der Kündigung zwar zustimmen kann, besteht aber weiter auf Zahlungen bis zum Ende der Laufzeit!!

Hat jemand Erfahrungen gemacht?


Antworten zu Sonstiges: Kündigung Arcor-DSL wegen Umzug:

Sagt die Warheit: Ihr zieh um. Du musst eine Kopie des Ausweises mit der neuen Adresse schicken oder faxen. Das sollte als Beweis reichen.

Du könntest noch hinzufügen, dass du in der neuen Wohnung schon einen Vertrag hast, der noch fast 2 Jahre läuft und deshalb nicht zu Arcor gehen kannst.

Hast du schonmal bei Arcor angerufen und nachgefragt? Über dieses Thema kann man streiten und ist auch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Gibt es Arcor überhaupt noch ???

http://www.heise.de/newsticker/Arcor-verschwindet-vom-Markt--/meldung/119735

« Letzte Änderung: 16.01.09, 13:43:37 von DD »

Ja Arcor gibts noch , nicht mehr lange
Du solltest wissen, dass ihr jetzt grad die A.rschkarte gezogen habt
Arcor lässt sich nur zum vollen Jahr kündigen , obs jetzt noch geht weiß ich nicht
War bei uns zu mindest so
Hatten KD und Arcor gleichzeitig, habe natürlich den neuen Vertrag von KD genutzt und mussten bis vor kurzem Arcor zahlen ::)

Aber bei Umzug hat man Sonderkündigungsrecht wegen dem Anschluss. Den kann man nicht mitnehmen. Ist bei Telekom und Freenet auch so.

NUR , wenn der Anbieter am neuen Wohnort keinen Anschluss herstellen kann m.E.

http://www.google.de/search?q=urteil+dsl+k%C3%BCndigung+bei+umzug&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a

Schonallesgelesen ???

« Letzte Änderung: 16.01.09, 14:58:54 von HCK »

Ich glaube auch das der Umzug als Begründung nicht reicht, denn im normal Fall (alleine), nimmst du ja alles mit.
Wenn ihr vieleicht noch beim selben Anbieter gewesen währt..aber so?

Hier geht es direkt um das Thema Arcor-Kündigung bei Umzug:  >>> KLICK <<<

"Sehr geehrter Herr …,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 04.11.2007.
Um Ihrem Wunsch auf Verlegung des Kündigungstermins entsprechen zu können, benötigen wir von Ihnen einen Nachweis des Umzugs in Form einer Kopie der Meldebescheinigung oder des Mietvertrages.
Des Weiteren bitten wir Sie, bei uns einen Nachweis des vorhandenen Telefonanschlusses, in Form
einer Kopie des Telefonvertrages oder einer Telefonrechnung, einzureichen.
Sobald uns diese Belege vorliegen, wird Ihre Kündigung umgehend bearbeitet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Haben Sie weitere Fragen? Sie erreichen unseren Kundenservice im Internet unter www.kunden.arcor.de oder telefonisch unter der Nummer: 018 10 70 010*. Wir sind gerne für Sie da!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Arcor-Team"



Da der Beitrag grad mal ein Jahr alt ist, sollte es doch jetzt genauso aktuell sein.

Schreib denen doch auch 'ne Mail.
Sie antworten in der Regel recht schnell.


Geli  8)

Danke für die Antworten und sorry fürs späte Feedback. Ich hab seit längerem plötzlich viel mehr um die Ohren!

Geli, vielen Dank für den rausgesuchten Link. Hat schon beruhigt. Ich hatte keinerlei spezifische Erfahrungswerte darüber gefunden.


Also, es funktioniert!

16.02.2009 Arcor:

Sehr geehrte Frau ...,
...
Damit die Kündigung fristlos erfolgen kann, bitten wir Sie noch um Zusendung einer Umzugsmeldung Ihres Einwohnermeldeamtes.
...

Eine Rechnung o.ä. von meinem Anschluss wurde nicht verlangt.

Zitat
Damit die Kündigung fristlos erfolgen kann, bitten wir Sie noch um Zusendung einer Umzugsmeldung Ihres Einwohnermeldeamtes.
Ist doch allgemein so üblich. Man muss immer jeden sch... nachweisen.
« Letzte Änderung: 15.03.09, 16:54:12 von knäckebrot »

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