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Rückgabe-Recht bei ebay-kleinanzeigen

Ist es richtig, dass man bei ebay-kleinanzeigen.de ALLES, IMMER, OHNE ANGABE VON GRÜNDEN binnen 14 Tagen durch Verschicken eines Widerrufsschreiben an ebay-kleinanzeigen.de rückgängig machen - OHNE, dass WEITERE KOSTEN dadurch entstehen - außer vielleicht das Rücksende-Porto?


Antworten zu Rückgabe-Recht bei ebay-kleinanzeigen:

Nein, das ist nicht korrekt. Ebay kleinanzeigen ist nur ein portal, der kaufvertrag kommt zwischen Dir und dem verkäufer zustande. Dabei wäre zu unterscheiden, ob verkäufer privatperson ist oder Gewerblich.
Ebay kleinanzeigen nimmt kein geld für die anzeigen.

Wer hat dir eigentlich diesen hinweis gegeben? Bitte mal das Fernabsatzgesetz richtig lesen.

Ist es richtig, dass man bei ebay-kleinanzeigen.de ALLES, IMMER, OHNE ANGABE VON GRÜNDEN binnen 14 Tagen durch Verschicken eines Widerrufsschreiben an ebay-kleinanzeigen.de rückgängig machen - OHNE, dass WEITERE KOSTEN dadurch entstehen - außer vielleicht das Rücksende-Porto?

Alles IMMER schon mal garnicht. Selbst wenn der Verkäufer gewerblich ist. Es gibt bestimmte Waren und Dienstleistungen, die nicht Rückgabefähig sind! Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz#Widerrufs-_und_R.C3.BCckgaberecht

Hallo,

bei Ebay-Kleinanzeigen werden Sachen verkauft die normalerweise bei Abholung bar bezahlt werden. Wird der Artikel versendet, ist alles eine Abmachung-Sache zwischen Käufer und Verkäufer.

MfG 

Hallo!

Grundsätzlich gilt die alte Regelung "Gekauft wie gesehen", bei Verkäufen zwischen Privatpersonen. Was i.d.R. jegliche Haftung seitens des Verkäufers ausschliesst. Zumal bei Käufen, die über das Kleinanzeigenportal abgewickelt werden, lediglich mündliche Verträge zu Stande kommen. Aus diesem Grund ist auch dringend vom Kauf via Versand bei Vorkasse abzuraten, der nahezu alle Risiken beinhaltet für den Käufer.
Wie die rechtliche Situation ausschaut, bei arglistiger Täuschung des Käufers, z.B. wegen nicht erkennbarer versteckter Mängel, kann ich nicht sagen. Chancen hat man hierbei überhaupt nur, wenn  man Name und Adresse des Verkäufers kennt.
Ein Sonderfall ist Ware, für die noch gesetzliche Gewährleistung besteht. Selbst wenn der Verkäufer jegliche Haftung ablehnt, besteht diese weiterhin. Ggf. aber nur mit entsprechendem Beleg.
Verkäufer, die erkennbar gewerblich im Segment des Kaufobjekts tätig sind, müssten ggf. auch Rücknahmepflichtig sein.

Kurzum, man ist nicht völlig rechtlos als Käufer, es ist aber dringend angeraten, zu verzichten wenn Zweifel besteht.

Ich kaufe an sich ganz gerne via Kleinanzeigen, und habe schon alle Arten von Erfahrungen gemacht. Ich habe mir aber ein Limit gesetzt, dass das Risiko ca. 200€ nicht überschreiten darf.

Gruß


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