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Impressum?

Hi, ich wollte mal wissen ob auf meiner HP ein Impressum pflicht ist, stimmt das? Ich wollte eig nicht meine Anschrift in meiner Hp stehen haben. Hier der Link wo ich es herhabe:
www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html

Viele Dank


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Deine Infos sind schon richtig. Ob Du's aber machst, ist (zumindest in der Praxis) Dein Ding, denn wo kein Richter ist, da ist auch kein Gerichteter ;)

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-ob er/sie es macht oder nicht ist Dein Ding- mit dieser Aussage wäre ich vorsichtig, oder bist Du der Rechstwissenschaft mächtig. Es gibt sehr viel Info im Netz, also, schlaumachen bitte

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Ja, okay, da hast Du Recht. Wollte nur darauf hinaus, dass es nur wenige Leute gibt, die nichts besseres zu tun zu haben, als Privatpersonen aufgrund eines fehlenden Impressums zu verklagen :P

Meine eMail adresse reicht doch aber?

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Zitat
Für Webmaster, die als privates Hobby Seiten im WWW pflegen, sind die Pflichtangaben im Impressum sehr überschaubar: Sie betreffen nur die Punkte 1 und 2 in §6 TDG:

Laut Punkt 1 muß das Impressum den Namen und die Anschrift enthalten. Der Zusatz "unter der sie niedergelassen sind" stellt klar, daß es eine wirklich existierende Adresse sein muß. Eine Postfachangabe, Postlagervermerk oder ähnlich reicht also nicht aus, sondern es muß der Name der Person, Straße und Hausnummer sowie die Ortsbezeichnung (bei manchen Ortsnamen sind Zusätze erforderlich, um Eindeutigkeit herzustellen) angegeben werden. Unternehmen, Vereine oder andere Gruppen müssen eine verantwortliche Person benennen.

Auch unter Juristen umstritten ist die Bedeutung des Punktes 2. Der Gesetzgeber hat das Gesetz bewußt nicht für den Einzelfall "WWW" formuliert, sondern allgemeingültig für alle Online-Dienste. Doch was bedeutet für das WWW die Formulierung "elektronische Post"? Von den meisten Juristen wird dieser Begriff interpretiert als "E-Mail", was aufgrund der sprachlichen Ähnlichkeit naheliegt.

Dies muß nicht zwingend bedeuten, daß eine E-Mail-Adresse angegeben werden muß. Einer E-Mail-Adresse gleichwertig und deswegen auch möglich ist die Angabe einer URL (HTTP-Adresse) eines Kontaktformulars.

Andere Juristen halten jedoch dagegen, daß der Dienst E-Mail nicht das Merkmal "unmittelbare Kommunikation" erfüllt, weil E-Mails zeitversetzt übertragen und gespeichert werden. Kommunikationswege, die das Merkmal "unmittelbar" erfüllen, seien Fernschreiben (Telex), Telephon oder Instant Messenger (wie z.B. ICQ).

Gerichtsurteile zu dieser Fragestellung sind bisher noch nicht gefällt worden.

Quelle

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Also ich finde den letzten Absatz irgendwie verwirrend und weltfremd..  :o

Zitat
... Andere Juristen halten jedoch dagegen, daß der Dienst E-Mail nicht das Merkmal "unmittelbare Kommunikation" erfüllt, weil E-Mails zeitversetzt übertragen und gespeichert werden. Kommunikationswege, die das Merkmal "unmittelbar" erfüllen, seien Fernschreiben (Telex), Telephon oder Instant Messenger (wie z.B. ICQ).

Gerichtsurteile zu dieser Fragestellung sind bisher noch nicht gefällt worden ...

Warum sollen email zeitversetzt übertragen werden? Da liegt vielleicht eine Verzögerung von ein paar Minuten vor im Extremfall, aber wenn es um DIE paar Minuten geht, dann muss es ja wirklich was ganz wichtiges sein. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass selbst bei so etwas wichtigem das nicht ein paar Minuten Zeit hat? Wenn es denn dann um rechtliche Sachen geht, dann dauert das doch eh erst ein paar Wochen bis es vors Gericht geht (WENN!)

Außerdem, nicht jeder hat ein Faxgerät zu Hause oder ist überhaupt zu Hause. Demnach ist die Angabe einer Telefonnummer (die ja auch erforderlich ist) für einen direkten Kommunikationsweg eigentlich auch nicht korrekt, genauso wie die Angabe von der Konaktnummer von "Instant Messengern", weil

  • nicht jeder ist Tag und Nacht zu Hause;
  • nicht jeder ist Tag und Nacht online (z.B. in ICQ)
  • es gibt selten solche dringenden Anfragen, dass eine email nicht auch reicht;
  • demnach müsste ja auch eine Handynummer erforderlich sein um "rund um die Uhr" das Merkmal "unmittelbare Kommunikation" zu erfüllen;
  • nicht jeder hat ein Handy, geschweige denn, es auch Tag und Nacht an;
  • demnach dürfte dann ja nur jeder, der ein Handy hat, eine Homepage haben.

Wenn man mindestens einmal pro Tag emails nachschaut oder im Extremfall ein paar Mal die Woche (zumindest im Regelfall) sollte das doch eigentlich reichen.

Oder lieg ich da jetzt falsch und übertreibe? ??? ;)[/font]

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Wie im Text schon stand:

Zitat
Auch unter Juristen umstritten ist die Bedeutung des Punktes 2

Passiert ja immer wieder mal, dass praxisferne Menschen versuchen Vorschriften zu machen, die dan eben in der Praxis nur schwer einzuhalten sind bzw keinen Sinn machen.
Das war auch der Anstoß für meinen ersten Post, in dem ich die Praxistauglichkeit des Gesetzes in Frage stellen wollte.

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Hier noch en netter Link der mir damals geholfen hatte ein Impressum zu machen:
http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/

Da ich ein vollkommener Neuling bin und mir gerade eine HP baue, die auch mit meinem demnächst anstehenden Shop verbunden sein wird, habe ich noch mal eine Frage.

Muß ich ein Fax, bzw. eine Faxnummer besitzen?

Reicht nicht auch Telefon und e-Mail?
Bei der Telefonnummer, reicht da auch die Handynummer oder muß es Festnetz sein?


Gruß elheizo 

« Letzte Änderung: 18.02.07, 21:40:45 von elheizo »

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Nicht jeder hat ein Faxgerät. Du musst dir keins kaufen, nur weil du eine Website betreiben willst ;)

Ein Mobiltelefon ist auch ein Telefon. Kannst also auch die Handy-Nr. angeben.

greez 8)
JoSsiF

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@Schwöbel: Man unterscheidet immer zwischen asynchronen und indirekten Kommunikationswegen wie Post, Email etc. und direkten wie IM und Telefon. Der Unterschied liegt darin, dass du sofort eine Rückmeldung bekommst (vorrausgesetzt natürlich, der andere geht ans Telefon). Das ist bei Email nicht gegeben, weil zwischen Senden und Lesen oft ein Zeitunterschied liegt - nicht zwischen senden und empfangen!

Zu dem Shop: Sobald du etwas im Netz verkaufen willst, musst du viel mehr angeben. Du bist sofort NICHT mehr privat. Mach dich da erst mal richtig schlau, man macht da schnell etwas falsch und ich würde nicht in einem dubiosen Shop kaufen, wo ich nur eine Handy-Nummer für Notfälle hab (Fragen, Reklamationen).

Soweit ich weiss, muss du da auch Steuernummer, Handelsregister, Ort etc. angeben, den Namen des Chefs in der Regel und AGB musst du auch irgendwo anbieten.

 

Zitat
Vorschlag für die Website einer GmbH:

Dienstanbieter:   Dr. Max Mustermann GmbH
Musterstr. 123
12345 Musterort

Geschäftsführerin   Gerda Musterfrau, ebenda

Telefon   0123 - 12 34 56
Telefax   0123 - 12 34 57
E-Mail   [email protected]

Handelsregister:
AG Musterstadt HRegNr HRB 12345

Umsatzsteueridentifikationsnummer:
DE 123 456 79



Vorschlag für die Anbieterkennzeichnung einer privaten Seite:

Max Mustermann, Musterstr. 12, 12345 Musterort
Fax/Tel: 0123 - 45 67
Email: [email protected]

Mehr dazu hier: http://www.computerhilfen.de/magazin_impressum.php3


Im Zweifel wird dir aber nur ein spezialisierter Anwalt raten können, ob du wirklich alles brauchst.

Vielen Dank für die Hilfe, falsch gemacht ist es schnell.
Nur will ich mir auch nicht unnötig Ärger einfangen wegen Dingen die man einfach nicht genug recherchiert hat.

Mit der Tel, leuchtet ein das eine Mobilnummer da nicht so doll ankommt.
Werd schauen das ich mir ne 2te Nummer organisiere.
AGB`s sind klar werd ich auch mal suchen was zu meinem Shop passt.

Da steht doch ein großer Haufen Arbeit bis sowas steht, aber Eile mit Weile...

Was ich raus gefunden hab ist auch, in e-Mails die als Firma verschickt werden, muß die gesamte Anschrift, sowie Tel und Handelregisternummer stehen.
Im Moment werden da mails geschickt und wer Antwortet als Firma, und die Daten nicht drin hat kann zahlen.

Danke

Gruß elheizo


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