Schon seit längerem verlangt das weltweit größte Netzwerk Facebook Klarnamen bei der Anmeldung in seiner sozialen Community. Doch dies verstoße gegen das deutsche Recht, behauptet ein Datenschutzbeauftragter und stellt dem amerikanischen Konzern Facebook ein Ultimatum.
Der Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert will mehr Anonymität im Online-Netzwerk erzwingen und fordert die Zulassung von Pseudonymen. Seiner Meinung nach verstoße die zwangsweise Benutzung von Klarnamen gegen das deutsche Telemediengesetz.
Facebook hingegen sieht die Klarnamenpolitik als Sache der Dienstleister, in diesem Fall von Facebook selber. Zudem soll die Verwendung der wahren Identität die Sicherheit im World Wide Web erhöhen, wovon die Nutzer profitieren sollen. Das Unternehmen ließ über eine Unternehmenssprecherin verlauten, dass sie dies als eine Verschwendung von Steuergeldern empfinden. Man halte sich sowohl an das deutsche als auch an das europäische Daenschutzgesetz.
Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein Weichert gab dem Unternehmen zwei Wochen Zeit seine Forderungen zu erfüllen. Die darin bestehen, dass es in Deutschland erlaubt sein soll, sich mit Pseudonymen zu registrieren. Außerdem sollen Konten, die aufgrund der Nutzung von Pseudonymen gesperrt wurden, wieder freigegeben werden. Ansonsten muss Facebook eine Strafe von 20.000 Euro zahlen.
Seit einiger Zeit fragt Facebook seine eigenen Nutzer, ob die Namen der Freunde, die richtigen seien und geht vermehrt gegen falsche Namen vor. Accountlöschungen und Abmahnungen waren die Folge. Zudem wird es in naher Zukunft einer Neuerung geben, die jeden über die interne Suche finden lässt. Bis jetzt kann man das durch die eigenen Einstellungen verhindern.