Probleme für WhatsApp-Nutzer: Der gerade von Facebook aufgekaufte WhatsApp Messenger wird von vielen gern als kostenloser SMS Ersatz genutzt. Und anders als bei den einfachen, auf 160 Zeichen beschränkten SMS Texten lassen sich mit WhatsApp auch Audio-Nachrichten, Bilder und Videos verschicken – bis auf das damit verbrauchte Datenvolumen (im WLAN meist ja egal!) ist das auch kostenlos.
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In seinen AGB räumt sich WhatsApp aber das Recht ein, diese Daten für eigene Zwecke zu nutzen: Wer ein Foto über WhatsApp verschickt, erlaubt es den Betreibern, dieses Bild für eigene Zwecke zu nutzen. Der Punkt ist unter 5.B.ii in den AGB / Lizenzbestimmungen versteckt – die bislang auch nur auf englisch existieren:
…you hereby grant WhatsApp a worldwide, non-exclusive, royalty-free, sublicenseable and transferable license to use, reproduce, distribute, prepare derivative works of, display, and perform the Status Submissions in connection with the WhatsApp Service and WhatsApp’s (and its successor’s) business, including without limitation for promoting and redistributing part or all of the WhatsApp Service (and derivative works thereof) in any media formats and through any media channels.
Quelle: WhatsApp AGB
Kurz gesagt bekommen die WhatsApp Betreiber ein weltweites, kostenfreies Recht, die zwischen den Nutzern versendeten Daten für eigene Zwecke zu nutzen. Dieses Recht ist auch übertragbar. Als Beispiel, wofür WhatsApp diese Bilder nutzen könnte, werden eigene Werbeanzeigen genannt: „…including without limitation for promoting and redistributing part or all of the WhatsApp Service…“.
Mit der Installation und Nutzung der App stimmt man diesen AGB zu – wer das nicht möchte und die Nutzungsrechts an seinen Bildern, Texten und Videos nicht abgeben möchte, dem hilft nur die Deinstallation des Messengers.
Laut dem Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke sind solche Klauseln in den AGB zumindest umstritten – da die Betreiber aber meistens in den USA sitzen, hat man kaum eine Handhabe, wenn man den Dienst weiter nutzen möchte.