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Downloads ilegal ode in gewisen ramen erlaubt

Hi leute frage.

seit disem jahr ist das doch so das man nix aus dem internet downloaden darf von bestimten seiten z.B Musik,Filme,Spiele usw ist ilegal.
und ich habe noch was mit bekommen ab wen man das doch macht das dann die Seiten betreibe dan meine IP-Adressen den Proveidern schiken und die dan praktisch die Polizei informiren in der sache bin ich mir nicht sicher und wollte mich an euch wenden.



Antworten zu Downloads ilegal ode in gewisen ramen erlaubt:

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Es gibt Anklagen, wegen eines Downloads. Das sollte Dir die Frage beantworten. Es gibt offiziell keine Grenzen bis wohin etwas toeriert wird. Sicher werden sich die meisten Ermittlungen auf Großanbieter/Downloader beziehen, ab und zu werden aber auch mal andere gegriffen. 

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Zitat
Sicher werden sich die meisten Ermittlungen auf Großanbieter/Downloader beziehen, ab und zu werden aber auch mal andere gegriffen. 
Darauf würde ich mich nicht verlassen.

Bei festgesetzten Streitwerten beginnend bei 5.000 Euro bis 50.000 Euro und mehr für die "größeren" Downloader/Filesharer lohnt sich auch die "Jagd nach Kleinvieh".

Der ursprüngliche Streitwert wird zwar meist heruntergebrochen oder per Vergleich auf einen wesentlich geringeren Betrag reduziert, dürfte aber immer noch den Wert von ein paar Downloads bei weiten übersteigen.

Mit anderen Worten Für 2.000 Euro Strafe + Rechtsanwaltskosten kann man einige 100 mal in die Videothek oder das original kaufen.

Und das es ernst wird bestätigen die ersten Gerichte. Die bekommen zur Zeit nämlich nicht wie noch im Vorjahr monatlich eine Handvoll Rechtshilfeersuchen (Genehmigung die Adressen zu den IPs beim Provider zu erfragen), sondern vgl. zum Vorjahr mittleriweile hunderte oder tausende davon. 

Einige Spezialisten legen den Gerichten diese Anfragen "geschnappter" IPs gleich tausenderweise vor und haben gute Chancen, an die Daten der Downloader zu kommen, allzumal Dank Vorratsdatenspeicherung die Daten 6 Monate beim ISP greifbar sind. 
« Letzte Änderung: 12.04.08, 16:49:13 von PWT »

wie PWT schon geschrieben hat es gibt solche und solche urteile, wie es bei jedem verfahren ist.
es gibt auch urteile wo es zum freispruch kam, weil die datein um die es sich drehte uralt waren und nicht mehr käuflich zu erwerben gab.gut, ich denke mal das dazu die geschichte auch eine rolle spielt warum und in welchem ausmaße man sowas betreibt.
damit will ich aber nicht leugnen, das es auch diese einmal fälle gibt, die gibt es ja wirklich und wie PWT schon geschrieben hat, die strafe ist echt nicht milde, also im verhältnis gesehen.
google mal nen bissl alexx, da findest du massen an urteilen.

@PWT

Du hast recht; hier aber: "Dank Vorratsdatenspeicherung die Daten 6 Monate beim ISP greifbar sind" liegst Du daneben-bzw. auch wieder nicht, weil das Bundesverfassungsgericht die Nutzung dieser Daten nur zur Ermittlungszwecken (hier: schwerer [!] Straftaten) temporär erlaubt/eingeschränkt hat, obwohl der Gesetzgeber diese Limitierung so nicht haben wollte.

Bei den  zu Abrechnungszwecken gespeicherten Verbindungsdaten, welche die Anwälte der Musikindustrie die Staatsanwaltschaften nachfragen lassen, gibt es je nach Provider unterschiedl. Verfahrenstechniken; einige speichern diese nämlich gar nicht, anderen kann man das vielleicht mit einer freundlich formulierten Mail ausreden.

Man muß das Urteils des BVGs in dieser Sache abwarten-das letzte Wort ist dazu noch nicht gesprochen.

Einen Präzedenzfall (Telekom) gibt es dazu auch. Der (erfolgreiche) Kläger heißt Herrr Voss und die Schreiben der Staatsanwaltschaften/Gerichte finden sich auf:
http://www.kein1984.de/prozess/strafbef.html
bzw. den Rest googeln.


 


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