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Windows XP: mix-download.de sagt ich muss zahlen

Ich habe vor kurzen eine mail von mix-download.de bekommen in der steht das ich mich bei ihnen angemeldet habe und nun bis 29.10.09  96€ zahlen muss.

doch ich weiss zu 100% das ich mich da nicht registriert habe.
Wie soll ich weiter vorgehen?

Sollte ich das der polizei melden?
was ist aber wenn sich jemand in meinem namen mit meinen daten dort registriert hat und ich nun wirklich zahlen muss?

bitte um baldige antwort

lg


Mein Computer-System:
   
Mein PC ist etwa 0-2 Jahre alt.



Antworten zu Windows XP: mix-download.de sagt ich muss zahlen:

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Gar nicht  ;) und die Abzocker ins leere laufen lassen. Nur nicht in Panik bezahlen, worauf diese Masche angelegt ist.

Genügend Infos hierzu im www verfügbar, z.B. über die Verbraucherzentralen:
http://www.vz-nrw.de/UNIQ125637407904002/link461721A.html

Das kannst du so lange Ignorieren bis ein Mahnbescheid vom Gericht kommt. Dann wiederspruch einlegen. ***SEHR WICHTIG*** Ab da müssen Die beweisen das du dich angemeldet hast, und sie ordendlich auf die Kosten hingewiesen haben.

Normale zahlungsbefehle kann jeder versenden  >:(

erstmal danke für die antworten,
ich find das schon extrem heftig das sie irgendwelchen personen mails schreiben, in denen steht das sie einem geld schulden und gleich ihre konto nummer, bankleitzahl, etc. schreiben und davon ausgehen das sie das geld ohne wenn und aber auf ihr konto überwiesen bekommen.

ich werd jetzt einfach mal den 29.10 abwarten und hoffen das da nichts mehr nachkommt.

jedenfalls war das ein totaler schock, jemanden geld zu schulden von dem man noch nie etwas gehört hat...

woher haben die überhaupt meine mail adresse?

Es gibt Leute ,die sammeln die weggeworfenen Kontoauszüge an den Bank-Druckern ein ....

Abofalle / Musterschreiben
 

« Letzte Änderung: 30.10.09, 17:13:06 von HCK »

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Wenn jemand Freeware anbietet, für den Download aber Angaben zur Person oder E-Mail Adresse verlangt sollten sofort alle Alarmleuchten losgehen.

Aktuell landen User z.B. bei eine IrfanView Suche über Google auf einer Abzockseite. Weitere Infos  Klick

sooo also der 28te is vorrüber und gezahlt hab ich natürlich nicht.

heute schau ich zu meinen mails und was seh ich da: 1. Mahnung   Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst und achten Sie unbedingt auf pünktliche Zahlung, um Mahn- und Inkassomaßnahmen zu vermeiden. Bei weiterem Zahlungsverzug wird diese Angelegenheit an ein Inkassobüro und/oder Rechtsanwälte abgegeben, wodurch Ihnen Mehrkosten entstehen. Vermeiden Sie diese durch sofortige Zahlung!
 


Ich hab mich da jedoch nie angemeldet....

was noch dazu kommt,   es steht:  hre Anmeldung wurde mitsamt Zeitstempel (genauer Zeitpunkt: 7.10.2009, 11:33:17 Uhr) und Ihrer IP-Adresse
(xx.xxx.xx.xx) technisch protokolliert


und das schlimme daran   das is meine richtige IP adresse was ich durch " xx " ersetzt habe...

« Letzte Änderung: 30.10.09, 17:14:04 von HCK »
und das schlimme daran   das is meine richtige IP adresse was ich durch " xx " ersetzt habe...

Muahahaaaa....
Damit erschrecken diese Gano... sorry, darf man ohne Gerichtsurteil nicht sagen..  die Menschen.
Eine IP kannst Du mit vielen Tools auslesen - und Deine jeweilige IP ändert sich bei jeder neuen Verbindung.
Was wichtig ist: Die Zuordnung Deines namens und Deiner Adresse zur IP!
Und die hat nur der Provider.
Und dieser wiederum gibt die nur raus, wenn das im Zuge von Ermittlungen bei  einer schweren Straftat von einem Gericht angeordnet wird!
Keinesfalls dann, wenn irgendwelche Hinterhof- Schmarotzer dies wollen.
Wie alle schon vor mir sagten:
Einfach nicht reagieren!
Es sei denn, es kommt ein vom Gericht versendetes Schreiben.
Aber eher wird eine Paris Hilton wieder zur Jungfrau...

Jürgen

ja, ich bin da nach all den Jahren im Internet das 1.x scheints reingefallen.
gestern erhielt ich diesen Brief:

Sie haben bis heute Ihre fällige Schuld (Rechnung Nr. MD - 01 - 8655 vom 7.10.2009, www.Mix-Download.com) nicht beglichen.

Ihre Daten wurden nunmehr an das Inkassobüro/Rechtsanwälte weitergeleitet und sind dort gespeichert. Es werden nun weitere - kostenpflichtige - Maßnahmen zum Forderungseinzug eingeleitet. Die dabei entstehenden erheblichen Kosten gehen zu Ihren Lasten (§§ 286 ff. BGB).

Sollten Sie innerhalb von 3 Tagen ab Erhalt dieser E-Mail die fällige Forderung ausgleichen, so wären wir  bereit, den bereits erteilten Inkassoauftrag auf unsere Kosten zurückzunehmen.

Zahlen Sie zur Vermeidung des Inkassoverfahrens  S O F O R T  wie folgt (inkl. Mahngebühren):


   Betrag:   104,50 EUR

   Empfänger:   First Level Communication Ltd.

   Bank:      Postbank

   Konto:      278 918 904

   BLZ:      860 100 90

Für Zahlungen aus dem Ausland (ausserhalb Deutschlands) verwenden Sie bitte folgende SWIFT/BIC und IBAN (internationale Bankleitzahlen):

   SWIFT/BIC:   PBNKDEFF

   IBAN:      DE 22 86 01 00 90 02 78 91 89 04


   Verw.zweck:   Mahnung Nr. MD - 01 - 8655, Kunden-Nr. MD - 17303



Andernfalls wird diese Angelegenheit von nun an durch das Inkassobüro bearbeitet.

Ihre Daten werden dann ggf. an Auskunfteien (z.B. SCHUFA, Creditreform) zur Eintragung eines Negativmerkmals weitergeleitet. Bedenken Sie: Dies würde Ihre ohnehin schon angespannte wirtschaftliche Bewegungsfreiheit weiter einschränken!

Hochachtungsvoll
First Level Communication Ltd.

Ich habe den Damen und Herren aber Gas gegeben, wie sie behaupten können, daß ich eine "ohnehin angespannte wirtschaftliche Bewegungsfreiheit" habe...das müsste ja bei einer gerichtl Klage als Rufschädigung, Verleumdung, Drohung sngewendet werden können.
Ich kann mir ihre Inkassobüros etc. locker leisten und lass sie mal anrennen....Frechheit!...hab natürlich mit verbraucherschutz und Konsumenschutz gedroht...mal sehen, ob sie sich trauen meine Sache wirklich weiter zu verfolgen...

 

übrigens: bei mir dürfte es beim downloaden mit Avira passiert sein....hier ein gefundener Artikel:
Dreiste Abzocke: Nepp mit falschem Avira-Download - News - CHIP Online

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Alles nur einschüchterungsversuche.Notfalls negative feststellungsklage erheben,das wird für die herschaften sehr unangenehm,.

@tpaur -
noch einmal das was hier und in "ibsn" verschiedenen Foren auf derlei Frage immer und immer wieder gesagt wird:

Mit solchen und ähnlichen Briefen, Mails und Telefonanrufen verdienen diese Herrschaften viel Geld!

Laßt Euch nicht einschüchtern. reagiert überhaupt nicht! Empörte Mails und Rückantworten belustigen diese Herrschaften nur.

Erst, wenn Ihr eine gerichtliche Mahnung/ Zahlungsaufforderung erhaltet - dann widersprechen.
Und dann auch nicht bei diesen Herrschaften - sondern beim Gericht!


Jürgen

die Leute sind sehr fleissig, arbeiten auch Sonntags;)
nur zur Info wie sich die Leute auf meinen saftigen Brief geantwortet haben, was meint Ihr dazu?
ich werde jedenfalls jetzt warten bis- und ob Etwas kommt;)

Sie unterliegen einem Irrtum, wenn Sie glauben, Internet-Verträge müßten nicht
bezahlt werden und es handele sich um sog. "Abzocke".

Durch Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars kommt ein rechtskräftiger
Vertrag zustande, der Sie zur Zahlung verpflichtet.  S I E  sind durch diesen
Vertrag gebunden, da Sie das Anmeldeformular ausgefüllt und abgesendet haben.

Wir weisen darauf hin, dass nach § 6 Abs. 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes
(RDG) eine Rechtsberatung nur durch Personen mit der Befähigung zum Richteramt,
also dem 2. juristischen Staatsexamen, erlaubt ist. Auf laienhafte Tipps aus
Internetforen o.ä. zu vertrauen, kann daher nicht angeraten sein. Im Klartext: Wer
Ihnen generelle Ratschläge dieser Art erteilt, handelt gesetzeswidrig! Dies wird
die Angelegenheit für Sie erheblich verteuern, da wir uns bei Zahlungsverweigerung
gezwungen sehen, die Forderung gerichtlich geltend zu machen, was Kosten von
Erheblichkeit zur Folge hätte, die  S I E  zu tragen hätten.

Ebenso verwehren wir uns der laienhaften und rechtlich absurden Argumentation,
Internetdienste dieser Art seien betrügerisch bzw. strafrechtlich relevant. Zu
Ihrer gefälligen Kenntnisnahme sind hier Einstellungsbescheide diverser
Staatsanwaltschaften veröffentlicht, die unsere Online-Dienst betreffen:

http://www.Behoerden-Dokumente.com/

Wie Sie sehen, wurden die Ermittlungen in jedem Fall mangels Tatverdacht
eingestellt, da kein Betrug vorliegt.

Wir können Ihnen daher raten, die Forderung umgehend auszugleichen, um die
Angelegenheit nicht unnötig zu verteuern.

Mit freundlichen Grüßen
First Level Communication Ltd.


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