Malteserorden
Der Souveräne Malteserorden (mit vollem Titel: Souveräner Ritter- und Hospitalorden vom Hl. Johannes zu Jerusalem, genannt von Rhodos, genannt von Malta) ist die römisch-katholische Ordensgemeinschaft, die in Kontinuität zu dem ursprünglich Hospitalorden oder Johanniterorden genannten Ritterorden steht. Völkerrechtlich wird der Orden im Allgemeinen als ein souveränes, nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt betrachtet, vereinzelt (zum Beispiel vom Vatikan) auch immer noch als Staat.
Ursprünglich Hospitaliter- oder Johanniterorden (Orden vom Spital des heiligen Johannes zu Jerusalem), später auf Rhodos dann auch Rhodesier und auf Malta dann auch Malteser genannt. Gegründet 1099 in Jerusalem als Laienbruderschaft zur Armen- und Krankenpflege in einem bereits zuvor bestehenden Hospiz/Hospital, offizielle Umwandlung in einen geistlichen Orden 1113 durch die Anerkennung als neuer autonomer Orden durch Papst Paschalis II., zwischen 1120 und 1153 schrittweise Umwandlung in einen geistlichen Ritterorden nach dem Vorbild der Templer. Der neue Status als geistlicher Ritterorden wird 1153 durch Papst Eugen III. bestätigt. Heute nennt sich der katholische Zweig Malteserorden, der protestantische Zweig Johanniterorden;
Templer und Johanniter
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